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       <title>Schule im Blickpunkt - Schule im Blickpunkt</title>
       <description><![CDATA[<h2>Schule im Blickpunkt, das Magazin des LEB.</h2>
<p><span style="font-family: arial,helvetica,sans-serif;">Der Landeselternbeirat Baden-Württemberg publiziert sechs mal im Jahr aktuelle, brennende Themen zur Bildung in Baden-Württemberg im Magazin</span> <span style="font-family: arial,helvetica,sans-serif;">"Schule im Blickpunkt" (SIB). Empfänger sind die Schulleiter und die Elternbeiratsvorsitzenden</span> <span style="font-family: arial,helvetica,sans-serif;">aller Schulen in Baden-Württemberg, das Kultusministerium, das Ministerium für Wissenschaft und Kunst, Behörden und Verbände vorwiegend in </span><span style="font-family: arial,helvetica,sans-serif;">Baden-Württemberg, sowie Abonnenten. <span style="font-family: arial,helvetica,sans-serif;">SiB&nbsp; erscheint bis auf einzelne Artikel nur in gedruckter Form.</span><br /></span></p>
<p><span style="font-family: arial,helvetica,sans-serif;">Hier veröffentlichen wir für Sie ausgewählte Artikel aus den jeweiligen Ausgaben.</span></p>
<p>Die Zeitschrift kann direkt beim Verlag in Einzelexemplaren oder im Abonnement <a href="https://neckar-verlag.de/schule/eltern/schule-im-blickpunkt/" target="_blank" rel="alternate noopener noreferrer">bestellt </a>werden.</p>
<h2>Urheberrecht (Copyrights)</h2>
<p>Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers.<br />Downloads und Kopien dieser Seiten sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Der/die jeweiligen Urheber*innen sind zu nennen.</p>]]></description>
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           <title>Ein Gesetz trifft auf die Realität</title>
           <link>https://sib.leb-bw.de/archiv/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2023-24/sib-schuljahr-2023-24-nr-5-juni-2024/905-ein-gesetz-trifft-auf-die-realitaet?format=html</link>
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           <media:title type="plain">Ein Gesetz trifft auf die Realität</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<h2>Quasi morgen greift ein Rechtsanspruch und irgendwie scheint nichts vorbereitet zu sein. Gehen wir alle baden?</h2>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von Sebastian Kölsch</span></p>
<p><strong>Im Herbst 2021 wurde in Berlin final verabschiedet, was ab dem Schuljahr 2026/27 bundesweit greifen wird: ein Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder im grundschulalter. Aufwachsend ab Klasse 1, also ab dem Schuljahr 2029/30 für alle Kinder an Grundschulen und in SBBZ-Grundstufen. Was nüchtern klingt und worauf sich Eltern freuen, treibt manchen Verantwortlichen zu Gefühlen zwischen Sorge und Wut ...</strong></p>
<h3><strong>Die Ruhe vor dem Sturm</strong></h3>
<p>„Ich wundere mich, wie ruhig die Eltern sind“, sagt Thomas Rauschenbach, Wissenschaftler, ehemaliger Direktor des Deutschen Jugendinstituts und ausgewiesener Ganztags-Experte. Seiner Ansicht nach wurde hier etwa politisch gewollt und versprochen, was gar nicht erfüllbar ist – jedenfalls nicht in so kurzer Zeit und unter den gegebenen Umständen. Vor allem der Fachkräftemangel und – zumindest in Baden- Württemberg – unglaublicher Nachholbedarf an „echten“ Ganztagsschulen dürften das ambitionierte Gesetzesvorhaben gehörig unter Druck setzen.</p>
<p>Bettina Dickes, Landrätin aus Rheinland-Pfalz, hat die Sorgen derjenigen artikuliert, die den in Berlin ausgehandelten Deal umsetzen sollen: „Ich habe weder das Geld, noch irgendeine Form von Personal“, stellte sie einigermaßen konsterniert bei Markus Lanz im ZDF fest. Dabei sei sie sich im Klaren: „Die Eltern werden das einfordern, werden frustriert sein.“ Von der Ferienbetreuung wisse sie noch gar nicht, wie sie sie umsetzen solle.</p>
<h3><strong>Wie konnte es dazu kommen?</strong></h3>
<p>Die Weichen für den nun kommenden Rechtsanspruch wurden bereits 1996 gestellt. Seit damals gilt der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für 3- bis 6-jährige Kinder. 2013 kam dann der Rechtsanspruch für 1- bis 3-jährige Kinder dazu. Nun also wird nach oben erweitert und sukzessive die Kinder im Grundschulalter in den Rechtsanspruch aufgenommen.</p>
<p>Und das, obwohl selbst die 2013 versprochenen Plätze nicht gesichert sind und es zu viele Kinder oder zu wenige Erziehungskräfte gibt – je nach Betrachtungsweise. Verkürzte Betreuungszeiten, Gruppenschließungen, Wartezeiten trotz Rechtsanspruch: Eltern von kleineren Kindern können ein Lied davon singen. Meist auch mehrere...</p>
<p>Schon im März 2023 hatten 19 Bürgermeister aus Südbaden eine Art Hilferuf an Ministerpräsident Winfried Kretschmann geschickt. Der Kita- Rechtsanspruch sei nicht mehr zu erfüllen. Der Emmendinger Oberbürgermeister Stefan Schlatterer, Initiator des Briefes, spannte den Bogen von der akuten Kita-Not zum 2026 beginnenden Rechtsanspruch in der Grundschule und meinte: „Wir laufen sehenden Auges vor die Wand.“ Gemeinsam hatten die kommunalen Chefs zwei Vorschläge formuliert: Entweder der Rechtsanspruch werde unter Vorbehalt gestellt oder die Standards müssten gesenkt werden. Zumindest letzteres hätte aber bei dem schulischen Rechtsanspruch keinerlei Auswirkungen, da die hohen Qualitätsstandards aus dem Kitabereich für Schulkinder in kommunaler Ergänzungsbetreuung oder auch in Ganztagsschule sowieso nicht gelten – lediglich im Hort, und den gibt es am seltensten.</p>
<p>Wie man also ernsthaft auf die Idee kommen konnte, nach den Erfahrungen eines über zehn Jahre alten, immer noch unerfüllten Rechtsanspruchs nun einen weiteren zu verkünden und mit nur fünf Jahren Planungsvorlauf alle Verantwortung nach unten abzuwälzen, ist auch Experten ein Rätsel. Der einzige Grund, der einleuchtend erscheint: Für Eltern ist eine gesicherte ganztägige Betreuung oftmals existentiell.</p>
<h3><strong>Nöte der Eltern</strong></h3>
<p>Raban Kluger kann diese Vermutung bestätigen. Drei Jahre lang war er Vorsitzender des Freiburger Gesamtelternbeirats Schulen. „Trotz außerordentlich guter kommunaler Schulkindbetreuung in Freiburg haben wir seit Jahren regelmäßig Engpässe zum Schuljahresbeginn.“ Eltern fielen teilweise aus allen Wolken, wenn sie aus dem Rechtsanspruch in der Kindergartenzeit an die Grundschule kämen und sich ganz neu organisieren müssten. „Lisa kommt in die Schule – kostet das einen Job?“ überschrieb der Gesamtelternbeirat bereits im Juli 2022 einen seiner Blogartikel, der auf die fehlenden Betreuungsplätze aufmerksam machen sollte. In einem Parforce-Ritt genehmigte der Gemeinderat damals die notwendigen Stellen, und die größte Not konnte relativ bald nach Schuljahresbeginn gelindert werden. Aber ein Jahr später war es wieder soweit – diesmal waren die Stellen zwar vorhanden, aber die Kräfte nicht. „Für die Eltern ist die Auswirkung zwar dieselbe, aber die Ursache war nun systemisch und nicht mehr hausgemacht“, erklärt Kluger das verschobene Problem. Besonders problematisch für den damaligen GEB-Vorsitzenden: die Nöte der Eltern gebündelt an den Schulträger zu kommunizieren und gleichzeitig die Eltern daran zu erinnern, dass alles, was hier getan wird, eine freiwillige Leistung der Stadt ist. Zumindest bis 2026/27.</p>
<h3><strong>Nöte der Schulträger</strong></h3>
<p>Die Seite der Kommunen kennt Ulrike Glöckner gut. Mit ihrem Unternehmen „impulse akademie“ begleitet sie Kommunen auf dem Weg in den Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung. Dabei ist es ihr wichtig, dass diese Beratung ergebnisoff en ist. „Der Rechtsanspruch kann befriedigt werden durch Horte, kommunale Betreuungsangebote im schulischen Kontext oder Ganztagsschulen“, macht sie klar. Dabei scheint es, als ob sich nahezu alle bereits auf die kommunale Schulkindbetreuung oder die Ganztagsschule festgelegt haben. Der Grund hierfür ist Glöckner klar: „Horte sind qualitativ so hochwertig, dass Bau und Unterhalt in der Fläche schlicht zu teuer sind“, erläutert sie; viele Kommunen gingen daher eher weg von Horten und versuchen die anderen beiden Optionen zu verfolgen. Ganztags-Forscher Rauschenbach sieht diese Entwicklung kritisch, da nur Horte betriebserlaubnispflichtig seien, die von Kommune zu Kommune komplett unterschiedlich konzipierten Betreuungsangebote aber nicht – was schlussendlich eine Auswirkung auf die Qualität habe. „Es wird die Qualität sein, die Eltern davon überzeugt, das durch den Rechtsanspruch versprochene Angebot auch wahrzunehmen“, ist Rauschenbach sich sicher, und für die Kinder sei es ohnehin besser, wenn nicht nur Betreuung wie im Gesetzestitel, sondern der Bildungsaspekt im Vordergrund stünde. „Eltern müssen überzeugt sein, dass der Ganztag ihrem Kind Horizonte öffnet, die es nur im privaten Kontext nicht erhalten könne. Beraterin Glöckner hofft auf einen Wechsel in der Wahrnehmung des Bildungsbegriffs: „Bildung wird noch viel zu häufig mit Wissensvermittlung gleichgesetzt. Dabei ist es auch und vor allem Beziehungsbildung.“</p>
<h3><strong>Nöte der Schulen</strong></h3>
<p>Das Kultusministerium hat so etwas wie den Lead auf Landesebene bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs übernommen, obwohl dieser eigentlich Teil der Sozialgesetzgebung ist und daher zwischen Sozialministerium und Landkreisen bzw. Kommunen ausbaldowert werden müsste. Doch durch die teureren und in der Planung viel langwierigeren Hort-Lösungen sind die Grundschulen und SBBZ-Grundstufen im Fokus der Rechtsanspruch-Umsetzung. Sowohl in der Kombination Halbtagsschule plus kommunale Ergänzungsbetreuung als auch in der Form als Ganztagsschule werden Schulen die Hauptlast der Rechtsanspruchs-Abdeckung tragen müssen.</p>
<p>Die Änderung des Schulgesetzes, durch die Kommunen nun auch ohne Zustimmung der Schulkonferenz eine Ganztagsschule einrichten können, war ein erster Schritt in diese Richtung. Dass nun im Start-Chancen-Paket die Grundschulen, die in den Genuss der besonderen Förderung kommen, diese nur unter der Bedingung der Umwandlung in eine Ganztagsschule erhalten, ist ein weiterer Schritt.</p>
<p>„Baden-Württemberg ist bemerkensweit hinten dran, was den Ausbau der Ganztagsschulen anbelangt“, bestätigt Professor Rauschenbach. Während im Bundesschnitt über zwei Drittel der Grundschulen Ganztagsschulen sind, sind es in Baden-Württemberg weniger als ein Drittel.</p>
<p>Die, die es bereits sind, sind sowohl begeistert, als auch am Anschlag. Christine Schumann, Rektorin an der Schlößlesfeldschule Ludwigsburg und eine Ganztagsschul-Pionierin in der Stadt, schwärmt von leuchtenden Augen, Lachen auf den Fluren und überhaupt von aufblühenden Kindern. Aber sie sagt auch, dass Ganztag im Alltag extrem komplex zu planen sei und sie als Schulleitung Dinge tun müsse, die nur über „learning by doing“ möglich seien.</p>
<p>„Ganztag muss dein Hobby sein, sonst wird es nicht gut“, ist Johannes Schubert überzeugt. Er leitet mit dem Adolf-Reichwein-Bildungshaus Freiburgs größte Grundschule. Er berichtet von Ganztags-Koordinationsstellen und kommunalen Zuschüssen zu Landesgeldern für den Ganztagsbetrieb. „Da habe ich mit meinem Schulträger großes Glück“, weiß Schubert. Aber ohne gehe es auch nicht wirklich gut; schon die 100 Mitarbeitergespräche fordern einen gewöhnlichen Grundschulrektor in einem Maße, das man mit Entlastungsstunden gar nicht auffangen könne. Christine Schumann kämpft sich derweil nahezu alleine durch Verträge und Vorschriften, Ausschreibungen und, und, und. Dinge, auf die man nicht vorbereitet wird, zumindest nicht standardmäßig.</p>
<p>„Ganztag findet noch heute in der Lehrkräfteausbildung einfach nicht statt“, weiß Thomas Rauschenbach. Dies erkläre schlussendlich auch die vielen unterschiedlichen Ansätze und Konzepte, die landauf, landab im Einsatz seien. Es scheint fast so, als ob Ganztag – zumindest in Baden-Württemberg – immer noch in der Erprobung ist und überall ausprobiert wird, was das Zeug hält. Das liegt einerseits an noch fehlenden Qualitätsrichtlinien, andererseits an den enorm unterschiedlichen Rahmenbedingungen vor Ort. Hier die Kommune, die Ganztag als Herausforderung annimmt und innovative Schulleitungen unterstützt, dort der Schulträger, für den mangels eigener Ressourcen bereits die Mittagsverpflegung eine Herausforderung darstellt.</p>
<p>Dieser Flickenteppich ist auch das, was die im Ganztag Aktiven stört: Mittelfristig könne er sich eine Koexistenz von Halbtags- und Ganztagsschulen nicht wirklich vorstellen, meint Ganztags- Rektor Schubert. Auch für Rauschenbach wirft dies mehr Fragen auf, als dass es Antworten böte. „Wir wollen schließlich, dass Eltern ihre Kinder zu uns in den Ganztag bringen, weil sie vom Wert überzeugt sind – und nicht, weil sie es müssen“, stellt die Ludwigsburger Schulleiterin Schumann fest. Zumindest an ihrer und der Schule von Kollegen Schubert in Freiburg scheint das auch zu gelingen. Allerdings zum Preis einer Arbeitsbelastung, die ungleich höher ist als die anderer Schulleitungen im Halbtag. Auch darauf sollte die Schulverwaltung bald eine Antwort finden.</p>
<h3><strong>Rechtsanspruch als Demokratieversprechen</strong></h3>
<p>„Das Geld ist die eine Nummer“, bringt Landrätin Dickes die Dimension der Problematik auf den Punkt: „Das Vertrauen in den Staat geht völlig nach unten. Die Eltern erwarten es – zu Recht, denn die Politik hat es ja versprochen.“ Sie wisse aber heute schon, dass sie es nicht umsetzen könne – dabei wolle sie Versprechen des Staates an die Bürger unbedingt umsetzen.</p>
<p>Vertrauen in die Politik wird zu Recht von ebendieser immer wieder eingefordert. Verlässlicher Partner zu sein und auch in komplexen föderalen Strukturen erfüllbare Politik zu gestalten könnte ein guter Anfang sein, um der Erwartung auch das passende Angebot gegenüber zu stellen. Auch ohne dass eine Landrätin aus Bad Kreuznach darauf hinweist.</p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<h2>Quasi morgen greift ein Rechtsanspruch und irgendwie scheint nichts vorbereitet zu sein. Gehen wir alle baden?</h2>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von Sebastian Kölsch</span></p>
<p><strong>Im Herbst 2021 wurde in Berlin final verabschiedet, was ab dem Schuljahr 2026/27 bundesweit greifen wird: ein Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder im grundschulalter. Aufwachsend ab Klasse 1, also ab dem Schuljahr 2029/30 für alle Kinder an Grundschulen und in SBBZ-Grundstufen. Was nüchtern klingt und worauf sich Eltern freuen, treibt manchen Verantwortlichen zu Gefühlen zwischen Sorge und Wut ...</strong></p>
<h3><strong>Die Ruhe vor dem Sturm</strong></h3>
<p>„Ich wundere mich, wie ruhig die Eltern sind“, sagt Thomas Rauschenbach, Wissenschaftler, ehemaliger Direktor des Deutschen Jugendinstituts und ausgewiesener Ganztags-Experte. Seiner Ansicht nach wurde hier etwa politisch gewollt und versprochen, was gar nicht erfüllbar ist – jedenfalls nicht in so kurzer Zeit und unter den gegebenen Umständen. Vor allem der Fachkräftemangel und – zumindest in Baden- Württemberg – unglaublicher Nachholbedarf an „echten“ Ganztagsschulen dürften das ambitionierte Gesetzesvorhaben gehörig unter Druck setzen.</p>
<p>Bettina Dickes, Landrätin aus Rheinland-Pfalz, hat die Sorgen derjenigen artikuliert, die den in Berlin ausgehandelten Deal umsetzen sollen: „Ich habe weder das Geld, noch irgendeine Form von Personal“, stellte sie einigermaßen konsterniert bei Markus Lanz im ZDF fest. Dabei sei sie sich im Klaren: „Die Eltern werden das einfordern, werden frustriert sein.“ Von der Ferienbetreuung wisse sie noch gar nicht, wie sie sie umsetzen solle.</p>
<h3><strong>Wie konnte es dazu kommen?</strong></h3>
<p>Die Weichen für den nun kommenden Rechtsanspruch wurden bereits 1996 gestellt. Seit damals gilt der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für 3- bis 6-jährige Kinder. 2013 kam dann der Rechtsanspruch für 1- bis 3-jährige Kinder dazu. Nun also wird nach oben erweitert und sukzessive die Kinder im Grundschulalter in den Rechtsanspruch aufgenommen.</p>
<p>Und das, obwohl selbst die 2013 versprochenen Plätze nicht gesichert sind und es zu viele Kinder oder zu wenige Erziehungskräfte gibt – je nach Betrachtungsweise. Verkürzte Betreuungszeiten, Gruppenschließungen, Wartezeiten trotz Rechtsanspruch: Eltern von kleineren Kindern können ein Lied davon singen. Meist auch mehrere...</p>
<p>Schon im März 2023 hatten 19 Bürgermeister aus Südbaden eine Art Hilferuf an Ministerpräsident Winfried Kretschmann geschickt. Der Kita- Rechtsanspruch sei nicht mehr zu erfüllen. Der Emmendinger Oberbürgermeister Stefan Schlatterer, Initiator des Briefes, spannte den Bogen von der akuten Kita-Not zum 2026 beginnenden Rechtsanspruch in der Grundschule und meinte: „Wir laufen sehenden Auges vor die Wand.“ Gemeinsam hatten die kommunalen Chefs zwei Vorschläge formuliert: Entweder der Rechtsanspruch werde unter Vorbehalt gestellt oder die Standards müssten gesenkt werden. Zumindest letzteres hätte aber bei dem schulischen Rechtsanspruch keinerlei Auswirkungen, da die hohen Qualitätsstandards aus dem Kitabereich für Schulkinder in kommunaler Ergänzungsbetreuung oder auch in Ganztagsschule sowieso nicht gelten – lediglich im Hort, und den gibt es am seltensten.</p>
<p>Wie man also ernsthaft auf die Idee kommen konnte, nach den Erfahrungen eines über zehn Jahre alten, immer noch unerfüllten Rechtsanspruchs nun einen weiteren zu verkünden und mit nur fünf Jahren Planungsvorlauf alle Verantwortung nach unten abzuwälzen, ist auch Experten ein Rätsel. Der einzige Grund, der einleuchtend erscheint: Für Eltern ist eine gesicherte ganztägige Betreuung oftmals existentiell.</p>
<h3><strong>Nöte der Eltern</strong></h3>
<p>Raban Kluger kann diese Vermutung bestätigen. Drei Jahre lang war er Vorsitzender des Freiburger Gesamtelternbeirats Schulen. „Trotz außerordentlich guter kommunaler Schulkindbetreuung in Freiburg haben wir seit Jahren regelmäßig Engpässe zum Schuljahresbeginn.“ Eltern fielen teilweise aus allen Wolken, wenn sie aus dem Rechtsanspruch in der Kindergartenzeit an die Grundschule kämen und sich ganz neu organisieren müssten. „Lisa kommt in die Schule – kostet das einen Job?“ überschrieb der Gesamtelternbeirat bereits im Juli 2022 einen seiner Blogartikel, der auf die fehlenden Betreuungsplätze aufmerksam machen sollte. In einem Parforce-Ritt genehmigte der Gemeinderat damals die notwendigen Stellen, und die größte Not konnte relativ bald nach Schuljahresbeginn gelindert werden. Aber ein Jahr später war es wieder soweit – diesmal waren die Stellen zwar vorhanden, aber die Kräfte nicht. „Für die Eltern ist die Auswirkung zwar dieselbe, aber die Ursache war nun systemisch und nicht mehr hausgemacht“, erklärt Kluger das verschobene Problem. Besonders problematisch für den damaligen GEB-Vorsitzenden: die Nöte der Eltern gebündelt an den Schulträger zu kommunizieren und gleichzeitig die Eltern daran zu erinnern, dass alles, was hier getan wird, eine freiwillige Leistung der Stadt ist. Zumindest bis 2026/27.</p>
<h3><strong>Nöte der Schulträger</strong></h3>
<p>Die Seite der Kommunen kennt Ulrike Glöckner gut. Mit ihrem Unternehmen „impulse akademie“ begleitet sie Kommunen auf dem Weg in den Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung. Dabei ist es ihr wichtig, dass diese Beratung ergebnisoff en ist. „Der Rechtsanspruch kann befriedigt werden durch Horte, kommunale Betreuungsangebote im schulischen Kontext oder Ganztagsschulen“, macht sie klar. Dabei scheint es, als ob sich nahezu alle bereits auf die kommunale Schulkindbetreuung oder die Ganztagsschule festgelegt haben. Der Grund hierfür ist Glöckner klar: „Horte sind qualitativ so hochwertig, dass Bau und Unterhalt in der Fläche schlicht zu teuer sind“, erläutert sie; viele Kommunen gingen daher eher weg von Horten und versuchen die anderen beiden Optionen zu verfolgen. Ganztags-Forscher Rauschenbach sieht diese Entwicklung kritisch, da nur Horte betriebserlaubnispflichtig seien, die von Kommune zu Kommune komplett unterschiedlich konzipierten Betreuungsangebote aber nicht – was schlussendlich eine Auswirkung auf die Qualität habe. „Es wird die Qualität sein, die Eltern davon überzeugt, das durch den Rechtsanspruch versprochene Angebot auch wahrzunehmen“, ist Rauschenbach sich sicher, und für die Kinder sei es ohnehin besser, wenn nicht nur Betreuung wie im Gesetzestitel, sondern der Bildungsaspekt im Vordergrund stünde. „Eltern müssen überzeugt sein, dass der Ganztag ihrem Kind Horizonte öffnet, die es nur im privaten Kontext nicht erhalten könne. Beraterin Glöckner hofft auf einen Wechsel in der Wahrnehmung des Bildungsbegriffs: „Bildung wird noch viel zu häufig mit Wissensvermittlung gleichgesetzt. Dabei ist es auch und vor allem Beziehungsbildung.“</p>
<h3><strong>Nöte der Schulen</strong></h3>
<p>Das Kultusministerium hat so etwas wie den Lead auf Landesebene bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs übernommen, obwohl dieser eigentlich Teil der Sozialgesetzgebung ist und daher zwischen Sozialministerium und Landkreisen bzw. Kommunen ausbaldowert werden müsste. Doch durch die teureren und in der Planung viel langwierigeren Hort-Lösungen sind die Grundschulen und SBBZ-Grundstufen im Fokus der Rechtsanspruch-Umsetzung. Sowohl in der Kombination Halbtagsschule plus kommunale Ergänzungsbetreuung als auch in der Form als Ganztagsschule werden Schulen die Hauptlast der Rechtsanspruchs-Abdeckung tragen müssen.</p>
<p>Die Änderung des Schulgesetzes, durch die Kommunen nun auch ohne Zustimmung der Schulkonferenz eine Ganztagsschule einrichten können, war ein erster Schritt in diese Richtung. Dass nun im Start-Chancen-Paket die Grundschulen, die in den Genuss der besonderen Förderung kommen, diese nur unter der Bedingung der Umwandlung in eine Ganztagsschule erhalten, ist ein weiterer Schritt.</p>
<p>„Baden-Württemberg ist bemerkensweit hinten dran, was den Ausbau der Ganztagsschulen anbelangt“, bestätigt Professor Rauschenbach. Während im Bundesschnitt über zwei Drittel der Grundschulen Ganztagsschulen sind, sind es in Baden-Württemberg weniger als ein Drittel.</p>
<p>Die, die es bereits sind, sind sowohl begeistert, als auch am Anschlag. Christine Schumann, Rektorin an der Schlößlesfeldschule Ludwigsburg und eine Ganztagsschul-Pionierin in der Stadt, schwärmt von leuchtenden Augen, Lachen auf den Fluren und überhaupt von aufblühenden Kindern. Aber sie sagt auch, dass Ganztag im Alltag extrem komplex zu planen sei und sie als Schulleitung Dinge tun müsse, die nur über „learning by doing“ möglich seien.</p>
<p>„Ganztag muss dein Hobby sein, sonst wird es nicht gut“, ist Johannes Schubert überzeugt. Er leitet mit dem Adolf-Reichwein-Bildungshaus Freiburgs größte Grundschule. Er berichtet von Ganztags-Koordinationsstellen und kommunalen Zuschüssen zu Landesgeldern für den Ganztagsbetrieb. „Da habe ich mit meinem Schulträger großes Glück“, weiß Schubert. Aber ohne gehe es auch nicht wirklich gut; schon die 100 Mitarbeitergespräche fordern einen gewöhnlichen Grundschulrektor in einem Maße, das man mit Entlastungsstunden gar nicht auffangen könne. Christine Schumann kämpft sich derweil nahezu alleine durch Verträge und Vorschriften, Ausschreibungen und, und, und. Dinge, auf die man nicht vorbereitet wird, zumindest nicht standardmäßig.</p>
<p>„Ganztag findet noch heute in der Lehrkräfteausbildung einfach nicht statt“, weiß Thomas Rauschenbach. Dies erkläre schlussendlich auch die vielen unterschiedlichen Ansätze und Konzepte, die landauf, landab im Einsatz seien. Es scheint fast so, als ob Ganztag – zumindest in Baden-Württemberg – immer noch in der Erprobung ist und überall ausprobiert wird, was das Zeug hält. Das liegt einerseits an noch fehlenden Qualitätsrichtlinien, andererseits an den enorm unterschiedlichen Rahmenbedingungen vor Ort. Hier die Kommune, die Ganztag als Herausforderung annimmt und innovative Schulleitungen unterstützt, dort der Schulträger, für den mangels eigener Ressourcen bereits die Mittagsverpflegung eine Herausforderung darstellt.</p>
<p>Dieser Flickenteppich ist auch das, was die im Ganztag Aktiven stört: Mittelfristig könne er sich eine Koexistenz von Halbtags- und Ganztagsschulen nicht wirklich vorstellen, meint Ganztags- Rektor Schubert. Auch für Rauschenbach wirft dies mehr Fragen auf, als dass es Antworten böte. „Wir wollen schließlich, dass Eltern ihre Kinder zu uns in den Ganztag bringen, weil sie vom Wert überzeugt sind – und nicht, weil sie es müssen“, stellt die Ludwigsburger Schulleiterin Schumann fest. Zumindest an ihrer und der Schule von Kollegen Schubert in Freiburg scheint das auch zu gelingen. Allerdings zum Preis einer Arbeitsbelastung, die ungleich höher ist als die anderer Schulleitungen im Halbtag. Auch darauf sollte die Schulverwaltung bald eine Antwort finden.</p>
<h3><strong>Rechtsanspruch als Demokratieversprechen</strong></h3>
<p>„Das Geld ist die eine Nummer“, bringt Landrätin Dickes die Dimension der Problematik auf den Punkt: „Das Vertrauen in den Staat geht völlig nach unten. Die Eltern erwarten es – zu Recht, denn die Politik hat es ja versprochen.“ Sie wisse aber heute schon, dass sie es nicht umsetzen könne – dabei wolle sie Versprechen des Staates an die Bürger unbedingt umsetzen.</p>
<p>Vertrauen in die Politik wird zu Recht von ebendieser immer wieder eingefordert. Verlässlicher Partner zu sein und auch in komplexen föderalen Strukturen erfüllbare Politik zu gestalten könnte ein guter Anfang sein, um der Erwartung auch das passende Angebot gegenüber zu stellen. Auch ohne dass eine Landrätin aus Bad Kreuznach darauf hinweist.</p>]]></description>
           <author>j.langer@ccml.de (Jürgen Langer)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 5, Juni 2024</category>
           <pubDate>Wed, 19 Jun 2024 18:42:28 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Warum vereinbaren Sie keinen »Jour fixe«?</title>
           <link>https://sib.leb-bw.de/archiv/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2023-24/sib-schuljahr-2023-24-nr-5-juni-2024/904-warum-vereinbaren-sie-keinen-jour-fixe?format=html</link>
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           <media:title type="plain">Warum vereinbaren Sie keinen »Jour fixe«?</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<h3><strong>Eltern fragen – Michael Rux antwortet</strong></h3>
<p><strong>Frage: </strong>Wir hätten gerne einen besseren Austausch mit der Schulleitung, aber es ist nicht so einfach, die Terminpläne von vier Leuten (Schulleiterin, Elternbeiratsvorsitzende und jeweils deren Stellvertreter) unter einen Hut zu bringen – und noch dazu haben wir Eltern oft erst abends Zeit. Und wir haben den Eindruck, dass wir mit unseren Anliegen der Schulleitung auf den Wecker gehen.</p>
<p><strong>Antwort:&nbsp;</strong></p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Versuchen Sie es doch mit einem „Jour fixe“. Vereinbaren Sie mit der Schulleitung einen Tag, beispielsweise den ersten Montag im Monat von 17 bis 18 Uhr, und treffen Sie sich da zum Austausch über alles, was konkret anliegt. Die Schulleitung ist ohnehin verpflichtet, den Elternbeirat über „alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind“, zu unterrichten und „die notwendigen Auskünfte“ zu erteilen (Schulgesetz § 57 Abs. 3). Das ist eine „Bringschuld“ – diese Unterrichtung muss die Schulleitung von sich aus vornehmen, also nicht nur auf Anfrage, und in einem Monat liegt regelmäßig so viel Aktuelles oder Wichtiges an, dass sich ein „Jour fixe“ für beide Seiten lohnt.</p>
<div class="page" title="Page 4">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Wenn man sich regelmäßig sieht, reicht eine Stunde meistens aus. Und vor allem: Die Gesprächsatmosphäre ist dann oft anders. Denn wenn Sie sich nur treffen, wenn etwas Besonderes anliegt, geht es oft um Missstände oder Beschwerdefälle. Dann kann es leicht zu einer eher konfrontativen Auseinandersetzung kommen und die ist in aller Regel für beide Seiten unangenehm: eine klagt an, die andere will sich recht- fertigen, eine Person wird als Querulantin, die andere als „sturer Bock“ betrachtet. Ein Jour fixe hingegen baut Verständnis untereinander und Vertrauen füreinander auf.</p>
<div class="page" title="Page 4">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Wenn die Schulleitung klug ist (und das ist meistens der Fall), bietet sie beim Jour fixe ein Wasser, einen Tee oder Kaffee an und einen Keks (oder auch zwei) und lockert so das Klima auf. Kommt sie nicht selbst darauf, bringen Sie einfach eine Schachtel Kekse mit oder lassen sich sonst etwas Freundliches einfallen. Unterschätzen Sie nicht: Eine gute Stimmung erleichtert, auch schwierige Probleme sachlich zu erörtern und gemeinsam getragene Lösungen zu finden. Ich will Sie nicht belehren, aber denken Sie daran: Höflichkeit ist bisweilen eine schärfere Waffe als eine laute Stimme. Und Drohungen helfen nicht weiter. Deshalb sollten Sie auch bei heftigen Kontroversen nie ankündigen, die Schulaufsicht einzuschalten (was zwar Ihr gutes Recht wäre, aber in der Regel als massiver Angriff empfunden wird), sondern eher ganz freundlich fragen, ob wir nicht gemeinsam eine gute Lösung für das Problem hinkriegen, statt sich eine von der Schulbehörde aufdrücken zu lassen.</p>
<div class="page" title="Page 4">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Vergessen Sie bitte nicht, dass es auch Aufgabe des Elternbeirats ist, die Schule zu unterstützen, beispielsweise gegenüber dem Stadt- oder Gemeinderat, der über die Gelder entscheidet, die der Schule zur Bestreitung ihrer Aufgaben zufließen, von der Lernmittelfreiheit bis zur Geräte- und Raumausstattung. Das darf der Elternbeirat auch öffentlich tun. Allerdings: Alleingänge sind tödlich. Nie sollte der Elternbeirat sich gegenüber der Öffentlichkeit äußern, ohne zuvor die Sachverhalte mit der Schulleitung erörtert zu haben. Dabei gilt die Regel: Der Elternbeirat darf nicht ein Instrument der Schulleitung werden oder sich dazu machen lassen, andererseits darf er nicht an der Schulleitung vorbei oder ohne genaue Kenntnis der Fakten vorpreschen. Genau dafür, solche dummen Pannen zu vermeiden, ist ein regelmäßiger Meinungsaustausch in Form eines Jour fixe ein geeignetes Instrument. Natürlich ist es Ihr Recht (und sogar Ihre Pflicht), den Elternbeirat auf seiner nächsten routinemäßigen Sitzung über Ihre Gespräche mit der Schulleitung zu informieren. Allerdings: Informationen über persönliche Angelegenheiten einzelner Schüler oder ihrer Eltern, die Sie in deren Auftrag mit der Schulleitung erörtert haben, sind dabei tabu.</p>
<div class="page" title="Page 4">
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           <description><![CDATA[<h3><strong>Eltern fragen – Michael Rux antwortet</strong></h3>
<p><strong>Frage: </strong>Wir hätten gerne einen besseren Austausch mit der Schulleitung, aber es ist nicht so einfach, die Terminpläne von vier Leuten (Schulleiterin, Elternbeiratsvorsitzende und jeweils deren Stellvertreter) unter einen Hut zu bringen – und noch dazu haben wir Eltern oft erst abends Zeit. Und wir haben den Eindruck, dass wir mit unseren Anliegen der Schulleitung auf den Wecker gehen.</p>
<p><strong>Antwort:&nbsp;</strong></p>
<div class="page" title="Page 3">
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<div class="column">
<p>Versuchen Sie es doch mit einem „Jour fixe“. Vereinbaren Sie mit der Schulleitung einen Tag, beispielsweise den ersten Montag im Monat von 17 bis 18 Uhr, und treffen Sie sich da zum Austausch über alles, was konkret anliegt. Die Schulleitung ist ohnehin verpflichtet, den Elternbeirat über „alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind“, zu unterrichten und „die notwendigen Auskünfte“ zu erteilen (Schulgesetz § 57 Abs. 3). Das ist eine „Bringschuld“ – diese Unterrichtung muss die Schulleitung von sich aus vornehmen, also nicht nur auf Anfrage, und in einem Monat liegt regelmäßig so viel Aktuelles oder Wichtiges an, dass sich ein „Jour fixe“ für beide Seiten lohnt.</p>
<div class="page" title="Page 4">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Wenn man sich regelmäßig sieht, reicht eine Stunde meistens aus. Und vor allem: Die Gesprächsatmosphäre ist dann oft anders. Denn wenn Sie sich nur treffen, wenn etwas Besonderes anliegt, geht es oft um Missstände oder Beschwerdefälle. Dann kann es leicht zu einer eher konfrontativen Auseinandersetzung kommen und die ist in aller Regel für beide Seiten unangenehm: eine klagt an, die andere will sich recht- fertigen, eine Person wird als Querulantin, die andere als „sturer Bock“ betrachtet. Ein Jour fixe hingegen baut Verständnis untereinander und Vertrauen füreinander auf.</p>
<div class="page" title="Page 4">
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<div class="column">
<p>Wenn die Schulleitung klug ist (und das ist meistens der Fall), bietet sie beim Jour fixe ein Wasser, einen Tee oder Kaffee an und einen Keks (oder auch zwei) und lockert so das Klima auf. Kommt sie nicht selbst darauf, bringen Sie einfach eine Schachtel Kekse mit oder lassen sich sonst etwas Freundliches einfallen. Unterschätzen Sie nicht: Eine gute Stimmung erleichtert, auch schwierige Probleme sachlich zu erörtern und gemeinsam getragene Lösungen zu finden. Ich will Sie nicht belehren, aber denken Sie daran: Höflichkeit ist bisweilen eine schärfere Waffe als eine laute Stimme. Und Drohungen helfen nicht weiter. Deshalb sollten Sie auch bei heftigen Kontroversen nie ankündigen, die Schulaufsicht einzuschalten (was zwar Ihr gutes Recht wäre, aber in der Regel als massiver Angriff empfunden wird), sondern eher ganz freundlich fragen, ob wir nicht gemeinsam eine gute Lösung für das Problem hinkriegen, statt sich eine von der Schulbehörde aufdrücken zu lassen.</p>
<div class="page" title="Page 4">
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<div class="column">
<p>Vergessen Sie bitte nicht, dass es auch Aufgabe des Elternbeirats ist, die Schule zu unterstützen, beispielsweise gegenüber dem Stadt- oder Gemeinderat, der über die Gelder entscheidet, die der Schule zur Bestreitung ihrer Aufgaben zufließen, von der Lernmittelfreiheit bis zur Geräte- und Raumausstattung. Das darf der Elternbeirat auch öffentlich tun. Allerdings: Alleingänge sind tödlich. Nie sollte der Elternbeirat sich gegenüber der Öffentlichkeit äußern, ohne zuvor die Sachverhalte mit der Schulleitung erörtert zu haben. Dabei gilt die Regel: Der Elternbeirat darf nicht ein Instrument der Schulleitung werden oder sich dazu machen lassen, andererseits darf er nicht an der Schulleitung vorbei oder ohne genaue Kenntnis der Fakten vorpreschen. Genau dafür, solche dummen Pannen zu vermeiden, ist ein regelmäßiger Meinungsaustausch in Form eines Jour fixe ein geeignetes Instrument. Natürlich ist es Ihr Recht (und sogar Ihre Pflicht), den Elternbeirat auf seiner nächsten routinemäßigen Sitzung über Ihre Gespräche mit der Schulleitung zu informieren. Allerdings: Informationen über persönliche Angelegenheiten einzelner Schüler oder ihrer Eltern, die Sie in deren Auftrag mit der Schulleitung erörtert haben, sind dabei tabu.</p>
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           <author>j.langer@ccml.de (Jürgen Langer)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 5, Juni 2024</category>
           <pubDate>Wed, 19 Jun 2024 18:41:30 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Erziehungspartnerschaft – was war das nochmal?</title>
           <link>https://sib.leb-bw.de/archiv/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2023-24/sib-schuljahr-2023-24-nr-5-juni-2024/903-erziehungspartnerschaft-was-war-das-nochmal?format=html</link>
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           <media:title type="plain">Erziehungspartnerschaft – was war das nochmal?</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<div class="page" title="Page 3">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<h2>Was drauf steht, was drin ist, was reingeschmuggelt wurde und was fehlt: eine subjektive Sicht auf das Bildungsreform-Paket</h2>
</div>
</div>
</div>
</div>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag aus dem LEB<br /></span></p>
<p>Das Bürgerforum hatte empfohlen, im Zuge der Wiedereinführung von G9 den Blick auf das Bildungssystem insgesamt zu weiten. Die Koalition kam dem nun nach, indem sie mit der Wiedereinführung von G9 Themenbereiche verquickte, die damit auf den ersten Blick eigentlich nichts zu tun haben.</p>
<p>Um das Paket etwas größer wirken zu lassen und ihm den Stempel „Bildungsreform“ aufdrücken zu können, wurden auch Teile, die eigentlich bereits schon separat beschlossen worden waren, flugs ins Paket eingegliedert.</p>
<h3><strong>Feststehende neue Eckpunkte </strong></h3>
<p><strong>Ab Schuljahr 2025/26 wird G9 wieder die Regelform an den Gymnasien im Land. </strong>Neben den dann beginnenden Kindern der 5. Klassen haben auch die Kinder, die bereits diesen Sommer ins Gymnasium kommen, eine außerplanmäßige Option von G8 zu G9 zu wechseln. Jede Schule kann bei Bedarf einen G8-Zug anbieten, sofern das im Rahmen der vorhandenen Lehrkraft-Ressourcen machbar ist.</p>
<p><strong>An den Realschulen soll es künftig kooperative verbünde geben</strong>, mit denen einzelne Schulstandorte zusammenarbeiten können, um ihr Angebot zu verbessern. Die Orientierungsstufe wird auf Klasse 5 verkürzt, also wird künftig bereits ein Jahr früher neben dem Mauch das G-Niveau unterrichtet.</p>
<p><strong>Die Werkrealschulen geben ihr zehntes Schuljahr ab und bieten künftig keinen Werkrealabschluss mehr an. </strong>Ob damit mittelfristig wieder eine Umbenennung in Hauptschule erfolgen wird, da der Hauptschulabschluss wieder eigentliches Ziel dieser Schulart sein wird, steht noch nicht fest. Außerdem sollen sie sich idealerweise mit Realschulen zu sogenannten Verbundrealschulen zusammenschließen.</p>
<p><strong>Gemeinschaftsschulen erhalten mehr Coaching-Stunden </strong>und können somit eines ihrer Alleinstellungsmerkmale schärfen. Gemeinschaftsschulen und Realschulen sollen Kooperationen mit beruflichen Gymnasien eingehen können, um so die starke Berufsorientierung und lebenspraktische Profilierung zu stärken. Diese Kooperationen sollen auch durch feste Verbund-Oberstufen gebildet werden können, deren Ausgestaltung und Organisation noch erarbeitet werden muss.</p>
<h3><strong>Weitere Paketbestandteile </strong></h3>
<p>Der <strong>Ausbau der Ganztagsgrundschulen </strong>ist schon lange erklärtes Ziel, findet sich aber trotzdem nochmal im aktuellen Paket wieder. Ebenso die bereits im vergangenen Herbst erfolgte <strong>Änderung des Schulgesetz-Paragraphen 4a</strong>. Das <strong>Startchancen-Programm </strong>des Bundes ist ebenfalls völlig unabhängig zustande gekommen, findet aber seinen Platz, zumindest in Zusammenhang mit der baden-württembergischen <strong>Pflicht zum Ganztag </strong>für Startchancen-Schulen der Primarstufe.</p>
<p>Das <strong>Sprachförderpaket in Kita und Grundschule </strong>war bereits einige Wochen vor Bebenhausen bekannt geworden, ist aber so umfangreich, dass man es auch nicht unerwähnt lassen wollte und ins Paket eingebunden hat. Hier ist Masse aber durchaus auch Klasse.</p>
<h3><strong>Elternmitbestimmung beschnitten </strong></h3>
<p>Der eigentliche Knackpunkt verbirgt sich aber unter der Überschrift <strong>„Schülerstromlenkung“</strong>. Allein durch diese Benennung macht die Koalition klar, worum es hier geht: Um die Ressource „Kind“, die aus infrastrukturellen Gegebenheiten heraus „gelenkt“ werden muss.</p>
<p>Während das Eckpunktepapier von einer <strong>„valideren“ Grundschulempfehlung </strong>spricht und sowohl in Bebenhausen als auch in der Regierungserklärung das Wort „verbindlich“ keinem aus dem Hause Grün über die Lippen kam, benutzten es die Bewohner des Hauses Schwarz so inflationär, dass man fast den Eindruck gewinnen konnte, sie wollten ihren <strong>Sieg im Koalitionspoker </strong>nun aber auch richtig feiern.</p>
<p>Was bedeutet diese nun in der Tat schlussendlich wieder verbindliche Grundschulempfehlung? <strong>Der Elternwunsch ist nur noch eine von drei Komponenten. </strong>Die beiden anderen sind Empfehlung der Lehrkraft sowie ein noch weiterzuentwickelnder und zu implementierender Kompetenztest auf Basis des aktuellen „Kompass 4“. In diesem Dreigestirn der Entscheidungskriterien soll die Regel „2 aus 3“ gelten. Sind sich Eltern und Lehrkraft einig, aber Kompass 4 spricht eine andere Sprache, gilt Lehrkraft und Elternmeinung. Empfiehlt die Lehrkraft das gleiche wie Kompass 4 und stellt sich gegen den Elternwunsch, haben letztere das Nachsehen. Für diesen Fall gibt es dann an der Zielschule noch einen <strong>Potentialtest, dessen Ergebnis dann schlussendlich verbindlich ist</strong>. Bereits in unseren Impulsen zu G9 im Dezember hatten wir deutlich gemacht, dass ein neues G9 derart attraktiv erscheinen würde, dass man die anderen Schularten schützen müsse. Hierfür sah unser Impuls zur Grundschulempfehlung zwei wichtige Kernbestandteile vor:</p>
<p>1) Die <strong>Kriterien in der Grundschulempfehlungsverordnung </strong>müssen so <strong>geschärft </strong>werden, dass sie objektiven Vergleichen standhalten und dass es weniger Fehlempfehlungen durch wohlmeinende Grundschullehrkräfte gibt. Denn unter den Gymnasialkindern, die irgendwann überfordert ihre Schulart verlassen müssen, sind dem Vernehmen nach nicht gerade wenige mit Gymnasialempfehlung.</p>
<p>2) Die <strong>Information und Aufklärung für Eltern </strong>muss <strong>gestärkt </strong>werden. Ein hyperkomplexes Schulsystem wie das in unserem Land bedarf auch intensiver Erklärung. Wo die Informationen dazu aber nicht zentral erfolgen, sondern dezentral nach Gusto der Vortragenden, und zahlreiche Eltern diese Informationen gar nicht erst erhalten, ist ein Fehler im System. Man kann nicht keine Aufklärung betreiben und dann einfach vor eine der Schularten eine Schranke aufbauen.</p>
<p>Die aktuelle Koalition hat damit innerhalb von nur 12 Monaten mit der Änderung des § 4a Schulgesetz und der im gymnasialen Kontext verbindlichen Grundschulempfehlung <strong>zweimal Elternrechte beschnitten</strong>. Galt nicht mal die enge Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Elternhaus als hohes Gut...?</p>
<h3><strong>Kleiner Logik-Knick </strong></h3>
<p>Wer verhindern möchte, dass das Gymnasium überrannt wird und andere Schularten ausbluten, sollte eine Sache tun und eine Sache vermeiden:</p>
<ul>
<li>Man sollte unbedingt die <strong>Alternativen so attraktiv wie möglich </strong> Ein gutes Angebot lockt „Kunden“.</li>
<li>Und man sollte unter keinen Umständen die <strong>vermeintlich attraktivste Schulart </strong>durch eine steuernde Zugangsbeschränkung <strong>noch attraktiver </strong></li>
</ul>
<p>Dass dies nicht so richtig gut gelungen ist, ist ziemlich offensichtlich. Und darüber wollen wir reden. Denn sowohl der Ministerpräsident als auch der CDU-Fraktionschef haben ja gesagt, gute, kostenneutrale Alternativvorschläge dürfe man gerne bringen.</p>
<p>In diesem Sinne: <strong>Für unsere Kinder. </strong></p>
<p>&nbsp;</p>]]></media:description>
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<h2>Was drauf steht, was drin ist, was reingeschmuggelt wurde und was fehlt: eine subjektive Sicht auf das Bildungsreform-Paket</h2>
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<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag aus dem LEB<br /></span></p>
<p>Das Bürgerforum hatte empfohlen, im Zuge der Wiedereinführung von G9 den Blick auf das Bildungssystem insgesamt zu weiten. Die Koalition kam dem nun nach, indem sie mit der Wiedereinführung von G9 Themenbereiche verquickte, die damit auf den ersten Blick eigentlich nichts zu tun haben.</p>
<p>Um das Paket etwas größer wirken zu lassen und ihm den Stempel „Bildungsreform“ aufdrücken zu können, wurden auch Teile, die eigentlich bereits schon separat beschlossen worden waren, flugs ins Paket eingegliedert.</p>
<h3><strong>Feststehende neue Eckpunkte </strong></h3>
<p><strong>Ab Schuljahr 2025/26 wird G9 wieder die Regelform an den Gymnasien im Land. </strong>Neben den dann beginnenden Kindern der 5. Klassen haben auch die Kinder, die bereits diesen Sommer ins Gymnasium kommen, eine außerplanmäßige Option von G8 zu G9 zu wechseln. Jede Schule kann bei Bedarf einen G8-Zug anbieten, sofern das im Rahmen der vorhandenen Lehrkraft-Ressourcen machbar ist.</p>
<p><strong>An den Realschulen soll es künftig kooperative verbünde geben</strong>, mit denen einzelne Schulstandorte zusammenarbeiten können, um ihr Angebot zu verbessern. Die Orientierungsstufe wird auf Klasse 5 verkürzt, also wird künftig bereits ein Jahr früher neben dem Mauch das G-Niveau unterrichtet.</p>
<p><strong>Die Werkrealschulen geben ihr zehntes Schuljahr ab und bieten künftig keinen Werkrealabschluss mehr an. </strong>Ob damit mittelfristig wieder eine Umbenennung in Hauptschule erfolgen wird, da der Hauptschulabschluss wieder eigentliches Ziel dieser Schulart sein wird, steht noch nicht fest. Außerdem sollen sie sich idealerweise mit Realschulen zu sogenannten Verbundrealschulen zusammenschließen.</p>
<p><strong>Gemeinschaftsschulen erhalten mehr Coaching-Stunden </strong>und können somit eines ihrer Alleinstellungsmerkmale schärfen. Gemeinschaftsschulen und Realschulen sollen Kooperationen mit beruflichen Gymnasien eingehen können, um so die starke Berufsorientierung und lebenspraktische Profilierung zu stärken. Diese Kooperationen sollen auch durch feste Verbund-Oberstufen gebildet werden können, deren Ausgestaltung und Organisation noch erarbeitet werden muss.</p>
<h3><strong>Weitere Paketbestandteile </strong></h3>
<p>Der <strong>Ausbau der Ganztagsgrundschulen </strong>ist schon lange erklärtes Ziel, findet sich aber trotzdem nochmal im aktuellen Paket wieder. Ebenso die bereits im vergangenen Herbst erfolgte <strong>Änderung des Schulgesetz-Paragraphen 4a</strong>. Das <strong>Startchancen-Programm </strong>des Bundes ist ebenfalls völlig unabhängig zustande gekommen, findet aber seinen Platz, zumindest in Zusammenhang mit der baden-württembergischen <strong>Pflicht zum Ganztag </strong>für Startchancen-Schulen der Primarstufe.</p>
<p>Das <strong>Sprachförderpaket in Kita und Grundschule </strong>war bereits einige Wochen vor Bebenhausen bekannt geworden, ist aber so umfangreich, dass man es auch nicht unerwähnt lassen wollte und ins Paket eingebunden hat. Hier ist Masse aber durchaus auch Klasse.</p>
<h3><strong>Elternmitbestimmung beschnitten </strong></h3>
<p>Der eigentliche Knackpunkt verbirgt sich aber unter der Überschrift <strong>„Schülerstromlenkung“</strong>. Allein durch diese Benennung macht die Koalition klar, worum es hier geht: Um die Ressource „Kind“, die aus infrastrukturellen Gegebenheiten heraus „gelenkt“ werden muss.</p>
<p>Während das Eckpunktepapier von einer <strong>„valideren“ Grundschulempfehlung </strong>spricht und sowohl in Bebenhausen als auch in der Regierungserklärung das Wort „verbindlich“ keinem aus dem Hause Grün über die Lippen kam, benutzten es die Bewohner des Hauses Schwarz so inflationär, dass man fast den Eindruck gewinnen konnte, sie wollten ihren <strong>Sieg im Koalitionspoker </strong>nun aber auch richtig feiern.</p>
<p>Was bedeutet diese nun in der Tat schlussendlich wieder verbindliche Grundschulempfehlung? <strong>Der Elternwunsch ist nur noch eine von drei Komponenten. </strong>Die beiden anderen sind Empfehlung der Lehrkraft sowie ein noch weiterzuentwickelnder und zu implementierender Kompetenztest auf Basis des aktuellen „Kompass 4“. In diesem Dreigestirn der Entscheidungskriterien soll die Regel „2 aus 3“ gelten. Sind sich Eltern und Lehrkraft einig, aber Kompass 4 spricht eine andere Sprache, gilt Lehrkraft und Elternmeinung. Empfiehlt die Lehrkraft das gleiche wie Kompass 4 und stellt sich gegen den Elternwunsch, haben letztere das Nachsehen. Für diesen Fall gibt es dann an der Zielschule noch einen <strong>Potentialtest, dessen Ergebnis dann schlussendlich verbindlich ist</strong>. Bereits in unseren Impulsen zu G9 im Dezember hatten wir deutlich gemacht, dass ein neues G9 derart attraktiv erscheinen würde, dass man die anderen Schularten schützen müsse. Hierfür sah unser Impuls zur Grundschulempfehlung zwei wichtige Kernbestandteile vor:</p>
<p>1) Die <strong>Kriterien in der Grundschulempfehlungsverordnung </strong>müssen so <strong>geschärft </strong>werden, dass sie objektiven Vergleichen standhalten und dass es weniger Fehlempfehlungen durch wohlmeinende Grundschullehrkräfte gibt. Denn unter den Gymnasialkindern, die irgendwann überfordert ihre Schulart verlassen müssen, sind dem Vernehmen nach nicht gerade wenige mit Gymnasialempfehlung.</p>
<p>2) Die <strong>Information und Aufklärung für Eltern </strong>muss <strong>gestärkt </strong>werden. Ein hyperkomplexes Schulsystem wie das in unserem Land bedarf auch intensiver Erklärung. Wo die Informationen dazu aber nicht zentral erfolgen, sondern dezentral nach Gusto der Vortragenden, und zahlreiche Eltern diese Informationen gar nicht erst erhalten, ist ein Fehler im System. Man kann nicht keine Aufklärung betreiben und dann einfach vor eine der Schularten eine Schranke aufbauen.</p>
<p>Die aktuelle Koalition hat damit innerhalb von nur 12 Monaten mit der Änderung des § 4a Schulgesetz und der im gymnasialen Kontext verbindlichen Grundschulempfehlung <strong>zweimal Elternrechte beschnitten</strong>. Galt nicht mal die enge Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Elternhaus als hohes Gut...?</p>
<h3><strong>Kleiner Logik-Knick </strong></h3>
<p>Wer verhindern möchte, dass das Gymnasium überrannt wird und andere Schularten ausbluten, sollte eine Sache tun und eine Sache vermeiden:</p>
<ul>
<li>Man sollte unbedingt die <strong>Alternativen so attraktiv wie möglich </strong> Ein gutes Angebot lockt „Kunden“.</li>
<li>Und man sollte unter keinen Umständen die <strong>vermeintlich attraktivste Schulart </strong>durch eine steuernde Zugangsbeschränkung <strong>noch attraktiver </strong></li>
</ul>
<p>Dass dies nicht so richtig gut gelungen ist, ist ziemlich offensichtlich. Und darüber wollen wir reden. Denn sowohl der Ministerpräsident als auch der CDU-Fraktionschef haben ja gesagt, gute, kostenneutrale Alternativvorschläge dürfe man gerne bringen.</p>
<p>In diesem Sinne: <strong>Für unsere Kinder. </strong></p>
<p>&nbsp;</p>]]></description>
           <author>j.langer@ccml.de (Jürgen Langer)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 5, Juni 2024</category>
           <pubDate>Wed, 19 Jun 2024 18:40:26 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Zurück in die Zukunft</title>
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           <media:title type="plain">Zurück in die Zukunft</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<div class="page" title="Page 3">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<h2>Wer Ganztagsschulen als neumodisches Zeug abtut, liegt falsch</h2>
</div>
</div>
</div>
</div>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von Sebastian Kölsch</span></p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><strong>Ganztagsschulen seien ideologisch motiviert, sagen manche. Ganztagsschulen nehmen den Kindern die Möglichkeit eigene Hobbys zu verfolgen, postulieren einige. Und wieder andere scheinen das Festhalten am Halbtag als letztes Überbleibsel der alten Bundesrepublik und eine Ablehnung einer wie auch immer gearteten holistischen Kinder-Indoktrination zu verstehen.</strong></p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Ein Blick in die Geschichte zeigt allerdings, dass die Halbtagsschule, die heute in Baden-Württemberg als „normal“, gerne auch „klassisch“ gesehen wird, weder das eine noch das andere ist. In Wirklichkeit ist die Ganztagsschule das klassische Schulmodell, das in Baden-Württemberg erst nach dem 2. Weltkrieg aufgegeben wurde. Und interessanterweise waren die Begründungen für das Ganztagsmodell schon vor über 100 Jahren pädagogisch dort verortet, wie man auch heute für den rhythmisierten, gebundenen Ganztag argumentiert.</p>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<h3><strong>Forschungsgegenstand Schulmodell</strong></h3>
</div>
</div>
</div>
</div>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Guido Seelmann-Eggebert war von 1996 bis 2012 Rektor an Wiesbadens „erster“ Ganztagsschule. Nach dem Eintritt in den Ruhestand machte er seinen Beruf und seine Berufung zum Gegenstand einer Dissertation, die er 2021 abschloss. Vor zwei Jahren erhielt er für seinen Einsatz rund um Ganztagsschulen das Bundesverdienstkreuz.</p>
<p>Seine Forschung beschäftigt sich dabei eingehend mit der Frage, welche Ursachen und Beweggründe „nach einer jahrhundertelangen Tradition einer ganztägigen Beschulung“ in Deutschland zur heute (noch) vorherrschenden Halbtagsschule geführt haben.</p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Neben seiner Promotion verfasste Seelmann-Eggebert auch einen Aufsatz über die spezifische Situation in Baden-Württemberg. Das Schulmodell der Halbtagsschule hat nämlich gerade bei uns im Land sogar noch später als in Rest-Deutschland Einzug gehalten, was heute kaum mehr bekannt ist.</p>
<p>Seelmann-Eggebert, selbst überzeugter Ganztagspädagoge, beschäftigte bei seiner historischen Forschung insbesondere die Frage, wieso Deutschland, anders als die meisten anderen Länder, auf Halbtagsschulen setzt, wann dieser Sonderweg einsetzte und warum es dazu so gut wie keine Forschung gibt. Bei seinen Nachforschungen traf er auf Lehrkräfte, die Eltern den Vorteil der Halbtagsschule mit zumindest fraghaften Methoden nahebrachten, oder wie Aussagen renommierter Mediziner wie Rudolf Virchow bewusst verfälschend interpretiert wurden. Fast schon belustigend ist die Feststellung, dass einst Eltern gegen die Einführung der Halbtagsschule waren – während vielen heute nachgesagt wird gegen die Einführung der Ganztagsschule zu sein.</p>
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<div class="column">
<h3><strong>Gymnasium versus Volksschule</strong></h3>
<p>Interessant an den Erkenntnissen des ehemaligen hessischen Schulleiters ist insbesondere die unterschiedliche Entwicklung in Gymnasien und Volksschulen sowie in den preußisch geprägten Teilen Deutschlands gegenüber den Gebieten des heutigen Baden-Württembergs und teilweise auch Bayern.</p>
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<div class="section">
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<div class="column">
<p>Während Gymnasien als Weiterentwicklung der alten Lateinschulen zunächst einer sehr kleinen, bürgerlichen, gebildeten Oberschicht vorbehalten waren und einen Stundenplan frei von jeglichen Zwängen haben konnten, waren Volks- schulen insbesondere im ländlichen Raum den Notwendigkeiten unterworfen, die bäuerliche Tätigkeiten in den Sommermonaten mit sich brachten. Im Gymnasium ganzjährig, in den Volksschulen außerhalb der Erntezeit war es aber grundsätzlich üblich, vormittags und nachmittags Unterricht zu haben – Seelmann-Egge- bert spricht von einem Zeitraum vom Mittelalter (für die höheren Schulen) bis weit ins 19. Jahrhundert hinein.</p>
<div class="page" title="Page 4">
<div class="section">
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<div class="column">
<p>Erst in dessen Verlauf entwickelten sich Bestrebungen zur Halbtagsschule, ausgehend von norddeutschen, städtischen Gymnasien. Insbesondere die Lehrkräfte sollen hierbei treibende Kraft gewesen sein und auch bei den sukzessive folgenden Regionen und der Volksschule forderten sie, basierend auf schon etablierten Halbtagsschulen, gleiches Recht für alle und überredeten Eltern zum Halbtag.</p>
<div class="page" title="Page 4">
<div class="section">
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<div class="column">
<h3><strong>Pädagogik versus Pragmatismus</strong></h3>
<p>Auch pädagogische Gedanken konnte der Autor bei seinen Nachforschungen entdecken: Im Jahr 1900 geißelte eine Fachzeitschrift fünf oder gar sechs Unterrichtsstunden am Stück am Vormittag als bar jeglicher pädagogischen Sinnhaftigkeit. Und bereits 1885 erschien der Aufsatz „Über gesunde und kranke Nerven“ von Richard von Krafft-Ebing. Der Psychiater beschrieb darin eindrücklich, dass ein Schüler, der vier Stun- den hintereinander „zu leisten“ habe, weniger leiste als bei der gleichmäßigen Verteilung auf Vor- und Nachmittag. Demgegenüber stand aber offenbar eine starke Lehrerlobby und eine schwache Administration. Um der zeitlichen Überfrachtung bei reinem Vormittagsunterricht Herr zu werden, kürzte man einfach die Unterrichtsstunde auf das heute noch geltende Maß von 45 Minuten. Bedenken wegen Qualitätseinbußen der Lehre wurden beiseite gewischt.</p>
<div class="page" title="Page 4">
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<div class="column">
<h3><strong>Krieg versus Frieden</strong></h3>
<p>Während des Ersten Weltkriegs war aus Mangel an Lehrpersonal der Halbtagsunterricht überall dort eingeführt worden, wo er nicht ohnehin schon vorherrschte. Und bereits in den Vorkriegsjahren hatte Kaiser Wilhelm als Fan der Halbtagsschule „sportliche, sowie militärische Aktivitäten für Gymnasiasten am Nachmittag“ eingefordert. In der Weimarer Republik war dann nur teilweise wieder auf das alte Modell gewechselt worden und Volksschulen ganz offiziell 1920 der Wechsel zur Halbtagsschule erlaubt worden. Im Nationalsozialismus war schließlich flächendeckend 1938 die Ganztagsschule verboten worden. Hitlerjugend und Bund Deutscher Mädel sollte die Jugend am Nachmittag beschäftigen, und nicht etwa Geometrie, klassische Literatur oder griechische Vokabeln.</p>
<div class="page" title="Page 5">
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<div class="column">
<h3><strong>Norden versus Süd(west)en</strong></h3>
<p>Sowohl beim Weg der Gymnasien, erst recht aber beim Weg der Volksschulen hin zum Halbtagsunterricht bildete Baden-Württemberg die größte Ausnahme. Auch Bayern hielt länger an den Ganztagsschulen fest, aber nirgendwo im heutigen Bundesgebiet waren Ganztagsschulen so lange verbreitet wie im Südwesten, wo sie auch nach dem Zweiten Weltkrieg an Volksschulen zunächst wieder vorherrschten.</p>
<div class="page" title="Page 5">
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<div class="column">
<p>Guido Seelmann-Eggebert vermutet, dass der Einfluss der katholischen Kirche im Süden und eine gesunde Skepsis gegenüber preußischen Neuerungen ihren Teil zu dieser Beharrlichkeit beitrugen.</p>
<p>Bis in die 60er Jahre hinein war Nachmittagsunterricht üblich – nicht nur aufgrund von Schichtunterricht in wegen Bombenschäden doppelt belegten Schulgebäuden. Aber das Kultusministerium hatte bereits im Februar 1960 die Devise ausgegeben, sich den anderen Ländern im Bundesgebiet anzugleichen.</p>
<div class="page" title="Page 5">
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<div class="column">
<p>Wenn also heute in Baden-Württemberg im Bundesvergleich am wenigsten Ganztagsschulen bestehen, so ist dies vielleicht auch darin begründet, dass hier die Halbtagsschule erst am kürzesten Bestand hat. Und das Schulsystem kann bekanntlich vieles, nur eines nicht: Schnelligkeit...</p>
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<p>Quelle für diesen Artikel war insbesondere die Dissertation von Guido Seelmann-Eggebert: „Zur Entstehung der Halbtagsschule in Deutschland. Eine bildungspolitische und pädagogische Fehlentwicklung?“, Kassel 2021 sowie der Aufsatz desselben Autors: „Die Entwicklung zur Halbtagsschule auf dem Gebiet des heutigen Baden-Württembergs“, Die Ganztagsschule Heft 2019, S. 41–66.<br /> URL der Dissertation: <a href="https://doi.org/%2010.17170/kobra-202103013383" target="_blank" rel="noopener">doi.org/ 10.17170/kobra-202103013383</a></p>
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           <description><![CDATA[<div class="page" title="Page 3">
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<h2>Wer Ganztagsschulen als neumodisches Zeug abtut, liegt falsch</h2>
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<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von Sebastian Kölsch</span></p>
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<div class="column">
<p><strong>Ganztagsschulen seien ideologisch motiviert, sagen manche. Ganztagsschulen nehmen den Kindern die Möglichkeit eigene Hobbys zu verfolgen, postulieren einige. Und wieder andere scheinen das Festhalten am Halbtag als letztes Überbleibsel der alten Bundesrepublik und eine Ablehnung einer wie auch immer gearteten holistischen Kinder-Indoktrination zu verstehen.</strong></p>
<div class="page" title="Page 3">
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<div class="column">
<p>Ein Blick in die Geschichte zeigt allerdings, dass die Halbtagsschule, die heute in Baden-Württemberg als „normal“, gerne auch „klassisch“ gesehen wird, weder das eine noch das andere ist. In Wirklichkeit ist die Ganztagsschule das klassische Schulmodell, das in Baden-Württemberg erst nach dem 2. Weltkrieg aufgegeben wurde. Und interessanterweise waren die Begründungen für das Ganztagsmodell schon vor über 100 Jahren pädagogisch dort verortet, wie man auch heute für den rhythmisierten, gebundenen Ganztag argumentiert.</p>
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<h3><strong>Forschungsgegenstand Schulmodell</strong></h3>
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<div class="column">
<p>Guido Seelmann-Eggebert war von 1996 bis 2012 Rektor an Wiesbadens „erster“ Ganztagsschule. Nach dem Eintritt in den Ruhestand machte er seinen Beruf und seine Berufung zum Gegenstand einer Dissertation, die er 2021 abschloss. Vor zwei Jahren erhielt er für seinen Einsatz rund um Ganztagsschulen das Bundesverdienstkreuz.</p>
<p>Seine Forschung beschäftigt sich dabei eingehend mit der Frage, welche Ursachen und Beweggründe „nach einer jahrhundertelangen Tradition einer ganztägigen Beschulung“ in Deutschland zur heute (noch) vorherrschenden Halbtagsschule geführt haben.</p>
<div class="page" title="Page 3">
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<p>Neben seiner Promotion verfasste Seelmann-Eggebert auch einen Aufsatz über die spezifische Situation in Baden-Württemberg. Das Schulmodell der Halbtagsschule hat nämlich gerade bei uns im Land sogar noch später als in Rest-Deutschland Einzug gehalten, was heute kaum mehr bekannt ist.</p>
<p>Seelmann-Eggebert, selbst überzeugter Ganztagspädagoge, beschäftigte bei seiner historischen Forschung insbesondere die Frage, wieso Deutschland, anders als die meisten anderen Länder, auf Halbtagsschulen setzt, wann dieser Sonderweg einsetzte und warum es dazu so gut wie keine Forschung gibt. Bei seinen Nachforschungen traf er auf Lehrkräfte, die Eltern den Vorteil der Halbtagsschule mit zumindest fraghaften Methoden nahebrachten, oder wie Aussagen renommierter Mediziner wie Rudolf Virchow bewusst verfälschend interpretiert wurden. Fast schon belustigend ist die Feststellung, dass einst Eltern gegen die Einführung der Halbtagsschule waren – während vielen heute nachgesagt wird gegen die Einführung der Ganztagsschule zu sein.</p>
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<h3><strong>Gymnasium versus Volksschule</strong></h3>
<p>Interessant an den Erkenntnissen des ehemaligen hessischen Schulleiters ist insbesondere die unterschiedliche Entwicklung in Gymnasien und Volksschulen sowie in den preußisch geprägten Teilen Deutschlands gegenüber den Gebieten des heutigen Baden-Württembergs und teilweise auch Bayern.</p>
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<p>Während Gymnasien als Weiterentwicklung der alten Lateinschulen zunächst einer sehr kleinen, bürgerlichen, gebildeten Oberschicht vorbehalten waren und einen Stundenplan frei von jeglichen Zwängen haben konnten, waren Volks- schulen insbesondere im ländlichen Raum den Notwendigkeiten unterworfen, die bäuerliche Tätigkeiten in den Sommermonaten mit sich brachten. Im Gymnasium ganzjährig, in den Volksschulen außerhalb der Erntezeit war es aber grundsätzlich üblich, vormittags und nachmittags Unterricht zu haben – Seelmann-Egge- bert spricht von einem Zeitraum vom Mittelalter (für die höheren Schulen) bis weit ins 19. Jahrhundert hinein.</p>
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<p>Erst in dessen Verlauf entwickelten sich Bestrebungen zur Halbtagsschule, ausgehend von norddeutschen, städtischen Gymnasien. Insbesondere die Lehrkräfte sollen hierbei treibende Kraft gewesen sein und auch bei den sukzessive folgenden Regionen und der Volksschule forderten sie, basierend auf schon etablierten Halbtagsschulen, gleiches Recht für alle und überredeten Eltern zum Halbtag.</p>
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<h3><strong>Pädagogik versus Pragmatismus</strong></h3>
<p>Auch pädagogische Gedanken konnte der Autor bei seinen Nachforschungen entdecken: Im Jahr 1900 geißelte eine Fachzeitschrift fünf oder gar sechs Unterrichtsstunden am Stück am Vormittag als bar jeglicher pädagogischen Sinnhaftigkeit. Und bereits 1885 erschien der Aufsatz „Über gesunde und kranke Nerven“ von Richard von Krafft-Ebing. Der Psychiater beschrieb darin eindrücklich, dass ein Schüler, der vier Stun- den hintereinander „zu leisten“ habe, weniger leiste als bei der gleichmäßigen Verteilung auf Vor- und Nachmittag. Demgegenüber stand aber offenbar eine starke Lehrerlobby und eine schwache Administration. Um der zeitlichen Überfrachtung bei reinem Vormittagsunterricht Herr zu werden, kürzte man einfach die Unterrichtsstunde auf das heute noch geltende Maß von 45 Minuten. Bedenken wegen Qualitätseinbußen der Lehre wurden beiseite gewischt.</p>
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<h3><strong>Krieg versus Frieden</strong></h3>
<p>Während des Ersten Weltkriegs war aus Mangel an Lehrpersonal der Halbtagsunterricht überall dort eingeführt worden, wo er nicht ohnehin schon vorherrschte. Und bereits in den Vorkriegsjahren hatte Kaiser Wilhelm als Fan der Halbtagsschule „sportliche, sowie militärische Aktivitäten für Gymnasiasten am Nachmittag“ eingefordert. In der Weimarer Republik war dann nur teilweise wieder auf das alte Modell gewechselt worden und Volksschulen ganz offiziell 1920 der Wechsel zur Halbtagsschule erlaubt worden. Im Nationalsozialismus war schließlich flächendeckend 1938 die Ganztagsschule verboten worden. Hitlerjugend und Bund Deutscher Mädel sollte die Jugend am Nachmittag beschäftigen, und nicht etwa Geometrie, klassische Literatur oder griechische Vokabeln.</p>
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<h3><strong>Norden versus Süd(west)en</strong></h3>
<p>Sowohl beim Weg der Gymnasien, erst recht aber beim Weg der Volksschulen hin zum Halbtagsunterricht bildete Baden-Württemberg die größte Ausnahme. Auch Bayern hielt länger an den Ganztagsschulen fest, aber nirgendwo im heutigen Bundesgebiet waren Ganztagsschulen so lange verbreitet wie im Südwesten, wo sie auch nach dem Zweiten Weltkrieg an Volksschulen zunächst wieder vorherrschten.</p>
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<p>Guido Seelmann-Eggebert vermutet, dass der Einfluss der katholischen Kirche im Süden und eine gesunde Skepsis gegenüber preußischen Neuerungen ihren Teil zu dieser Beharrlichkeit beitrugen.</p>
<p>Bis in die 60er Jahre hinein war Nachmittagsunterricht üblich – nicht nur aufgrund von Schichtunterricht in wegen Bombenschäden doppelt belegten Schulgebäuden. Aber das Kultusministerium hatte bereits im Februar 1960 die Devise ausgegeben, sich den anderen Ländern im Bundesgebiet anzugleichen.</p>
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<p>Wenn also heute in Baden-Württemberg im Bundesvergleich am wenigsten Ganztagsschulen bestehen, so ist dies vielleicht auch darin begründet, dass hier die Halbtagsschule erst am kürzesten Bestand hat. Und das Schulsystem kann bekanntlich vieles, nur eines nicht: Schnelligkeit...</p>
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<p>Quelle für diesen Artikel war insbesondere die Dissertation von Guido Seelmann-Eggebert: „Zur Entstehung der Halbtagsschule in Deutschland. Eine bildungspolitische und pädagogische Fehlentwicklung?“, Kassel 2021 sowie der Aufsatz desselben Autors: „Die Entwicklung zur Halbtagsschule auf dem Gebiet des heutigen Baden-Württembergs“, Die Ganztagsschule Heft 2019, S. 41–66.<br /> URL der Dissertation: <a href="https://doi.org/%2010.17170/kobra-202103013383" target="_blank" rel="noopener">doi.org/ 10.17170/kobra-202103013383</a></p>
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           <author>j.langer@ccml.de (Jürgen Langer)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 5, Juni 2024</category>
           <pubDate>Wed, 19 Jun 2024 18:39:23 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Von Mut und Chancen: arbeiterkind.de</title>
           <link>https://sib.leb-bw.de/archiv/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2023-24/sib-schuljahr-2023-24-nr-4-april-2024/901-von-mut-und-chancen-arbeiterkind-de?format=html</link>
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           <media:title type="plain">Von Mut und Chancen: arbeiterkind.de</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<h2><strong>ArbeiterKind.de öffnet Türen zur akademischen Welt</strong></h2>
<p>Obwohl berufliche Orientierung an vielen Schulen schon ein fester Bestandteil ist, wird oft übersehen, welchen Einfluss die soziale Herkunft auf die berufliche Orientierung nimmt. Wenn beide Eltern beispielsweise nicht studiert haben, ist die Hürde, selbst ein Studium zu beginnen, sehr viel höher als für Jugendliche aus einem Akademikerhaushalt.</p>
<h3><strong>Vorbehalte gegenüber dem Studium prägen die Entscheidung</strong></h3>
<p>Das zeigen die Zahlen: Derzeit schaffen 79 von 100 Kindern aus Akademikerhaushalten den Übergang an die Hochschule, aber nur 27 von 100 Arbeiterkindern (Hochschulbildungsreport 2020). Grund dafür sind häufig Ängste und Vorbehalte gegenüber dem Studium bei Eltern und Kindern. Ohne eigene akademische Erfahrungen fällt es schwerer, sein Kind bei inhaltlichen oder organisatorischen Fragen zu unterstützen. Gerade wenn die unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten nicht bekannt sind, kann die Vorstellung, mehrere Jahre ohne festes Einkommen in ein Studium zu investieren, Sorgen vor Schulden auslösen. Um den Weg an die Uni zu erleichtern, unterstützt die Organisation ArbeiterKind.de seit 2008 mit einem vielfältigen Angebot alle, die als Erste aus ihrer Familie studieren wollen.</p>
<blockquote>„Ich engagiere mich bei ArbeiterKind.de, um Schülern und Studierenden die Hilfe zu geben, die ich selbst gebraucht hätte.<br />Ich möchte Menschen Mut machen, diese Hürden gemeinsam anzugehen, und vermitteln, dass Hilfe annehmen und gegenseitige Unterstützung keine persönliche Schwäche, sondern eine Stärke ist, die in Leben und Beruf auch weiter wichtig ist.“</blockquote>
<dl class="blockquote-footer">Jessica Schulz, ArbeiterKind.de-Gruppe Freiburg</dl>
<h3><strong>Unterstützer für Erststudierende</strong></h3>
<p>Durch kostenlose Infoveranstaltungen, persönliche Unterstützung und Schulbesuche machen Ehrenamtliche Schülern und Studierenden Mut, ihren eigenen Weg zu gehen und helfen bei allen Themen rund ums Studium. Sie erzählen dabei von ihren eigenen Geschichten und berichten von Erfahrungen aus dem Studium. Mittlerweile setzt sich ArbeiterKind.de aus einem Netzwerk von tausenden Ehrenamtlichen zusammen, die in rund 80 lokalen Gruppen organisiert sind. Davon sind allein 12 lokale Gruppen in Baden-Württemberg vertreten. Diese befinden sich in Aalen, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Stuttgart, Tübingen-Reutlingen, Ulm und Weingarten. Die lokalen Gruppen setzen sich aus Studierenden, Berufstätigen und im Rentenbezug Stehenden zusammen, die andere mit ihren persönlichen Erfahrungen im Rahmen von Schulbesuchen, Sprechstunden und offenen Treffen unterstützen möchten.</p>
<h3><strong>Kooperationen und Bildungstrends</strong></h3>
<p>Auch in Baden-Württemberg ist der „Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg […] noch zu stark“, so das Kernergebnis des IQB-Bildungstrends 2021. Um das Engagement in Baden-Württemberg weiterhin zu stärken und langfristig in den Schulplan aufzunehmen, kooperiert ArbeiterKind.de mit vielen Schulen, darunter besonders eng mit sieben Partnerschulen, und freut sich, seit November 2023 auch die Zeppelinschule in Fellbach zu diesem engen Kreis zählen zu dürfen. So ist es möglich, dauerhaft bei der akademischen Orientierung zu unterstützen. 2022 konnte ArbeiterKind.de alleine in Baden-Württemberg über 2.400 Ratsuchende mit Veranstaltungen erreichen, darunter vor allem Schülerinnen und Schüler. Das unterstreicht, warum es wichtig ist, bereits im Schulalter mit der beruflichen Orientierung zu beginnen und sensibel für die unterschiedlichen Situationen zu sein, in denen sich Menschen aufgrund ihrer sozialen Herkunft befinden. Unsere Mitarbeiterinnen Jaana Espenlaub und Cansu Doğan sind die Ansprechpartnerinnen für alle Themen rund um Engagement, Kooperationen und Veranstaltungen in Baden-Württemberg.</p>
<hr />
<h6>Weiterführende Informationen</h6>
<p>24.126 Ehrenamtliche waren 2022 bei Schulbesuchen, offenen Treffen, an Infoständen, am Infotelefon und bei weiteren persönlichen Gesprächen vor Ort. 2021 waren es 20.180. Nach einer Corona-Delle hofft arbeiterkind.de sich wieder Vor-Corona- Zahlen anzunähern: 2019 waren es über 30.000 Ehrenamtliche. <br />Lokale Gruppen in Baden-Württemberg gibt es in Mannheim, Heidelberg, Karlsruhe, Freiburg, Konstanz, Ravensburg/Weingarten, Ulm, Reutlingen, Tübingen, Stuttgart, Aalen und Heilbronn.</p>
<p><a href="https://www.arbeiterkind.de" target="_blank" rel="noopener" class="btn-primary">www.arbeiterkind.de</a></p>]]></media:description>
                      <media:thumbnail url="https://sib.leb-bw.de/archiv/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2023-24/sib-schuljahr-2023-24-nr-4-april-2024/901-von-mut-und-chancen-arbeiterkind-de/file" />
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           <description><![CDATA[<h2><strong>ArbeiterKind.de öffnet Türen zur akademischen Welt</strong></h2>
<p>Obwohl berufliche Orientierung an vielen Schulen schon ein fester Bestandteil ist, wird oft übersehen, welchen Einfluss die soziale Herkunft auf die berufliche Orientierung nimmt. Wenn beide Eltern beispielsweise nicht studiert haben, ist die Hürde, selbst ein Studium zu beginnen, sehr viel höher als für Jugendliche aus einem Akademikerhaushalt.</p>
<h3><strong>Vorbehalte gegenüber dem Studium prägen die Entscheidung</strong></h3>
<p>Das zeigen die Zahlen: Derzeit schaffen 79 von 100 Kindern aus Akademikerhaushalten den Übergang an die Hochschule, aber nur 27 von 100 Arbeiterkindern (Hochschulbildungsreport 2020). Grund dafür sind häufig Ängste und Vorbehalte gegenüber dem Studium bei Eltern und Kindern. Ohne eigene akademische Erfahrungen fällt es schwerer, sein Kind bei inhaltlichen oder organisatorischen Fragen zu unterstützen. Gerade wenn die unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten nicht bekannt sind, kann die Vorstellung, mehrere Jahre ohne festes Einkommen in ein Studium zu investieren, Sorgen vor Schulden auslösen. Um den Weg an die Uni zu erleichtern, unterstützt die Organisation ArbeiterKind.de seit 2008 mit einem vielfältigen Angebot alle, die als Erste aus ihrer Familie studieren wollen.</p>
<blockquote>„Ich engagiere mich bei ArbeiterKind.de, um Schülern und Studierenden die Hilfe zu geben, die ich selbst gebraucht hätte.<br />Ich möchte Menschen Mut machen, diese Hürden gemeinsam anzugehen, und vermitteln, dass Hilfe annehmen und gegenseitige Unterstützung keine persönliche Schwäche, sondern eine Stärke ist, die in Leben und Beruf auch weiter wichtig ist.“</blockquote>
<dl class="blockquote-footer">Jessica Schulz, ArbeiterKind.de-Gruppe Freiburg</dl>
<h3><strong>Unterstützer für Erststudierende</strong></h3>
<p>Durch kostenlose Infoveranstaltungen, persönliche Unterstützung und Schulbesuche machen Ehrenamtliche Schülern und Studierenden Mut, ihren eigenen Weg zu gehen und helfen bei allen Themen rund ums Studium. Sie erzählen dabei von ihren eigenen Geschichten und berichten von Erfahrungen aus dem Studium. Mittlerweile setzt sich ArbeiterKind.de aus einem Netzwerk von tausenden Ehrenamtlichen zusammen, die in rund 80 lokalen Gruppen organisiert sind. Davon sind allein 12 lokale Gruppen in Baden-Württemberg vertreten. Diese befinden sich in Aalen, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Stuttgart, Tübingen-Reutlingen, Ulm und Weingarten. Die lokalen Gruppen setzen sich aus Studierenden, Berufstätigen und im Rentenbezug Stehenden zusammen, die andere mit ihren persönlichen Erfahrungen im Rahmen von Schulbesuchen, Sprechstunden und offenen Treffen unterstützen möchten.</p>
<h3><strong>Kooperationen und Bildungstrends</strong></h3>
<p>Auch in Baden-Württemberg ist der „Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg […] noch zu stark“, so das Kernergebnis des IQB-Bildungstrends 2021. Um das Engagement in Baden-Württemberg weiterhin zu stärken und langfristig in den Schulplan aufzunehmen, kooperiert ArbeiterKind.de mit vielen Schulen, darunter besonders eng mit sieben Partnerschulen, und freut sich, seit November 2023 auch die Zeppelinschule in Fellbach zu diesem engen Kreis zählen zu dürfen. So ist es möglich, dauerhaft bei der akademischen Orientierung zu unterstützen. 2022 konnte ArbeiterKind.de alleine in Baden-Württemberg über 2.400 Ratsuchende mit Veranstaltungen erreichen, darunter vor allem Schülerinnen und Schüler. Das unterstreicht, warum es wichtig ist, bereits im Schulalter mit der beruflichen Orientierung zu beginnen und sensibel für die unterschiedlichen Situationen zu sein, in denen sich Menschen aufgrund ihrer sozialen Herkunft befinden. Unsere Mitarbeiterinnen Jaana Espenlaub und Cansu Doğan sind die Ansprechpartnerinnen für alle Themen rund um Engagement, Kooperationen und Veranstaltungen in Baden-Württemberg.</p>
<hr />
<h6>Weiterführende Informationen</h6>
<p>24.126 Ehrenamtliche waren 2022 bei Schulbesuchen, offenen Treffen, an Infoständen, am Infotelefon und bei weiteren persönlichen Gesprächen vor Ort. 2021 waren es 20.180. Nach einer Corona-Delle hofft arbeiterkind.de sich wieder Vor-Corona- Zahlen anzunähern: 2019 waren es über 30.000 Ehrenamtliche. <br />Lokale Gruppen in Baden-Württemberg gibt es in Mannheim, Heidelberg, Karlsruhe, Freiburg, Konstanz, Ravensburg/Weingarten, Ulm, Reutlingen, Tübingen, Stuttgart, Aalen und Heilbronn.</p>
<p><a href="https://www.arbeiterkind.de" target="_blank" rel="noopener" class="btn-primary">www.arbeiterkind.de</a></p>]]></description>
           <author>j.langer@ccml.de (Jürgen Langer)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 4, April 2024</category>
           <pubDate>Wed, 19 Jun 2024 18:38:02 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Volljährig – und dann?!</title>
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           <media:title type="plain">Volljährig – und dann?!</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<h3><strong>Eltern fragen – Michael Rux antwortet</strong></h3>
<p><strong>Frage:</strong> In diesem Jahr wird unser Sohn volljährig. Dann hätten wir Eltern in der Schule nicht mehr mitzureden, meint er, und er könne jetzt endlich aus eigener Kraft die Schule schwänzen: Ab 18 dürfte er sich für sein Fehlen nämlich bei der Leitung seiner beruflichen Schule selbst entschuldigen. Kann das denn wahr sein?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Tatsächlich wird Ihr Sohn zwar mit 18 „volljährig“; er muss alle Bürgerpflichten ausschließlich und vollständig selbst übernehmen, er ist nicht mehr schulpflichtig und er entscheidet auch selbst, welchen Bildungsweg er einschlagen will. Es obliegt also ihm allein, sichbei seiner Schule an- oder auch abzumelden.</p>
<p>Allerdings: Mit der Anmeldung unterwirft er sich der Schulordnung. Rechtlich tritt an die Stelle der Schulpflicht eine Pflicht zur Teilnahme am Unterricht. Ihr volljähriger Sohn besitzt tatsächlich ein „Selbstentschuldigungsrecht“, allerdings kann er sein Fernbleiben nur im Rahmen der laut Schulbesuchsverordnung auch sonst zulässigen Gründe „entschuldigen“ – er darf also mit der Begründung: „Ich hatte Fieber und musste zum Arzt gehen, der mir ein Attest ausgestellt hat“ zuhause bleiben, aber ohne Begründung oder gar mit „Ich hatte gestern keine Lust“ kommt er nicht durch. Wenn der/die Klassenlehrer*in ihm für unentschuldigtes Fehlen vier Stunden Nachsitzen verpasst, muss er am Nachmittag brav in die Schule kommen – und wenn so etwas öfter passiert, kann die Schule bei Bedarf den ganzen Katalog der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (§ 90 SchG) anwenden, bis zum Schulausschluss. Zwar entfällt bei Volljährigen die bei solchen Maßnahmen vorgesehene Anhörung oder Mitwirkung der Erziehungsberechtigten, aber das hilft diesen nicht (ist möglicherweise ein Nachteil, denn ohne Elternbeistand kommt man sich leicht verloren vor).</p>
<p>Das kollektive Mitwirkungsrecht der Eltern bleibt erhalten (SchG § 55 Abs. 3), denn mit dem 18. Geburtstag mag die „Erziehung“ durch die Eltern ihr Ende gefunden haben (auch bei manchen Sechzehnjährigen ist bekanntlich nicht mehr viel zu „erziehen“), aber um ihr Kind kümmern dürfen sich Eltern auch über den Eintritt der rechtlichen Volljährigkeit hinaus. Deshalb dürfen in Baden-Württemberg auch die Eltern von Zwanzigjährigen, solange ihr Kind eine öffentliche berufliche Schule oder ein Gymnasium besucht, sehr wohl am „Elternabend“ teilnehmen und sie dürfen auch zu Klassenelternvertreter*innen gewählt und damit zugleich in den Elternbeirat entsandt werden (§ 1 Abs. 2 Elternbeiratsverordnung).</p>
<p>Die Zeugnisse müssen weder von den Eltern noch den volljährigen Schüler*innen unterschrieben werden – sie sind trotzdem in vollem Umfang gültig. Heikel ist vor allem die Frage, ob Eltern Einzelheiten über das Schulverhältnis erfahren dürfen. Da denkt man gleich an den Datenschutz. Aber bei Auskünften der Schule an die Eltern wird das Einverständnis der volljährigen Schüler*innen vorausgesetzt, solange diese gegenüber der Schule keine ausdrückliche anderslautende Erklärung abgegeben haben. Gemäß § 55 Abs. 3 SchG kann die Schule den Eltern auch personenbezogene Auskünfte erteilen oder Mitteilungen machen, wenn kein gegenteiliger Wille der volljährigen Schüler*in erkennbar ist oder wenn eine Gefahr für wesentlich überwiegende Rechtsgüter wie Leben, Leib, Freiheit oder Eigentum zu befürchten ist und die Auskunft oder Mitteilung angemessen ist, die Gefahr abzuwenden oder zu verringern. Dies gilt auch, wenn ein Schulausschluss angedroht wird. Allerdings muss die Schule Volljährige über die Möglichkeit personenbezogener Auskünfte und Mitteilungen an die Eltern allgemein oder im Einzelfall belehren. Es besteht gegenüber Volljährigen keine Aufsichtspflicht im üblichen Sinne, jedoch die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und die sich aus dem Schulverhältnis ergebende Fürsorgepflicht der Schule. Volljährige dürfen also das Schulgelände in der großen Pause verlassen, aber die Schule muss sich trotzdem darum kümmern, dass gefahrenträchtige Zustände oder Aktionen vermieden werden.</p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<h3><strong>Eltern fragen – Michael Rux antwortet</strong></h3>
<p><strong>Frage:</strong> In diesem Jahr wird unser Sohn volljährig. Dann hätten wir Eltern in der Schule nicht mehr mitzureden, meint er, und er könne jetzt endlich aus eigener Kraft die Schule schwänzen: Ab 18 dürfte er sich für sein Fehlen nämlich bei der Leitung seiner beruflichen Schule selbst entschuldigen. Kann das denn wahr sein?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Tatsächlich wird Ihr Sohn zwar mit 18 „volljährig“; er muss alle Bürgerpflichten ausschließlich und vollständig selbst übernehmen, er ist nicht mehr schulpflichtig und er entscheidet auch selbst, welchen Bildungsweg er einschlagen will. Es obliegt also ihm allein, sichbei seiner Schule an- oder auch abzumelden.</p>
<p>Allerdings: Mit der Anmeldung unterwirft er sich der Schulordnung. Rechtlich tritt an die Stelle der Schulpflicht eine Pflicht zur Teilnahme am Unterricht. Ihr volljähriger Sohn besitzt tatsächlich ein „Selbstentschuldigungsrecht“, allerdings kann er sein Fernbleiben nur im Rahmen der laut Schulbesuchsverordnung auch sonst zulässigen Gründe „entschuldigen“ – er darf also mit der Begründung: „Ich hatte Fieber und musste zum Arzt gehen, der mir ein Attest ausgestellt hat“ zuhause bleiben, aber ohne Begründung oder gar mit „Ich hatte gestern keine Lust“ kommt er nicht durch. Wenn der/die Klassenlehrer*in ihm für unentschuldigtes Fehlen vier Stunden Nachsitzen verpasst, muss er am Nachmittag brav in die Schule kommen – und wenn so etwas öfter passiert, kann die Schule bei Bedarf den ganzen Katalog der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (§ 90 SchG) anwenden, bis zum Schulausschluss. Zwar entfällt bei Volljährigen die bei solchen Maßnahmen vorgesehene Anhörung oder Mitwirkung der Erziehungsberechtigten, aber das hilft diesen nicht (ist möglicherweise ein Nachteil, denn ohne Elternbeistand kommt man sich leicht verloren vor).</p>
<p>Das kollektive Mitwirkungsrecht der Eltern bleibt erhalten (SchG § 55 Abs. 3), denn mit dem 18. Geburtstag mag die „Erziehung“ durch die Eltern ihr Ende gefunden haben (auch bei manchen Sechzehnjährigen ist bekanntlich nicht mehr viel zu „erziehen“), aber um ihr Kind kümmern dürfen sich Eltern auch über den Eintritt der rechtlichen Volljährigkeit hinaus. Deshalb dürfen in Baden-Württemberg auch die Eltern von Zwanzigjährigen, solange ihr Kind eine öffentliche berufliche Schule oder ein Gymnasium besucht, sehr wohl am „Elternabend“ teilnehmen und sie dürfen auch zu Klassenelternvertreter*innen gewählt und damit zugleich in den Elternbeirat entsandt werden (§ 1 Abs. 2 Elternbeiratsverordnung).</p>
<p>Die Zeugnisse müssen weder von den Eltern noch den volljährigen Schüler*innen unterschrieben werden – sie sind trotzdem in vollem Umfang gültig. Heikel ist vor allem die Frage, ob Eltern Einzelheiten über das Schulverhältnis erfahren dürfen. Da denkt man gleich an den Datenschutz. Aber bei Auskünften der Schule an die Eltern wird das Einverständnis der volljährigen Schüler*innen vorausgesetzt, solange diese gegenüber der Schule keine ausdrückliche anderslautende Erklärung abgegeben haben. Gemäß § 55 Abs. 3 SchG kann die Schule den Eltern auch personenbezogene Auskünfte erteilen oder Mitteilungen machen, wenn kein gegenteiliger Wille der volljährigen Schüler*in erkennbar ist oder wenn eine Gefahr für wesentlich überwiegende Rechtsgüter wie Leben, Leib, Freiheit oder Eigentum zu befürchten ist und die Auskunft oder Mitteilung angemessen ist, die Gefahr abzuwenden oder zu verringern. Dies gilt auch, wenn ein Schulausschluss angedroht wird. Allerdings muss die Schule Volljährige über die Möglichkeit personenbezogener Auskünfte und Mitteilungen an die Eltern allgemein oder im Einzelfall belehren. Es besteht gegenüber Volljährigen keine Aufsichtspflicht im üblichen Sinne, jedoch die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und die sich aus dem Schulverhältnis ergebende Fürsorgepflicht der Schule. Volljährige dürfen also das Schulgelände in der großen Pause verlassen, aber die Schule muss sich trotzdem darum kümmern, dass gefahrenträchtige Zustände oder Aktionen vermieden werden.</p>]]></description>
           <author>j.langer@ccml.de (Jürgen Langer)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 4, April 2024</category>
           <pubDate>Wed, 19 Jun 2024 18:36:52 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Würzburger Modell: vertiefte Berufsorientierung</title>
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           <media:title type="plain">Würzburger Modell: vertiefte Berufsorientierung</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p>In Bayern kennt man die Berufsorientierung meist als „buchbare Lerneinheit“, bei denen Referenten für bestimmte Zeiträume an die Mittelschulen kommen. Diese Module sind jedoch nur temporär und nicht dauerhaft an den Schulen installiert.</p>
<h3><strong>Kontinuität ist der Schlüssel zum Erfolg</strong></h3>
<p>Anders dagegen die vertiefte Berufsorientierung (vBO) im Landkreis und seit zwei Jahren auch in der Stadt Würzburg. Sie ist ein Angebot an Mittelschulen für Schüler der Vorabgangsund Abgangsklassen, um sie gezielt und systematisch auf den Übergang in einen Beruf vorzubereiten. Und das permanent und im ganzen Schuljahr durch Mitarbeiter, den sogenannten Übergangsmanagern, die direkt in den Schulen beschäftigt sind. So wurde in den vergangenen zehn Jahren ein wertvolles Netzwerk in der Region aufgebaut, von dem die Schüler beim Einstieg in die Ausbildung, aber auch die Unternehmen und Betriebe vor Ort bei der Suche nach Auszubildenden profitieren.</p>
<h3><strong>Nachhaltigkeit sorgt für stetige Optimierung</strong></h3>
<p>Lokale, aber auch überregionale Unternehmen werden in die Schulen eingeladen, um ihre Ausbildungsberufe vorzustellen. So ist der direkte Kontakt zwischen Schülern und Betrieben gegeben. Auch in Sachen Nachhaltigkeit nutzt dieses Netzwerk: Die Übergangsmanager sind angehalten, den ausbildungstechnischen Werdegang ihrer Schüler zu beobachten.</p>
<h3><strong>Ansprechpartner und Förderer</strong></h3>
<p>Die vBO hilft bei der Berufswahl, der Wahl und Suche nach Praktikums- und Ausbildungsstellen bzw. Alternativen, der Praktikumsbegleitung, -betreuung und Nachbereitung, der Erstellung individueller Bewerbungsunterlagen sowie der Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche und Einstellungstests. Sie gibt mit Beginn der 8. Klasse Hilfestellungen und Unterstützung. Durch sinnvoll abgestimmte Praktika bekommen die Schüler die Möglichkeit, in den Betrieben verschiedene Arbeitsbereiche und ein breites Spektrum an beruflichen Tätigkeiten kennen zu lernen und frühzeitig Kontakt zu Ausbildungsbetrieben aufbauen. Der Betrieb kann die Zeit nutzen, um die individuellen Interessen und Stärken der Schülerinnen und Schüler zu erkennen und so wichtige Entscheidungshilfen bei der Auswahl von Auszubildenden zu erhalten. Zukünftige Bewerber erhalten durch das Praktikum realistische Vorstellungen vom Berufsalltag und finden Sicherheit in der Berufswahl. Auch in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Arbeitsagentur und bei schwierigeren Fällen der Schulsozialarbeit und anderen Institutionen.</p>
<h3><strong>Zur Nachahmung empfohlen</strong></h3>
<p>Stadt und Landkreis Würzburg sind mit diesem Modell der vBO anderen Regionen voraus – individuell, maßgeschneidert, persönlich und erfolgreich. Von etwa 1500 Schülern sind ca. 95 % in eine Ausbildung gekommen. Nur die Stadt München erlaubt sich derzeit ein ähnliches, kommunal finanziertes Modell.</p>]]></media:description>
                      <media:thumbnail url="https://sib.leb-bw.de/archiv/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2023-24/sib-schuljahr-2023-24-nr-4-april-2024/899-wuerzburger-modell-vertiefte-berufsorientierung/file" />
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           <description><![CDATA[<p>In Bayern kennt man die Berufsorientierung meist als „buchbare Lerneinheit“, bei denen Referenten für bestimmte Zeiträume an die Mittelschulen kommen. Diese Module sind jedoch nur temporär und nicht dauerhaft an den Schulen installiert.</p>
<h3><strong>Kontinuität ist der Schlüssel zum Erfolg</strong></h3>
<p>Anders dagegen die vertiefte Berufsorientierung (vBO) im Landkreis und seit zwei Jahren auch in der Stadt Würzburg. Sie ist ein Angebot an Mittelschulen für Schüler der Vorabgangsund Abgangsklassen, um sie gezielt und systematisch auf den Übergang in einen Beruf vorzubereiten. Und das permanent und im ganzen Schuljahr durch Mitarbeiter, den sogenannten Übergangsmanagern, die direkt in den Schulen beschäftigt sind. So wurde in den vergangenen zehn Jahren ein wertvolles Netzwerk in der Region aufgebaut, von dem die Schüler beim Einstieg in die Ausbildung, aber auch die Unternehmen und Betriebe vor Ort bei der Suche nach Auszubildenden profitieren.</p>
<h3><strong>Nachhaltigkeit sorgt für stetige Optimierung</strong></h3>
<p>Lokale, aber auch überregionale Unternehmen werden in die Schulen eingeladen, um ihre Ausbildungsberufe vorzustellen. So ist der direkte Kontakt zwischen Schülern und Betrieben gegeben. Auch in Sachen Nachhaltigkeit nutzt dieses Netzwerk: Die Übergangsmanager sind angehalten, den ausbildungstechnischen Werdegang ihrer Schüler zu beobachten.</p>
<h3><strong>Ansprechpartner und Förderer</strong></h3>
<p>Die vBO hilft bei der Berufswahl, der Wahl und Suche nach Praktikums- und Ausbildungsstellen bzw. Alternativen, der Praktikumsbegleitung, -betreuung und Nachbereitung, der Erstellung individueller Bewerbungsunterlagen sowie der Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche und Einstellungstests. Sie gibt mit Beginn der 8. Klasse Hilfestellungen und Unterstützung. Durch sinnvoll abgestimmte Praktika bekommen die Schüler die Möglichkeit, in den Betrieben verschiedene Arbeitsbereiche und ein breites Spektrum an beruflichen Tätigkeiten kennen zu lernen und frühzeitig Kontakt zu Ausbildungsbetrieben aufbauen. Der Betrieb kann die Zeit nutzen, um die individuellen Interessen und Stärken der Schülerinnen und Schüler zu erkennen und so wichtige Entscheidungshilfen bei der Auswahl von Auszubildenden zu erhalten. Zukünftige Bewerber erhalten durch das Praktikum realistische Vorstellungen vom Berufsalltag und finden Sicherheit in der Berufswahl. Auch in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Arbeitsagentur und bei schwierigeren Fällen der Schulsozialarbeit und anderen Institutionen.</p>
<h3><strong>Zur Nachahmung empfohlen</strong></h3>
<p>Stadt und Landkreis Würzburg sind mit diesem Modell der vBO anderen Regionen voraus – individuell, maßgeschneidert, persönlich und erfolgreich. Von etwa 1500 Schülern sind ca. 95 % in eine Ausbildung gekommen. Nur die Stadt München erlaubt sich derzeit ein ähnliches, kommunal finanziertes Modell.</p>]]></description>
           <author>j.langer@ccml.de (Jürgen Langer)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 4, April 2024</category>
           <pubDate>Wed, 19 Jun 2024 18:35:01 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>»Heutige Jugend« – gar nicht so verloren</title>
           <link>https://sib.leb-bw.de/archiv/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2023-24/sib-schuljahr-2023-24-nr-4-april-2024/898-heutige-jugend-gar-nicht-so-verloren?format=html</link>
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           <media:title type="plain">»Heutige Jugend« – gar nicht so verloren</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<h2><strong>Die „Generation Z“ in der Berufsorientierung</strong></h2>
<p>In einer Umfrage für eine Diplomarbeit wurde die „Generation Z“ (Jahrgänge 1995-2012) rund um Berufsorientierung befragt. Eltern können Jugendliche durch zunehmende Verantwortungsübernahme im täglichen Leben unterstützen, die notwendige Verantwortung bei der schwierigen Berufsorientierung und vor allem in der Ausbildung selbst besser zu meistern.</p>
<h3><strong>Zusammenfassend ein paar Ergebnisse</strong></h3>
<p>Der Druck zur biografischen Selbstoptimierung, gepaart mit den schier unzähligen Möglichkeiten an Berufsoptionen stresst Jugendliche oftmals und macht sie diesbezüglich orientierungslos. Der Beruf soll Sinnhaftigkeit, Selbstverwirklichung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Verdienst und vieles mehr in sich vereinen. Jugendliche möchten Gelegenheiten, sich auszuprobieren, um eigene Stärken und Schwächen kennenzulernen. Teilweise fehlt ihnen Freiraum für außerschulisches Engagement aufgrund hoher schulischer Anforderungen.</p>
<h3><strong>Hilfe zur Selbsthilfe</strong></h3>
<p>Die Hälfte der Befragten gab an, dass es am hilfreichsten für ihre Berufsorientierung war, eigene Erfahrungen zu sammeln. Sich mit Eltern und Freunden auszutauschen, die einen gut kennen und ebenso mit Personen, die den möglicherweise angestrebten Beruf bereits ausüben, wurde als hilfreich gewertet. Berufsorientierungsmessen sowie Informationen über die möglichen Berufe zu erhalten, wurde positiv gewertet. Für viele wa- ren die Angebote der Schulen hilfreich, es wurde aber noch mehr Unterstützung gewünscht. Für fast die Hälfte der Befragten brachten die Angebote der Agentur für Arbeit nichts oder nur wenig. Im Hinblick auf diverse Tests kam es stark auf die Qualität derselben an. Privates berufliches Coaching bewerteten jene, die sie in Anspruch nahmen, größtenteils sehr positiv und schätzten den neutralen Blick.</p>
<h3><strong>Probieren geht über Digitalisierung</strong></h3>
<p>Als „digital natives“, wie man die Gen-Zler auch nennt, die fast nie ohne digitale Endgeräte anzutreffen sind, bevorzugen sie hinsichtlich der Berufsorientierung mit je circa 40 % das persönliche Gespräch sowie das reale Ausprobieren. Feedback zu erhalten, zum Beispiel zu ihren eigenen Stärken und Schwächen, ist ihnen sehr wichtig. Wie könnte die Gen Z nun besser in ihrer beruflichen Orientierung unterstützt werden?</p>
<h3><strong>Der Weg ist das Ziel</strong></h3>
<p>Praktische Mithilfe in Schule, Familie, Haus und Garten verhilft den Jugendlichen dazu, eigene Fähigkeiten, Stärken und Schwächen zu erkennen und sie ggf. auszubauen. Die Sozialkompetenz kann dadurch ebenso gestärkt werden. <br />Durch den Ausbau schulischer Praktika-Optionen, die Kontakte zu ortsnahen Unternehmen und die Durchführung lokaler Berufsmessen entstehen weitere hilfreiche Verknüpfungen und Hilfestellungen. Individuelle Unterstützung wie berufliches Coaching, qualitativ gute Tests und klares, zeitnahes Feedback an die Jugendlichen versprechen gute Erfolge. Eine wichtige Zielsetzung sollte sein, junge Menschen bei zunehmender Übertragung von Verantwortung zu unterstützen, anstatt jegliche Verpflichtung von ihnen fernzuhalten, um dann mit Schulabschluss von ihnen zu erwarten, dass sie fortan selbstverantwortlich sämtliche Entscheidungen allein treffen können.</p>
<hr />
<h6>Zur Autorin</h6>
<p class="small">Simone Annerl-Birkenmaier ist Mutter zweier Teenager, Erzieherin, Sozialarbeiterin, Elternbeiratsvorsitzende, in der Jugendarbeit ehrenamtlich Engagierte, sowie Coach und Dozentin bei einem Bildungsträger für berufliche Orientierung. Vor diesem Hintergrund widmete sie sich im Rahmen ihrer Diplomarbeit zur betrieblichen Mentorin dem Thema der beruflichen Orientierung der „Generation Z“.</p>]]></media:description>
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<p>In einer Umfrage für eine Diplomarbeit wurde die „Generation Z“ (Jahrgänge 1995-2012) rund um Berufsorientierung befragt. Eltern können Jugendliche durch zunehmende Verantwortungsübernahme im täglichen Leben unterstützen, die notwendige Verantwortung bei der schwierigen Berufsorientierung und vor allem in der Ausbildung selbst besser zu meistern.</p>
<h3><strong>Zusammenfassend ein paar Ergebnisse</strong></h3>
<p>Der Druck zur biografischen Selbstoptimierung, gepaart mit den schier unzähligen Möglichkeiten an Berufsoptionen stresst Jugendliche oftmals und macht sie diesbezüglich orientierungslos. Der Beruf soll Sinnhaftigkeit, Selbstverwirklichung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Verdienst und vieles mehr in sich vereinen. Jugendliche möchten Gelegenheiten, sich auszuprobieren, um eigene Stärken und Schwächen kennenzulernen. Teilweise fehlt ihnen Freiraum für außerschulisches Engagement aufgrund hoher schulischer Anforderungen.</p>
<h3><strong>Hilfe zur Selbsthilfe</strong></h3>
<p>Die Hälfte der Befragten gab an, dass es am hilfreichsten für ihre Berufsorientierung war, eigene Erfahrungen zu sammeln. Sich mit Eltern und Freunden auszutauschen, die einen gut kennen und ebenso mit Personen, die den möglicherweise angestrebten Beruf bereits ausüben, wurde als hilfreich gewertet. Berufsorientierungsmessen sowie Informationen über die möglichen Berufe zu erhalten, wurde positiv gewertet. Für viele wa- ren die Angebote der Schulen hilfreich, es wurde aber noch mehr Unterstützung gewünscht. Für fast die Hälfte der Befragten brachten die Angebote der Agentur für Arbeit nichts oder nur wenig. Im Hinblick auf diverse Tests kam es stark auf die Qualität derselben an. Privates berufliches Coaching bewerteten jene, die sie in Anspruch nahmen, größtenteils sehr positiv und schätzten den neutralen Blick.</p>
<h3><strong>Probieren geht über Digitalisierung</strong></h3>
<p>Als „digital natives“, wie man die Gen-Zler auch nennt, die fast nie ohne digitale Endgeräte anzutreffen sind, bevorzugen sie hinsichtlich der Berufsorientierung mit je circa 40 % das persönliche Gespräch sowie das reale Ausprobieren. Feedback zu erhalten, zum Beispiel zu ihren eigenen Stärken und Schwächen, ist ihnen sehr wichtig. Wie könnte die Gen Z nun besser in ihrer beruflichen Orientierung unterstützt werden?</p>
<h3><strong>Der Weg ist das Ziel</strong></h3>
<p>Praktische Mithilfe in Schule, Familie, Haus und Garten verhilft den Jugendlichen dazu, eigene Fähigkeiten, Stärken und Schwächen zu erkennen und sie ggf. auszubauen. Die Sozialkompetenz kann dadurch ebenso gestärkt werden. <br />Durch den Ausbau schulischer Praktika-Optionen, die Kontakte zu ortsnahen Unternehmen und die Durchführung lokaler Berufsmessen entstehen weitere hilfreiche Verknüpfungen und Hilfestellungen. Individuelle Unterstützung wie berufliches Coaching, qualitativ gute Tests und klares, zeitnahes Feedback an die Jugendlichen versprechen gute Erfolge. Eine wichtige Zielsetzung sollte sein, junge Menschen bei zunehmender Übertragung von Verantwortung zu unterstützen, anstatt jegliche Verpflichtung von ihnen fernzuhalten, um dann mit Schulabschluss von ihnen zu erwarten, dass sie fortan selbstverantwortlich sämtliche Entscheidungen allein treffen können.</p>
<hr />
<h6>Zur Autorin</h6>
<p class="small">Simone Annerl-Birkenmaier ist Mutter zweier Teenager, Erzieherin, Sozialarbeiterin, Elternbeiratsvorsitzende, in der Jugendarbeit ehrenamtlich Engagierte, sowie Coach und Dozentin bei einem Bildungsträger für berufliche Orientierung. Vor diesem Hintergrund widmete sie sich im Rahmen ihrer Diplomarbeit zur betrieblichen Mentorin dem Thema der beruflichen Orientierung der „Generation Z“.</p>]]></description>
           <author>j.langer@ccml.de (Jürgen Langer)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 4, April 2024</category>
           <pubDate>Wed, 19 Jun 2024 18:33:58 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Damit jedes Kind mitmachen kann!</title>
           <link>https://sib.leb-bw.de/archiv/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2023-24/sib-schuljahr-2023-24-nr-3-februar-2024/897-damit-jedes-kind-mitmachen-kann?format=html</link>
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           <media:title type="plain">Damit jedes Kind mitmachen kann!</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p><strong>Bildung und Teilhabe</strong></p>
<p>Bildung ist wichtig für jedes kind, aber manchmal können die kosten ein hindernis sein. Bildung und Teilhabe ist eine hilfe, um sicherzustellen, dass auch kinder aus Familien mit wenig geld alle Bildungschancen nutzen können.</p>
<p>Was bedeutet Bildung und Teilhabe für Ihr Kind? Bildung und Teilhabe, auch Bildungspaket genannt, unterstützt Kinder dabei, an Schulaktivitäten und Freizeitangeboten teilzunehmen, wenn die Familie die Kosten nicht allein tragen kann.</p>
<p><strong>Welche Angebote werden unterstützt?</strong></p>
<p>Mit Bildung und Teilhabe kann Ihr Kind an vie- len verschiedenen Aktivitäten teilnehmen. Dazu gehören zum Beispiel:</p>
<ul>
<li>Ausflüge in Schule, Kita und Klassenfahrten:<br />Die Kosten für Kita-, Schulausflüge und Klassenfahrten werden übernommen, und zwar für alle Ausgaben, die die Kita oder Schule mit Ihnen abrechnet – hierzug gehört nicht das Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während des Ausflugs.</li>
<li>Schulbedarf:<br />Pro Schuljahr bekommen Sie 174 Euro Zuschuss für den Schulbedarf Ihres Kindes. Diesen können Sie für Schulranzen, Sportzeug, Stifte und mehr verwenden.</li>
<li>Fahrt zur Schule:<br />Wenn Ihr Kind mit Bus oder Bahn zur Schule fahren muss, können Sie einen Zuschuss zu den Fahrtkosten bekommen, wenn diese nicht schon anderweitig übernommen werden.</li>
<li>Lernförderung:<br />Ihr Kind kann Lernförderung, also zum Beispiel Nachhilfe, bekommen, auch wenn die Versetzung nicht in Gefahr ist. Sprechen Sie zuerst mit der Lehrerin oder dem Lehrer Ihres Kindes. Wenn die Schule keine Lernförderung anbietet, können Sie auch außerschulische Lernförderung nutzen. Dieser Teil des Zuschusses obliegt jedoch der individuellen Freigabe des zuständigen Amtes.</li>
<li>Mittagsverpflegung in Schule oder Kita:<br />Es werden die gesamten Aufwendungen des Kindes für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule, Kita und Kindertagespflege übernommen. Der bisher zu leistende Eigenanteil von 1 Euro pro Essen entfällt.</li>
<li>Teilnahme an sozialen und kulturellen Aktivitäten:<br />Sie bekommen monatlich 15 Euro für die Teilnahme Ihres Kindes an kulturellen Aktivitäten, wie Musikunterricht, im Sportverein oder Museumsbesuche im Rahmen der schulischen Bildung.</li>
</ul>
<p>Manche Städte und Kommunen bieten zusätzlich Gutscheine oder Ermäßigungen an. Informieren Sie sich bei Ihrer Stadt oder Gemeinde, um alle Möglichkeiten zu erfahren.</p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><strong>Wer kann die Leistungen in anspruch nehmen?</strong></p>
<p>Alle Kinder im Haushalt können die Leistungen nutzen, wenn Sie eine staatliche Unterstützung wie Kinderzuschlag, Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Asylbewerber-Leistungen erhalten.</p>
<div class="page" title="Page 4">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><strong>Wie beantragen sie die Leistungen?</strong></p>
<p>Den Antrag können Sie vor Ort stellen. Wenn Sie Bürgergeld bekommen, geht es beim Jobcenter. Sonst bei Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihrem Landkreis. Die Ansprechpartner finden Sie auf der Website des Bundesarbeitsministeriums.</p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><strong>Beratung und Hilfe</strong></p>
<p>Das Team der „Bildung und Teilhabe (BuT) Beratung“ hilft Ihnen kostenlos bei Fragen und Anträgen.<br /> Sie erreichen die BuT-Beratung online, telefonisch unter 030 577130040 oder per E-Mail an <a href="mailto:info@but-beratung.de">info@but-beratung.de.<br /></a>Die Beratung findet außerdem in den Sprachen Englisch, Arabisch, Russisch und Türkisch statt.</p>
</div>
</div>
</div>
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</div>
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</div>
</div>
</div>]]></media:description>
                      <media:thumbnail url="https://sib.leb-bw.de/archiv/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2023-24/sib-schuljahr-2023-24-nr-3-februar-2024/897-damit-jedes-kind-mitmachen-kann/file" />
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           <description><![CDATA[<p><strong>Bildung und Teilhabe</strong></p>
<p>Bildung ist wichtig für jedes kind, aber manchmal können die kosten ein hindernis sein. Bildung und Teilhabe ist eine hilfe, um sicherzustellen, dass auch kinder aus Familien mit wenig geld alle Bildungschancen nutzen können.</p>
<p>Was bedeutet Bildung und Teilhabe für Ihr Kind? Bildung und Teilhabe, auch Bildungspaket genannt, unterstützt Kinder dabei, an Schulaktivitäten und Freizeitangeboten teilzunehmen, wenn die Familie die Kosten nicht allein tragen kann.</p>
<p><strong>Welche Angebote werden unterstützt?</strong></p>
<p>Mit Bildung und Teilhabe kann Ihr Kind an vie- len verschiedenen Aktivitäten teilnehmen. Dazu gehören zum Beispiel:</p>
<ul>
<li>Ausflüge in Schule, Kita und Klassenfahrten:<br />Die Kosten für Kita-, Schulausflüge und Klassenfahrten werden übernommen, und zwar für alle Ausgaben, die die Kita oder Schule mit Ihnen abrechnet – hierzug gehört nicht das Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während des Ausflugs.</li>
<li>Schulbedarf:<br />Pro Schuljahr bekommen Sie 174 Euro Zuschuss für den Schulbedarf Ihres Kindes. Diesen können Sie für Schulranzen, Sportzeug, Stifte und mehr verwenden.</li>
<li>Fahrt zur Schule:<br />Wenn Ihr Kind mit Bus oder Bahn zur Schule fahren muss, können Sie einen Zuschuss zu den Fahrtkosten bekommen, wenn diese nicht schon anderweitig übernommen werden.</li>
<li>Lernförderung:<br />Ihr Kind kann Lernförderung, also zum Beispiel Nachhilfe, bekommen, auch wenn die Versetzung nicht in Gefahr ist. Sprechen Sie zuerst mit der Lehrerin oder dem Lehrer Ihres Kindes. Wenn die Schule keine Lernförderung anbietet, können Sie auch außerschulische Lernförderung nutzen. Dieser Teil des Zuschusses obliegt jedoch der individuellen Freigabe des zuständigen Amtes.</li>
<li>Mittagsverpflegung in Schule oder Kita:<br />Es werden die gesamten Aufwendungen des Kindes für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule, Kita und Kindertagespflege übernommen. Der bisher zu leistende Eigenanteil von 1 Euro pro Essen entfällt.</li>
<li>Teilnahme an sozialen und kulturellen Aktivitäten:<br />Sie bekommen monatlich 15 Euro für die Teilnahme Ihres Kindes an kulturellen Aktivitäten, wie Musikunterricht, im Sportverein oder Museumsbesuche im Rahmen der schulischen Bildung.</li>
</ul>
<p>Manche Städte und Kommunen bieten zusätzlich Gutscheine oder Ermäßigungen an. Informieren Sie sich bei Ihrer Stadt oder Gemeinde, um alle Möglichkeiten zu erfahren.</p>
<div class="page" title="Page 3">
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<div class="column">
<p><strong>Wer kann die Leistungen in anspruch nehmen?</strong></p>
<p>Alle Kinder im Haushalt können die Leistungen nutzen, wenn Sie eine staatliche Unterstützung wie Kinderzuschlag, Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Asylbewerber-Leistungen erhalten.</p>
<div class="page" title="Page 4">
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<div class="column">
<p><strong>Wie beantragen sie die Leistungen?</strong></p>
<p>Den Antrag können Sie vor Ort stellen. Wenn Sie Bürgergeld bekommen, geht es beim Jobcenter. Sonst bei Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihrem Landkreis. Die Ansprechpartner finden Sie auf der Website des Bundesarbeitsministeriums.</p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="section">
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<div class="column">
<p><strong>Beratung und Hilfe</strong></p>
<p>Das Team der „Bildung und Teilhabe (BuT) Beratung“ hilft Ihnen kostenlos bei Fragen und Anträgen.<br /> Sie erreichen die BuT-Beratung online, telefonisch unter 030 577130040 oder per E-Mail an <a href="mailto:info@but-beratung.de">info@but-beratung.de.<br /></a>Die Beratung findet außerdem in den Sprachen Englisch, Arabisch, Russisch und Türkisch statt.</p>
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</div>]]></description>
           <author>j.langer@ccml.de (Jürgen Langer)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 3, Februar 2024</category>
           <pubDate>Wed, 19 Jun 2024 18:32:21 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Waffen in der Schule</title>
           <link>https://sib.leb-bw.de/archiv/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2023-24/sib-schuljahr-2023-24-nr-3-februar-2024/896-waffen-in-der-schule?format=html</link>
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           <media:title type="plain">Waffen in der Schule</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p><strong>Eltern fragen, Michael Rux antwortet</strong></p>
<p><strong>Frage:</strong> Meine Tochter berichtet, dass Mitschüler irgendwelche gefährlichen Gegenstände in die Schule mitbringen, mit Schreckschusspistolen protzen, eine Tränengassprühdose auf dem Schulhof vorzeigen (natürlich nicht offen, sondern unter vorgehaltener Hand) oder Böller vom letzten Silvesterfeuerwerk dabeihaben. Mich beunruhigt das. Ist das nicht verboten?</p>
<p><strong>Antwort:</strong></p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Solche Gegenstände üben nicht zuletzt auf männliche Jugendliche einen unglaublichen Reiz aus. Wer so etwas vorzeigen kann, hofft auf ein höheres Ansehen. Aber das Mitführen von Waffen jeder Art in der Schule oder bei schulischen (außerunterrichtlichen) Veranstaltungen ist nicht hinnehmbar – das gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler. Dabei geht es vorrangig um den ungestörten Schulbetrieb. Ohne dass es zusätzlicher schulischer Vorschriften bedarf, ist nicht nur das Mitführen von Waffen, die unter die strafbewehrten Verbote des Waffenrechts fallen, sondern auch von allen anderen gefährlichen Gegenständen unzulässig, denn dies gefährdet beziehungsweise beeinträchtigt den schulischen Erzie- hungsauftrag. Zugleich stellt es eine Gefahr für Leben und Gesundheit der Kinder dar. Es muss deshalb von jeder Lehrkraft, die dies entdeckt, unterbunden wer- den. Rechtsgrundlage hierfür ist § 23 Schulgesetz.</p>
<p>Die unzulässigen Gegenstände sind einzuziehen, die Schülerinnen und Schüler sind zu belehren beziehungsweise zu verwarnen. Gegebenenfalls sind Erziehungs- und Ordnungs- maßnahmen (Schulgesetz § 90) anzuwenden. Eingezogene Gegenstände sollte die Schule den Erziehungsberechtigten übergeben. Bei Volljährigkeit sollte sie den Gegenstand unter Hinweis auf die schuldisziplinarischen Konsequenzen nach Unterrichtsende wieder aushändigen. Waffenrechtlich verbotene Waffen muss die Schule der Polizei übergeben, wo sie von den berechtigten Eigentümern abgeholt werden können.</p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Zu den verbotenen Waffen gehören z.B. Schlagringe, Stahlruten, Totschläger, Schießkugelschreiber, Würgehölzer, Präzisionsschleudern, Fall-, Spring-, Faust- und „Butterfly“-Messer oder Wurfsterne. Waffenrechtlich kann bestraft werden, wer mit einer Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe angetroffen wird. Auch das Führen von „Anscheinswaffen“ sowie von Messern mit einhändig feststellbarer Klinge oder mit einer Klingenlänge über 12 cm ist verboten. Sanktioniert wird der Besitz von nicht angemeldeter, verbotener Munition, wie Geschossen mit Betäubungsstoffen oder nicht zugelassenen Reizstoffen, Leuchtspurmunition oder sogenannten „Patronen ohne Vergangenheit“. Ausnahmen gelten beispielsweise für die Signalgebung bei Sportveranstaltungen; so sind Startpistolen waffenscheinfrei, aber im Schulbetrieb nicht erforderlich.</p>
<p>Über die waffenrechtlichen Verbote hinaus dürfen im schulischen Rahmen auch keine anderen gefährlichen Gegenstände mitgeführt werden. Dies sind z.B. Baseballschläger, Pyrotechnik oder Reizgasbehälter. Pfeffersprays, die zwar von Jugendlichen ab 14 Jahren im Drogeriemarkt erworben werden können, Kubotans, Elektroschocker, RAM-Pistolen und Verteidigungstaschenlampen dürfen ausschließlich zur Selbstverteidigung gegen Tiere und in Notwehr gegen Angreifer eingesetzt werden, sie haben jedoch an Schulen nichts verloren. Auch ein „Fahrtenmesser“ mit einer Klingenlänge unter 12 cm ist ein gefährlicher Gegenstand (das Mitführen kann z.B. bei der Klassenfahrt nach Großbritannien zum Gefängnisaufenthalt führen).</p>
<div class="page" title="Page 4">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Es ist zweckmäßig, das Verbot des Mitbringens von gefährlichen Gegenständen in einer Schul- oder Hausordnung festzuhalten. An deren Erlass sind über die Zustimmungspflicht d er Schulkonferenz auch die Schüler- und Elternschaft beteiligt (Konferenzordnung § 2 Abs. 1 Nr. 3).</p>
</div>
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</div>]]></media:description>
                      <media:thumbnail url="https://sib.leb-bw.de/archiv/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2023-24/sib-schuljahr-2023-24-nr-3-februar-2024/896-waffen-in-der-schule/file" />
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           <description><![CDATA[<p><strong>Eltern fragen, Michael Rux antwortet</strong></p>
<p><strong>Frage:</strong> Meine Tochter berichtet, dass Mitschüler irgendwelche gefährlichen Gegenstände in die Schule mitbringen, mit Schreckschusspistolen protzen, eine Tränengassprühdose auf dem Schulhof vorzeigen (natürlich nicht offen, sondern unter vorgehaltener Hand) oder Böller vom letzten Silvesterfeuerwerk dabeihaben. Mich beunruhigt das. Ist das nicht verboten?</p>
<p><strong>Antwort:</strong></p>
<div class="page" title="Page 3">
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<div class="column">
<p>Solche Gegenstände üben nicht zuletzt auf männliche Jugendliche einen unglaublichen Reiz aus. Wer so etwas vorzeigen kann, hofft auf ein höheres Ansehen. Aber das Mitführen von Waffen jeder Art in der Schule oder bei schulischen (außerunterrichtlichen) Veranstaltungen ist nicht hinnehmbar – das gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler. Dabei geht es vorrangig um den ungestörten Schulbetrieb. Ohne dass es zusätzlicher schulischer Vorschriften bedarf, ist nicht nur das Mitführen von Waffen, die unter die strafbewehrten Verbote des Waffenrechts fallen, sondern auch von allen anderen gefährlichen Gegenständen unzulässig, denn dies gefährdet beziehungsweise beeinträchtigt den schulischen Erzie- hungsauftrag. Zugleich stellt es eine Gefahr für Leben und Gesundheit der Kinder dar. Es muss deshalb von jeder Lehrkraft, die dies entdeckt, unterbunden wer- den. Rechtsgrundlage hierfür ist § 23 Schulgesetz.</p>
<p>Die unzulässigen Gegenstände sind einzuziehen, die Schülerinnen und Schüler sind zu belehren beziehungsweise zu verwarnen. Gegebenenfalls sind Erziehungs- und Ordnungs- maßnahmen (Schulgesetz § 90) anzuwenden. Eingezogene Gegenstände sollte die Schule den Erziehungsberechtigten übergeben. Bei Volljährigkeit sollte sie den Gegenstand unter Hinweis auf die schuldisziplinarischen Konsequenzen nach Unterrichtsende wieder aushändigen. Waffenrechtlich verbotene Waffen muss die Schule der Polizei übergeben, wo sie von den berechtigten Eigentümern abgeholt werden können.</p>
<div class="page" title="Page 3">
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<div class="column">
<p>Zu den verbotenen Waffen gehören z.B. Schlagringe, Stahlruten, Totschläger, Schießkugelschreiber, Würgehölzer, Präzisionsschleudern, Fall-, Spring-, Faust- und „Butterfly“-Messer oder Wurfsterne. Waffenrechtlich kann bestraft werden, wer mit einer Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe angetroffen wird. Auch das Führen von „Anscheinswaffen“ sowie von Messern mit einhändig feststellbarer Klinge oder mit einer Klingenlänge über 12 cm ist verboten. Sanktioniert wird der Besitz von nicht angemeldeter, verbotener Munition, wie Geschossen mit Betäubungsstoffen oder nicht zugelassenen Reizstoffen, Leuchtspurmunition oder sogenannten „Patronen ohne Vergangenheit“. Ausnahmen gelten beispielsweise für die Signalgebung bei Sportveranstaltungen; so sind Startpistolen waffenscheinfrei, aber im Schulbetrieb nicht erforderlich.</p>
<p>Über die waffenrechtlichen Verbote hinaus dürfen im schulischen Rahmen auch keine anderen gefährlichen Gegenstände mitgeführt werden. Dies sind z.B. Baseballschläger, Pyrotechnik oder Reizgasbehälter. Pfeffersprays, die zwar von Jugendlichen ab 14 Jahren im Drogeriemarkt erworben werden können, Kubotans, Elektroschocker, RAM-Pistolen und Verteidigungstaschenlampen dürfen ausschließlich zur Selbstverteidigung gegen Tiere und in Notwehr gegen Angreifer eingesetzt werden, sie haben jedoch an Schulen nichts verloren. Auch ein „Fahrtenmesser“ mit einer Klingenlänge unter 12 cm ist ein gefährlicher Gegenstand (das Mitführen kann z.B. bei der Klassenfahrt nach Großbritannien zum Gefängnisaufenthalt führen).</p>
<div class="page" title="Page 4">
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<div class="column">
<p>Es ist zweckmäßig, das Verbot des Mitbringens von gefährlichen Gegenständen in einer Schul- oder Hausordnung festzuhalten. An deren Erlass sind über die Zustimmungspflicht d er Schulkonferenz auch die Schüler- und Elternschaft beteiligt (Konferenzordnung § 2 Abs. 1 Nr. 3).</p>
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           <author>j.langer@ccml.de (Jürgen Langer)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 3, Februar 2024</category>
           <pubDate>Wed, 19 Jun 2024 18:31:20 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Unsichtbare Ressource Schulsozialarbeit</title>
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           <media:title type="plain">Unsichtbare Ressource Schulsozialarbeit</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p><strong>Warum Grundschulen ohne Schulsozialarbeit den Schülerinnen und Schülern langfristig schaden können</strong></p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Die Schulsozialarbeit spielt eine wichtige Rolle bei der ganzheitlichen Unterstützung von Schülerinnen und Schülern. Als Bindeglied zwischen Familie, Schule und außerschulischen Einrichtungen helfen Schulsozialarbeiter den Schülern dabei, Konflikte zu bewältigen, soziale Kompetenzen zu fördern und schulische Probleme anzugehen.</p>
<p><strong>Problem erkannt, Problem gebannt?</strong></p>
<p>Gemäß einer Studie des Landesverbandes Schulsozialarbeit Baden-Württemberg e.V. wurden im Jahr 2020 insgesamt 2.744 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter an den Schulen des Landes tätig. Diese beeindruckende Zahl unterstreicht die Wichtigkeit und den hohen Stellenwert der Schulsozialarbeit.</p>
<p>Des weiteren ergab eine Befragung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg im Jahr 2019, dass 92% der Grundschulen im Land über Schulsozialarbeit verfügen. Es ist bemerkenswert, dass die Schulen den Wert der Schulsozialarbeit für unsere jungen Schülerinnen und Schüler erkannt haben.</p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Die Schulsozialarbeit spielt eine entscheidende Rolle in Baden-Württemberg und bietet Schülerinnen und Schülern wertvolle Unterstützung bei ihrer Entwicklung. Die statistischen Daten zeigen uns, dass die Schulsozialarbeit bereits an vielen Schulen im Land erfolgreich etabliert ist.</p>
<p><strong>Doch wer finanziert‘s?</strong></p>
<p>In Baden-Württemberg wird die Finanzierung der Stellen für Schulsozialarbeit von verschiedenen Akteuren übernommen. Grundsätzlich sind die Kosten für die Stellen der Schulsozialarbeit Aufgabe der Kommunen und des Landes.</p>
<p>Die Kommunen, also die Städte und Gemeinden, finanzieren einen Teil der Schulsozialarbeit. Die genaue Finanzierungsverantwortung variiert von Kommune zu Kommune, da diese über unterschiedliche finanzielle Ressourcen verfügen. Einige Kommunen tragen die Kosten vollständig, während andere Kommunen eine Mitfinanzierung durch Elternbeiträge oder andere lokale Mittel vorsehen.</p>
<p>Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Schulsozialarbeit ebenfalls finanziell. Es stellt den Kommunen Fördermittel zur Verfügung, um die Stellen für Schulsozialarbeit zu finanzieren und die flächendeckende Umsetzung sicherzustellen. Darüber hinaus gibt es auch Förderprogramme des Landes, die speziell auf die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Schulsozialarbeit abzielen.</p>
<div class="page" title="Page 4">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><strong>Was passiert dort, wo's fehlt?</strong></p>
<p>Fehlende Schulsozialarbeit in Grundschulen kann negative Auswirkungen auf den Übergang zu weiterführenden Schulen haben. Unsere Schülerinnen und Schüler könnten mit sozialen und emotionalen Problemen zu kämpfen haben, die sich auf ihren schulischen Erfolg und ihr Wohlbefinden auswirken; Ursprung und Auswirkung können dabei teils Jahre auseinander liegen.</p>
<p><strong>Nicht nur Schüler profitieren!</strong></p>
<p>Die Schulsozialarbeit spielt nicht nur eine bedeutende Rolle bei der Förderung der persönlichen und sozialen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler, sondern trägt auch zur Entlastung der Lehrkräfte bei. Durch die professionelle Begleitung der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter können viele soziale und emotionale Herausforderungen, mit denen Schülerinnen und Schüler konfrontiert sind, frühzeitig erkannt und aufgefangen werden. Dies ermöglicht den Lehrkräften, sich vermehrt auf ihre Hauptaufgabe, die Vermittlung von Unterrichtsstoff, zu konzentrieren.</p>
</div>
<div class="column">
<p>Indem sie präventiv arbeiten, Konflikte bearbeiten und den Schülerinnen und Schülern Hilfestellung bieten, schaffen die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter eine positive Lernatmosphäre und tragen zur Reduzierung von Störungen im Unterricht bei. Die Schulsozialarbeit ergänzt somit den Bildungsauftrag der Schulen und stärkt das gesamte Bildungssystem.</p>
<p>Angesichts des steigenden Volumens der sozial-emotionalen Defizite der Schüler, sollte gerade dieser pädagogische Bereich als ebenso wichtig erachtet werden, wie die Situation des Lehrkäftemangels.</p>
</div>
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</div>
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</div>
</div>
</div>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<p><strong>Warum Grundschulen ohne Schulsozialarbeit den Schülerinnen und Schülern langfristig schaden können</strong></p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Die Schulsozialarbeit spielt eine wichtige Rolle bei der ganzheitlichen Unterstützung von Schülerinnen und Schülern. Als Bindeglied zwischen Familie, Schule und außerschulischen Einrichtungen helfen Schulsozialarbeiter den Schülern dabei, Konflikte zu bewältigen, soziale Kompetenzen zu fördern und schulische Probleme anzugehen.</p>
<p><strong>Problem erkannt, Problem gebannt?</strong></p>
<p>Gemäß einer Studie des Landesverbandes Schulsozialarbeit Baden-Württemberg e.V. wurden im Jahr 2020 insgesamt 2.744 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter an den Schulen des Landes tätig. Diese beeindruckende Zahl unterstreicht die Wichtigkeit und den hohen Stellenwert der Schulsozialarbeit.</p>
<p>Des weiteren ergab eine Befragung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg im Jahr 2019, dass 92% der Grundschulen im Land über Schulsozialarbeit verfügen. Es ist bemerkenswert, dass die Schulen den Wert der Schulsozialarbeit für unsere jungen Schülerinnen und Schüler erkannt haben.</p>
<div class="page" title="Page 3">
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<div class="column">
<p>Die Schulsozialarbeit spielt eine entscheidende Rolle in Baden-Württemberg und bietet Schülerinnen und Schülern wertvolle Unterstützung bei ihrer Entwicklung. Die statistischen Daten zeigen uns, dass die Schulsozialarbeit bereits an vielen Schulen im Land erfolgreich etabliert ist.</p>
<p><strong>Doch wer finanziert‘s?</strong></p>
<p>In Baden-Württemberg wird die Finanzierung der Stellen für Schulsozialarbeit von verschiedenen Akteuren übernommen. Grundsätzlich sind die Kosten für die Stellen der Schulsozialarbeit Aufgabe der Kommunen und des Landes.</p>
<p>Die Kommunen, also die Städte und Gemeinden, finanzieren einen Teil der Schulsozialarbeit. Die genaue Finanzierungsverantwortung variiert von Kommune zu Kommune, da diese über unterschiedliche finanzielle Ressourcen verfügen. Einige Kommunen tragen die Kosten vollständig, während andere Kommunen eine Mitfinanzierung durch Elternbeiträge oder andere lokale Mittel vorsehen.</p>
<p>Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Schulsozialarbeit ebenfalls finanziell. Es stellt den Kommunen Fördermittel zur Verfügung, um die Stellen für Schulsozialarbeit zu finanzieren und die flächendeckende Umsetzung sicherzustellen. Darüber hinaus gibt es auch Förderprogramme des Landes, die speziell auf die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Schulsozialarbeit abzielen.</p>
<div class="page" title="Page 4">
<div class="section">
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<div class="column">
<p><strong>Was passiert dort, wo's fehlt?</strong></p>
<p>Fehlende Schulsozialarbeit in Grundschulen kann negative Auswirkungen auf den Übergang zu weiterführenden Schulen haben. Unsere Schülerinnen und Schüler könnten mit sozialen und emotionalen Problemen zu kämpfen haben, die sich auf ihren schulischen Erfolg und ihr Wohlbefinden auswirken; Ursprung und Auswirkung können dabei teils Jahre auseinander liegen.</p>
<p><strong>Nicht nur Schüler profitieren!</strong></p>
<p>Die Schulsozialarbeit spielt nicht nur eine bedeutende Rolle bei der Förderung der persönlichen und sozialen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler, sondern trägt auch zur Entlastung der Lehrkräfte bei. Durch die professionelle Begleitung der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter können viele soziale und emotionale Herausforderungen, mit denen Schülerinnen und Schüler konfrontiert sind, frühzeitig erkannt und aufgefangen werden. Dies ermöglicht den Lehrkräften, sich vermehrt auf ihre Hauptaufgabe, die Vermittlung von Unterrichtsstoff, zu konzentrieren.</p>
</div>
<div class="column">
<p>Indem sie präventiv arbeiten, Konflikte bearbeiten und den Schülerinnen und Schülern Hilfestellung bieten, schaffen die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter eine positive Lernatmosphäre und tragen zur Reduzierung von Störungen im Unterricht bei. Die Schulsozialarbeit ergänzt somit den Bildungsauftrag der Schulen und stärkt das gesamte Bildungssystem.</p>
<p>Angesichts des steigenden Volumens der sozial-emotionalen Defizite der Schüler, sollte gerade dieser pädagogische Bereich als ebenso wichtig erachtet werden, wie die Situation des Lehrkäftemangels.</p>
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</div>]]></description>
           <author>j.langer@ccml.de (Jürgen Langer)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 3, Februar 2024</category>
           <pubDate>Wed, 19 Jun 2024 18:29:48 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Bereicherung als Cinderella und Eisbrecher</title>
           <link>https://sib.leb-bw.de/archiv/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2023-24/sib-schuljahr-2023-24-nr-3-februar-2024/894-bereicherung-als-cinderella-und-eisbrecher?format=html</link>
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           <media:title type="plain">Bereicherung als Cinderella und Eisbrecher</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p><strong>Schulhunde – tierische Begleiter für die Bildung</strong></p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>„Darf ich Paulie ein Leckerli geben? ich habe alle Aufgaben fertig.“ Ben steht mit strahlenden Augen vor mir und zeigt mir sein Heft. Ich nicke und er nimmt sich aus der Schale am Pult ein Leckerli. „Paulie, schau!“ Meine Hündin erwacht, räkelt sich kurz, läuft schwanzwedelnd auf ihn zu und macht erwartungsvoll „Sitz“. Er füttert sie, setzt sich zu ihr und streichelt sie ausgiebig.</p>
<p>Die Kinder meiner fünften Klasse lieben „ihre“ Paulie. An zwei Tagen in der Woche kommt sie als Klassenbegleithund mit in den Unterricht. Gemeinsam haben wir zu Beginn des Schuljahres auf den Hund abgestimmte Verhaltensregeln erarbeitet. Der Morgen, wenn ich mit Paulie das Klassenzimmer betrete, verläuft immer nach dem gleichen Muster: Ich begrüße die Klasse und Paulie dreht einige Runden durchs Klassenzimmer, schnüffelt hier und lässt sich dort streicheln. Manchmal legt sie sich zu Füßen eines Kindes und schläft dort ein. Meist kommt sie jedoch wieder zu mir nach vorne und ruht ein wenig unter dem Pult oder in ihrer Höhle, dem Rückzugsort. Jetzt beginnt der „normale“ Unterricht.</p>
<p><strong>Tiergestützte Pädagogik</strong></p>
<p>Tiergestützte Pädagogik – mittlerweile kein neuer Begriff mehr in der Bildungslandschaft. Doch was verbirgt sich dahinter? Warum gibt es immer mehr Lehrkräfte, die ihre Hunde mit in die Schule nehmen und überzeugt von deren positiver Wirkung sind?</p>
<p>„Ziel der tiergestützten Pädagogik ist es vor allem, die Lernenden in ihren Entwicklungsfortschritten zu unterstützen und Lernprozesse in unterschiedlichen Bereichen zu initiieren“, schreibt Alexandra Biegler in ihrem Leitfaden zu Schulhunden. Vereinfacht ausgedrückt meint es, dass all die Schulkinder, die „auf den Hund gekommen sind“, leichter in ihrer Entwicklung voranschreiten (können) und Neues dazulernen (können), welches unter Umständen ohne Hund nicht oder nur weniger intensiv gelernt werden würde.</p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><strong>Das LABS-Modell</strong></p>
<p>Die Psychologin Andrea Beetz hat dabei für den Einsatz von Schulhunden das sogenannte LABS-Modell entworfen, indem sie die Wirkungen von Schulhunden auf die Menschen beschreibt. Drei grundlegende Wirkfaktoren lassen sich hierbei klassifizieren:</p>
<p><strong>LA</strong> – Förderung einer guten <strong>L</strong>ernatmosphäre: Entspannung, positiver <strong>A</strong>ffekt und Motivation<br /> <strong>B</strong> – die Förderung positiver sozialer Interaktionen und <strong>B</strong>eziehungen<br /> <strong>S</strong> – die psychische und physische <strong>S</strong>tressreduktion.</p>
<p>Hunde senken nachweislich den Blutdruck und haben positive Auswirkungen auf das Herz-Kreislaufsystem. Studien haben gezeigt, dass Menschen, die einen Hund streichelten, eine höhere Konzentration des Hormons Oxytocin (Bindungshormon) sowie eine geringere Konzentration des als Stresshormon bekannten Cortisol aufwiesen.<br /> Schlafende Hunde üben ebenfalls eine beruhigende Wirkung aus. Hier wirkt das als „Neuroception“ bekannte Phänomen: Es umschreibt ein archaisches System zur Wahrnehmung von Bedrohung und Sicherheit. Hunde, die viel feiner als Menschen Umweltreize aufnehmen, informieren durch ihre Entspanntheit unser Gehirn auf unbewusst neurophysiologischer Ebene, dass alles in Ordnung ist.</p>
<div class="page" title="Page 4">
<div class="section">
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<div class="column">
<div class="page" title="Page 4">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><strong>Cinderella und Eisbrecher</strong></p>
<p>Bei der pädagogischen Arbeit mit meiner Schulhündin begegnen mir immer wieder zwei weitere wichtige Funktionen: Der Cinderella-Effekt sowie die Eisbrecherfunktion. Ersteres meint, angelehnt an das im Deutschen als Aschenputtel bekannte Märchen, dass ein Hund jeden Menschen annimmt, wie er ist. Ein Hund stigmatisiert nicht, bevorzugt nicht, fragt nicht nach und stellt keine Bedingungen. Gerade für die leisen, manchmal unsicheren Schülerinnen und Schüler baut er eine goldene Brücke sich wohlzufühlen inmitten der vielen anderen Charaktere. Vor allem zu Beginn des Schuljahres, wenn die Klasse sich untereinander noch nicht kennt, hilft Paulie „das Eis zu brechen“, allein durch ihre Anwesenheit, und schafft Gesprächsanlässe.</p>
<p><strong>Geeignete Hunde</strong></p>
<p>Um in dieser oder ähnlicher Form tiergestützt arbeiten zu können, benötigt es einiger Grundvoraussetzungen, denn nicht jeder Hund ist für den Einsatz in der Schule geeignet. Abgesehen davon, dass die Schule in irgendeiner Form ein Konzept zur tiergestützten Pädagogik verabschiedet haben muss, hebt die tierärztliche Vereinigung für Tierschutz folgende Charaktereigenschaften des Hundes als unabdingbar hervor: Er muss freundlich, neugierig, nervenstark, gelassen sowie vertrauensvoll und souverän in verschiedenen Situationen sein. Ein Wesenstest, durchführbar in vielen Hundeschulen, gibt Aufschluss darüber. Weiterhin muss der Hund Freude und Interesse an anderen Menschen und seiner „Arbeit“ zeigen. Das „Mensch-Hund-Team“ agiert dabei in einer vertrauensvollen, sicherheitsgebenden Bindung miteinander.</p>
<p>„Wie sieht es aus?“, frage ich in die Runde. „Sollen wir die Aufgaben besprechen? Danach können wir mit Paulie eine kleine Runde Gassi gehen.“ Die Klasse jubelt, dann wird es wieder still und nahezu alle Finger schnellen nach oben. Jeder will die richtigen Antworten präsentieren, lockt doch der heiß ersehnte Spaziergang mit dem Hund. Hier darf jeder, der möchte, die Hündin an der Leine führen. Die Reihenfolge machen die Kinder dabei unter sich aus. Wer dieses Mal nicht drankommt, darf nächstes Mal zuerst. Fähigkeiten und Fertigkeiten wie Verantwortung übernehmen, rücksichtsvolles Verhalten üben, Selbstvertrauen gewinnen oder Verhaltensregeln befolgen – neudeutsch als „soft skills“ bezeichnet – haben in der Schule eine hohe Bedeutung, nicht zuletzt durch den gesellschaftlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Paulie übt sie mit meinen Kindern der fünften Klasse alle ein.</p>
<div class="page" title="Page 5">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><strong>Kein Pro ohne Contra</strong></p>
<p>Pro</p>
<ul>
<li>
<div class="page" title="Page 5">
<div class="section">
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<div class="column">Verantwortungsvoller und respektvoller Umgang mit anderen Lebewesen</div>
</div>
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</div>
</li>
<li>
<div class="page" title="Page 5">Naturwissenschaftliches Interesse wird geweckt</div>
</li>
<li>
<div class="page" title="Page 5">Kenntniserwerb zu artgerechter Tierhaltung</div>
</li>
<li>
<div class="page" title="Page 5">Förderung des Sozialverhaltens und des Teamgeistes</div>
</li>
<li>
<div class="page" title="Page 5">Praktische Erfahrung</div>
</li>
<li>
<div class="page" title="Page 5">Förderung emotionaler Bindungen</div>
</li>
<li>
<div class="page" title="Page 5">Abbau von Ängsten</div>
</li>
<li>
<div class="page" title="Page 5">Ruhige Unterrichtsverläufe</div>
</li>
<li>
<div class="page" title="Page 5">Spaß und Freude
<div class="section">
<div class="layoutArea">&nbsp;</div>
</div>
</div>
</li>
</ul>
<p>Contra</p>
<div class="page" title="Page 5">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<ul>
<li>Anschaffungskosten sowie laufende Kosten (z. B. Nahrung, Arztbesuche)</li>
<li>Hygienevorschriften</li>
<li>Betreuung während der Ferienzeit</li>
<li>Verantwortung gekoppelt an die Lebenserwartung der Tiere</li>
</ul>
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<p>&nbsp;</p>
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           <description><![CDATA[<p><strong>Schulhunde – tierische Begleiter für die Bildung</strong></p>
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<div class="column">
<p>„Darf ich Paulie ein Leckerli geben? ich habe alle Aufgaben fertig.“ Ben steht mit strahlenden Augen vor mir und zeigt mir sein Heft. Ich nicke und er nimmt sich aus der Schale am Pult ein Leckerli. „Paulie, schau!“ Meine Hündin erwacht, räkelt sich kurz, läuft schwanzwedelnd auf ihn zu und macht erwartungsvoll „Sitz“. Er füttert sie, setzt sich zu ihr und streichelt sie ausgiebig.</p>
<p>Die Kinder meiner fünften Klasse lieben „ihre“ Paulie. An zwei Tagen in der Woche kommt sie als Klassenbegleithund mit in den Unterricht. Gemeinsam haben wir zu Beginn des Schuljahres auf den Hund abgestimmte Verhaltensregeln erarbeitet. Der Morgen, wenn ich mit Paulie das Klassenzimmer betrete, verläuft immer nach dem gleichen Muster: Ich begrüße die Klasse und Paulie dreht einige Runden durchs Klassenzimmer, schnüffelt hier und lässt sich dort streicheln. Manchmal legt sie sich zu Füßen eines Kindes und schläft dort ein. Meist kommt sie jedoch wieder zu mir nach vorne und ruht ein wenig unter dem Pult oder in ihrer Höhle, dem Rückzugsort. Jetzt beginnt der „normale“ Unterricht.</p>
<p><strong>Tiergestützte Pädagogik</strong></p>
<p>Tiergestützte Pädagogik – mittlerweile kein neuer Begriff mehr in der Bildungslandschaft. Doch was verbirgt sich dahinter? Warum gibt es immer mehr Lehrkräfte, die ihre Hunde mit in die Schule nehmen und überzeugt von deren positiver Wirkung sind?</p>
<p>„Ziel der tiergestützten Pädagogik ist es vor allem, die Lernenden in ihren Entwicklungsfortschritten zu unterstützen und Lernprozesse in unterschiedlichen Bereichen zu initiieren“, schreibt Alexandra Biegler in ihrem Leitfaden zu Schulhunden. Vereinfacht ausgedrückt meint es, dass all die Schulkinder, die „auf den Hund gekommen sind“, leichter in ihrer Entwicklung voranschreiten (können) und Neues dazulernen (können), welches unter Umständen ohne Hund nicht oder nur weniger intensiv gelernt werden würde.</p>
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<div class="column">
<p><strong>Das LABS-Modell</strong></p>
<p>Die Psychologin Andrea Beetz hat dabei für den Einsatz von Schulhunden das sogenannte LABS-Modell entworfen, indem sie die Wirkungen von Schulhunden auf die Menschen beschreibt. Drei grundlegende Wirkfaktoren lassen sich hierbei klassifizieren:</p>
<p><strong>LA</strong> – Förderung einer guten <strong>L</strong>ernatmosphäre: Entspannung, positiver <strong>A</strong>ffekt und Motivation<br /> <strong>B</strong> – die Förderung positiver sozialer Interaktionen und <strong>B</strong>eziehungen<br /> <strong>S</strong> – die psychische und physische <strong>S</strong>tressreduktion.</p>
<p>Hunde senken nachweislich den Blutdruck und haben positive Auswirkungen auf das Herz-Kreislaufsystem. Studien haben gezeigt, dass Menschen, die einen Hund streichelten, eine höhere Konzentration des Hormons Oxytocin (Bindungshormon) sowie eine geringere Konzentration des als Stresshormon bekannten Cortisol aufwiesen.<br /> Schlafende Hunde üben ebenfalls eine beruhigende Wirkung aus. Hier wirkt das als „Neuroception“ bekannte Phänomen: Es umschreibt ein archaisches System zur Wahrnehmung von Bedrohung und Sicherheit. Hunde, die viel feiner als Menschen Umweltreize aufnehmen, informieren durch ihre Entspanntheit unser Gehirn auf unbewusst neurophysiologischer Ebene, dass alles in Ordnung ist.</p>
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<p><strong>Cinderella und Eisbrecher</strong></p>
<p>Bei der pädagogischen Arbeit mit meiner Schulhündin begegnen mir immer wieder zwei weitere wichtige Funktionen: Der Cinderella-Effekt sowie die Eisbrecherfunktion. Ersteres meint, angelehnt an das im Deutschen als Aschenputtel bekannte Märchen, dass ein Hund jeden Menschen annimmt, wie er ist. Ein Hund stigmatisiert nicht, bevorzugt nicht, fragt nicht nach und stellt keine Bedingungen. Gerade für die leisen, manchmal unsicheren Schülerinnen und Schüler baut er eine goldene Brücke sich wohlzufühlen inmitten der vielen anderen Charaktere. Vor allem zu Beginn des Schuljahres, wenn die Klasse sich untereinander noch nicht kennt, hilft Paulie „das Eis zu brechen“, allein durch ihre Anwesenheit, und schafft Gesprächsanlässe.</p>
<p><strong>Geeignete Hunde</strong></p>
<p>Um in dieser oder ähnlicher Form tiergestützt arbeiten zu können, benötigt es einiger Grundvoraussetzungen, denn nicht jeder Hund ist für den Einsatz in der Schule geeignet. Abgesehen davon, dass die Schule in irgendeiner Form ein Konzept zur tiergestützten Pädagogik verabschiedet haben muss, hebt die tierärztliche Vereinigung für Tierschutz folgende Charaktereigenschaften des Hundes als unabdingbar hervor: Er muss freundlich, neugierig, nervenstark, gelassen sowie vertrauensvoll und souverän in verschiedenen Situationen sein. Ein Wesenstest, durchführbar in vielen Hundeschulen, gibt Aufschluss darüber. Weiterhin muss der Hund Freude und Interesse an anderen Menschen und seiner „Arbeit“ zeigen. Das „Mensch-Hund-Team“ agiert dabei in einer vertrauensvollen, sicherheitsgebenden Bindung miteinander.</p>
<p>„Wie sieht es aus?“, frage ich in die Runde. „Sollen wir die Aufgaben besprechen? Danach können wir mit Paulie eine kleine Runde Gassi gehen.“ Die Klasse jubelt, dann wird es wieder still und nahezu alle Finger schnellen nach oben. Jeder will die richtigen Antworten präsentieren, lockt doch der heiß ersehnte Spaziergang mit dem Hund. Hier darf jeder, der möchte, die Hündin an der Leine führen. Die Reihenfolge machen die Kinder dabei unter sich aus. Wer dieses Mal nicht drankommt, darf nächstes Mal zuerst. Fähigkeiten und Fertigkeiten wie Verantwortung übernehmen, rücksichtsvolles Verhalten üben, Selbstvertrauen gewinnen oder Verhaltensregeln befolgen – neudeutsch als „soft skills“ bezeichnet – haben in der Schule eine hohe Bedeutung, nicht zuletzt durch den gesellschaftlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Paulie übt sie mit meinen Kindern der fünften Klasse alle ein.</p>
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<p><strong>Kein Pro ohne Contra</strong></p>
<p>Pro</p>
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<div class="column">Verantwortungsvoller und respektvoller Umgang mit anderen Lebewesen</div>
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<div class="page" title="Page 5">Naturwissenschaftliches Interesse wird geweckt</div>
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<div class="page" title="Page 5">Kenntniserwerb zu artgerechter Tierhaltung</div>
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<div class="page" title="Page 5">Förderung des Sozialverhaltens und des Teamgeistes</div>
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<div class="page" title="Page 5">Praktische Erfahrung</div>
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<div class="page" title="Page 5">Förderung emotionaler Bindungen</div>
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<div class="page" title="Page 5">Abbau von Ängsten</div>
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<div class="page" title="Page 5">Ruhige Unterrichtsverläufe</div>
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<div class="page" title="Page 5">Spaß und Freude
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<p>Contra</p>
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<div class="column">
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<li>Anschaffungskosten sowie laufende Kosten (z. B. Nahrung, Arztbesuche)</li>
<li>Hygienevorschriften</li>
<li>Betreuung während der Ferienzeit</li>
<li>Verantwortung gekoppelt an die Lebenserwartung der Tiere</li>
</ul>
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           <author>j.langer@ccml.de (Jürgen Langer)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 3, Februar 2024</category>
           <pubDate>Wed, 19 Jun 2024 18:27:10 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Mehrsprachigkeit als Chance begreifen</title>
           <link>https://sib.leb-bw.de/archiv/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2023-24/sib-schuljahr-2023-24-nr-2-dezember-2023/879-mehrsprachigkeit-als-chance-begreifen?format=html</link>
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           <media:title type="plain">Mehrsprachigkeit als Chance begreifen</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p><strong>Sprachenvielfalt und ihr EInfgluss auf die kognitive Entwicklung</strong></p>
<p>In einer Welt, die sich ständig weiter vernetzt und globalisiert, gewinnt die Fähigkeit, mehr als eine Sprache zu sprechen, immer mehr an Bedeutung. Insbesondere in Schulen kann die Einführung und Förderung von Mehrsprachigkeit entscheidende Impulse für die kognitive und persönliche Entwicklung von Schülern setzen.</p>
<p>Sprachen sind nicht nur Kommunikationsmittel, sondern auch Fenster zu Kulturen, Denkweisen und Geschichten. Wenn Schüler die Chance erhalten, diese Vielfalt von klein auf zu erkunden, werden sie besser darauf vorbereitet, in einer globalisierten Welt erfolgreich zu sein. Dabei geht es nicht nur darum, sich in verschiedenen Sprachen verständigen zu können, sondern auch darum, verschiedene Perspektiven zu verstehen und wertzuschätzen.</p>
<p><strong>Historischer Rückblick</strong><br />Die Wertschätzung von Mehrsprachigkeit in der Bildung hat eine bemerkenswerte Evolution durchlaufen. Historisch gesehen wurden in vielen Bildungssystemen weltweit vor allem monolinguale Ansätze verfolgt. Nationale Identität, kulturelle Homogenität und oft auch politische Gründe spielten eine Rolle bei der Auswahl der Unterrichtssprache.<br />In Europa mit seinen vielen Nationen und Sprachen auf engem Raum, war die Monolingualität in der Bildung bis ins 20. Jahrhundert hinein weit verbreitet. Der Unterricht fand in der jeweiligen Landessprache statt, andere Sprachen waren „Fremdsprachen“. Doch mit dem Aufkommen der Europäischen Union und dem wachsenden Bewusstsein für die Vorteile von Mehrsprachigkeit begann ein Umdenken. Bilinguale Schulen sind nicht nur in Grenzregionen zur Förderung des Verständnisses zwischen benachbarten Ländern weit verbreitet.</p>
<p>In den letzten Jahrzehnten haben viele Länder ihre Bildungspolitiken überarbeitet und Programme eingeführt, um Mehrsprachigkeit von früher Kindheit an zu fördern. Sprachenvielfalt wird eben nicht mehr nur als Ressource für die individuelle Entwicklung gesehen; auch ihr Wert für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den globalen Austausch ist gemeinhin anerkannt.</p>
<p>Mit der Zeit haben Bildungsforscher und Pädagogen außerdem erkannt, dass Mehrsprachigkeit nicht nur eine kulturelle oder politische Komponente bietet, sondern auch erhebliche kognitive Vorteile mit sich bringt. Auch dieses Bewusstsein hat den Paradigmenwechsel in der Bildungspolitik und -praxis befeuert</p>
<p><em>(Weiterlesen per PDF-Download)</em></p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<p><strong>Sprachenvielfalt und ihr EInfgluss auf die kognitive Entwicklung</strong></p>
<p>In einer Welt, die sich ständig weiter vernetzt und globalisiert, gewinnt die Fähigkeit, mehr als eine Sprache zu sprechen, immer mehr an Bedeutung. Insbesondere in Schulen kann die Einführung und Förderung von Mehrsprachigkeit entscheidende Impulse für die kognitive und persönliche Entwicklung von Schülern setzen.</p>
<p>Sprachen sind nicht nur Kommunikationsmittel, sondern auch Fenster zu Kulturen, Denkweisen und Geschichten. Wenn Schüler die Chance erhalten, diese Vielfalt von klein auf zu erkunden, werden sie besser darauf vorbereitet, in einer globalisierten Welt erfolgreich zu sein. Dabei geht es nicht nur darum, sich in verschiedenen Sprachen verständigen zu können, sondern auch darum, verschiedene Perspektiven zu verstehen und wertzuschätzen.</p>
<p><strong>Historischer Rückblick</strong><br />Die Wertschätzung von Mehrsprachigkeit in der Bildung hat eine bemerkenswerte Evolution durchlaufen. Historisch gesehen wurden in vielen Bildungssystemen weltweit vor allem monolinguale Ansätze verfolgt. Nationale Identität, kulturelle Homogenität und oft auch politische Gründe spielten eine Rolle bei der Auswahl der Unterrichtssprache.<br />In Europa mit seinen vielen Nationen und Sprachen auf engem Raum, war die Monolingualität in der Bildung bis ins 20. Jahrhundert hinein weit verbreitet. Der Unterricht fand in der jeweiligen Landessprache statt, andere Sprachen waren „Fremdsprachen“. Doch mit dem Aufkommen der Europäischen Union und dem wachsenden Bewusstsein für die Vorteile von Mehrsprachigkeit begann ein Umdenken. Bilinguale Schulen sind nicht nur in Grenzregionen zur Förderung des Verständnisses zwischen benachbarten Ländern weit verbreitet.</p>
<p>In den letzten Jahrzehnten haben viele Länder ihre Bildungspolitiken überarbeitet und Programme eingeführt, um Mehrsprachigkeit von früher Kindheit an zu fördern. Sprachenvielfalt wird eben nicht mehr nur als Ressource für die individuelle Entwicklung gesehen; auch ihr Wert für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den globalen Austausch ist gemeinhin anerkannt.</p>
<p>Mit der Zeit haben Bildungsforscher und Pädagogen außerdem erkannt, dass Mehrsprachigkeit nicht nur eine kulturelle oder politische Komponente bietet, sondern auch erhebliche kognitive Vorteile mit sich bringt. Auch dieses Bewusstsein hat den Paradigmenwechsel in der Bildungspolitik und -praxis befeuert</p>
<p><em>(Weiterlesen per PDF-Download)</em></p>]]></description>
           <author>j.langer@ccml.de (Jürgen Langer)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 2, Dezember 2023</category>
           <pubDate>Tue, 05 Dec 2023 00:03:00 +0100</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Wenn s bei der deutschen Sprache hapert</title>
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           />
           <media:title type="plain">Wenn s bei der deutschen Sprache hapert</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p><strong>IQB-Bildungstrend 2022</strong></p>
<p>Kinder der neunten Klassen haben ein massives Defizit in Deutsch. Dass dieses Defizit in der aktuellen IQB-Studie weniger angestiegen ist als letztes Mal und weniger stark als in den anderen Bundesländern, sollte nicht über das eigentliche Ergebnis hinwegtäuschen: Baden-Württembergischer Deutschunterricht hat es seit 2009 nicht vermocht, unseren Kindern in den neunten Klassen in den drei getesteten Kompetenzfeldern Lesen, Zuhören und Orthografie zu besseren Ergebnissen zu verhelfen. Ganz im Gegenteil.</p>
<p>Bei der Vorstellung der Ergebnisse auf Einladung von Kultusministerin Theresa Schopper wurde einigermaßen ehrlich mit den Ergebnissen umgegangen. „Erschütternd“ war ein durchaus gebrauchtes Adjektiv. Der Lichtblick im Fach Englisch, der ebenso deutlich sichtbar ist wie die Verschlechterung im Fach Deutsch, wurde zwar erwähnt, aber nicht, um die Deutsch-Ergebnisse kleinzureden.</p>
<p>Dort gab es in genau einer Teilgruppe und -disziplin eine minimale Verbesserung gegenüber der letzten Studie 2015: Neuntklasskinder im Gymnasium haben sich wenigstens im Lesen nicht verschlechtert – sind allerdings immer noch siginifikant unter dem Niveau von 2009.</p>
<p><strong>Jetzt heißt es „Gegensteuern“</strong><br />Man wolle die Zahlen nun transparent verwenden, um entgegenzusteuern, so war zu hören. Allein war derartiges sicherlich auch bereits 2016 nach der letzten dramatischen Verschlechterung zu hören gewesen. Diese Anstrengungen haben jedoch augenscheinlich nichts gebracht, außer einer leichten Abschwächung des Abwärtstrends.</p>
<p>Und dies trotz Corona – das ist wahrscheinlich der eigentliche Erfolg, den es dann doch zu verzeichnen gilt. Denn während zwischen den Erhebungen 2009 und 2015 normaler Schulbetrieb herrschte, gab es unmittelbar vor der nun ausgewerteten Erhebung die bekannten Phasen von Schulschließungen, Fern- und Wechselunterricht. <br />Klarheit verschafft die nun vorliegende Studie übrigens auch über eine bisher gern bemühte Ausrede: In Baden-Württemberg sei die Zunahme der Kinder mit Migrationshintergrund und ihr absoluter Anteil an allen Kindern höher als in vergleichbaren Flächenländern. Diesem durchaus korrekten Faktum war dann aber die Ursache zugeschoben worden, dass man dann hier eben logischerweise mehr Probleme habe.</p>
<p><em>(Weiterlesen per PDF-Download)</em></p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<p><strong>IQB-Bildungstrend 2022</strong></p>
<p>Kinder der neunten Klassen haben ein massives Defizit in Deutsch. Dass dieses Defizit in der aktuellen IQB-Studie weniger angestiegen ist als letztes Mal und weniger stark als in den anderen Bundesländern, sollte nicht über das eigentliche Ergebnis hinwegtäuschen: Baden-Württembergischer Deutschunterricht hat es seit 2009 nicht vermocht, unseren Kindern in den neunten Klassen in den drei getesteten Kompetenzfeldern Lesen, Zuhören und Orthografie zu besseren Ergebnissen zu verhelfen. Ganz im Gegenteil.</p>
<p>Bei der Vorstellung der Ergebnisse auf Einladung von Kultusministerin Theresa Schopper wurde einigermaßen ehrlich mit den Ergebnissen umgegangen. „Erschütternd“ war ein durchaus gebrauchtes Adjektiv. Der Lichtblick im Fach Englisch, der ebenso deutlich sichtbar ist wie die Verschlechterung im Fach Deutsch, wurde zwar erwähnt, aber nicht, um die Deutsch-Ergebnisse kleinzureden.</p>
<p>Dort gab es in genau einer Teilgruppe und -disziplin eine minimale Verbesserung gegenüber der letzten Studie 2015: Neuntklasskinder im Gymnasium haben sich wenigstens im Lesen nicht verschlechtert – sind allerdings immer noch siginifikant unter dem Niveau von 2009.</p>
<p><strong>Jetzt heißt es „Gegensteuern“</strong><br />Man wolle die Zahlen nun transparent verwenden, um entgegenzusteuern, so war zu hören. Allein war derartiges sicherlich auch bereits 2016 nach der letzten dramatischen Verschlechterung zu hören gewesen. Diese Anstrengungen haben jedoch augenscheinlich nichts gebracht, außer einer leichten Abschwächung des Abwärtstrends.</p>
<p>Und dies trotz Corona – das ist wahrscheinlich der eigentliche Erfolg, den es dann doch zu verzeichnen gilt. Denn während zwischen den Erhebungen 2009 und 2015 normaler Schulbetrieb herrschte, gab es unmittelbar vor der nun ausgewerteten Erhebung die bekannten Phasen von Schulschließungen, Fern- und Wechselunterricht. <br />Klarheit verschafft die nun vorliegende Studie übrigens auch über eine bisher gern bemühte Ausrede: In Baden-Württemberg sei die Zunahme der Kinder mit Migrationshintergrund und ihr absoluter Anteil an allen Kindern höher als in vergleichbaren Flächenländern. Diesem durchaus korrekten Faktum war dann aber die Ursache zugeschoben worden, dass man dann hier eben logischerweise mehr Probleme habe.</p>
<p><em>(Weiterlesen per PDF-Download)</em></p>]]></description>
           <author>j.langer@ccml.de (Jürgen Langer)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 2, Dezember 2023</category>
           <pubDate>Tue, 05 Dec 2023 00:02:00 +0100</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Nachteilsausgleich: Mut für Lösungen</title>
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           <media:title type="plain">Nachteilsausgleich: Mut für Lösungen</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p>Herausforderungen bei der Umsetzung des Nachteilsausgleichs</p>
<p>Wenn es um den Nachteilsausgleich für Schüler mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) oder Rechenschwäche geht, steht Bildungsgerechtigkeit auf dem Spiel. Die Gewährung oder Verweigerung von Nachteilsausgleichen kann den Bildungsweg und die Zukunftschancen der betroffenen Schüler erheblich beeinflussen.</p>
<p>Aufgrund einer Uneinheitlichkeit von Informationen zum Thema Nachteilsausgleich bekommen Schüler oft nicht die Unterstützung, auf die sie Anrecht hätten. Eltern benötigen daher fundiertes Hintergrundwissen und die richtigen Anlaufstellen, damit ihre Kinder individuell in der Schule unterstützt werden.</p>
<p><strong>Unterschiedliche Wissensstände</strong><br />Das Wissen zum Thema Nachteilsausgleich ist bei Lehrkräften unterschiedlich ausgeprägt. Dies wird oft noch dadurch verschärft, dass die jeweiligen Webseiten der Schulämter unterschiedliche Informationen im Umgang mit Schülern mit einer LRS oder Rechenschwäche aufweisen.</p>
<p>Auf einigen Websites fehlen z.B. Informationen zum Themenfeld Rechenschwäche, wohingegen es ausführliche Informationen für die Lese-Rechtschreib-Schwäche gibt. Andere Schulämter stellen wiederum ausführliche Checklisten, Vorlagen für die Dokumentation von Nachteilsausgleichen oder Arbeitshilfen zur Verfügung. Manchmal gibt es auch Links zu weiterführenden Informationen, die allerdings ins Leere laufen können.</p>
<p>Kommen z.B. Grundschullehrer oder Realschullehrer auf die Website ihres zuständigen Schulamtes, werden sie folglich unterschiedliche Informationen erhalten – und das, obwohl die Verwaltungsvorschrift für ganz Baden-Württemberg gleichermaßen Anwendung findet. Das mag dazu führen, dass jede Schule die Verwaltungsvorschrift anders umsetzt. Teilweise unterscheidet es sich sogar an den Schulen von Lehrkraft zu Lehrkraft, und so entsteht eine Chancenungleichheit, die Eltern vor enorme Hürden stellt.</p>
<p><em>(Weiterlesen per PDF-Download)</em></p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<p>Herausforderungen bei der Umsetzung des Nachteilsausgleichs</p>
<p>Wenn es um den Nachteilsausgleich für Schüler mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) oder Rechenschwäche geht, steht Bildungsgerechtigkeit auf dem Spiel. Die Gewährung oder Verweigerung von Nachteilsausgleichen kann den Bildungsweg und die Zukunftschancen der betroffenen Schüler erheblich beeinflussen.</p>
<p>Aufgrund einer Uneinheitlichkeit von Informationen zum Thema Nachteilsausgleich bekommen Schüler oft nicht die Unterstützung, auf die sie Anrecht hätten. Eltern benötigen daher fundiertes Hintergrundwissen und die richtigen Anlaufstellen, damit ihre Kinder individuell in der Schule unterstützt werden.</p>
<p><strong>Unterschiedliche Wissensstände</strong><br />Das Wissen zum Thema Nachteilsausgleich ist bei Lehrkräften unterschiedlich ausgeprägt. Dies wird oft noch dadurch verschärft, dass die jeweiligen Webseiten der Schulämter unterschiedliche Informationen im Umgang mit Schülern mit einer LRS oder Rechenschwäche aufweisen.</p>
<p>Auf einigen Websites fehlen z.B. Informationen zum Themenfeld Rechenschwäche, wohingegen es ausführliche Informationen für die Lese-Rechtschreib-Schwäche gibt. Andere Schulämter stellen wiederum ausführliche Checklisten, Vorlagen für die Dokumentation von Nachteilsausgleichen oder Arbeitshilfen zur Verfügung. Manchmal gibt es auch Links zu weiterführenden Informationen, die allerdings ins Leere laufen können.</p>
<p>Kommen z.B. Grundschullehrer oder Realschullehrer auf die Website ihres zuständigen Schulamtes, werden sie folglich unterschiedliche Informationen erhalten – und das, obwohl die Verwaltungsvorschrift für ganz Baden-Württemberg gleichermaßen Anwendung findet. Das mag dazu führen, dass jede Schule die Verwaltungsvorschrift anders umsetzt. Teilweise unterscheidet es sich sogar an den Schulen von Lehrkraft zu Lehrkraft, und so entsteht eine Chancenungleichheit, die Eltern vor enorme Hürden stellt.</p>
<p><em>(Weiterlesen per PDF-Download)</em></p>]]></description>
           <author>j.langer@ccml.de (Jürgen Langer)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 2, Dezember 2023</category>
           <pubDate>Tue, 05 Dec 2023 00:01:00 +0100</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Brauchen wir eine Geschäftsordnung?</title>
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           <media:title type="plain">Brauchen wir eine Geschäftsordnung?</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p><strong>Eltern fragen, Michael Rux antwortet</strong></p>
<p><strong>Frage</strong>: Wir haben einen neuen Vorstand im Elternbeirat, eine Art von Polit-Profi, der uns davon überzeugen will, dass wir eine „Geschäftsordnung“ verabschieden. So etwas gibt es in unserem Elternbeirat bisher nicht, bei uns besteht an solchem „Formalkram“ kein Interesse. Sollen wir seinem Wunsch nachgeben?</p>
<p><strong>Michael Rux:</strong> Eigentlich darf es so nicht bleiben! Denn die Elternbeiratsverordnung bestimmt in § 28: „Der Elternbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung“. Das ist eine gesetzliche Pflicht! Mag es bei Ihnen bisher auch immer gut gelaufen sein, so wird sich spätestens bei einem ernsthaften Streit erweisen, dass ein Minimum an Regularien notwendig ist, um auf Dauer miteinander zurechtzukommen. Denken Sie auch daran, dass viele Mitglieder keine „Polit-Profis“ sind und dass es für sie hilfreich sein kann, sich im Konfliktfall an klaren Regeln orientieren zu können.</p>
<p>Da gibt es ein Grundproblem: Im Schulgesetz steht kaum etwas darüber und die Vorschriften über die Sitzungsleitung, das Wahlverfahren und die Abstimmungsgrundsätze in der Elternbeiratsverordnung (§§ 17-20 und §§ 27-29) sind ziemlich dürftig. Insofern ist die Verabschiedung einer Geschäftsordnung nicht nur vorgeschrieben, sondern auch nützlich. Der Landeselternbeirat hat dafür Hilfestellung geleistet. Er hat eine „Muster-Geschäftsordnung“ für die Elternbeiräte im ganzen Land veröffentlicht; sie ist im Eltern-Jahrbuch abgedruckt und Sie können sie auch von der Homepage des LEB herunterladen. Diese Vorlage können Sie unbesorgt übernehmen (und nach Bedarf an die örtlichen Schulverhältnisse und Gegebenheiten anpassen).</p>
<p>Aber Sie wissen ja: Auch wenn die Pflicht im Gesetz steht, kann niemand einen einzelnen Elternbeirat dazu zwingen, weder das Kultusministerium noch die Schulaufsicht oder gar der Landeselternbeirat. Wenn also Ihr Elternbeirat partout keine Geschäftsordnung beschließen will, dann müssen Sie ohne förmlich beschlossene „Regularien“ auskommen. In diesem Fall hat sich die Sitzungsleitung an den „in öffentlichen Angelegenheiten üblichen Grundsätzen“ zu orientieren. Was das ist, hat das Kultusministerium so erläutert: „Damit sind die Verhandlungsgrundsätze angesprochen, die auch in anderen Gremien mit öffentlichen Aufgaben üblich sind und die dort in der Regel in der jeweiligen Geschäftsordnung konkretisiert werden. Hierzu zählen etwa: Eröffnung der Beratung durch den Vorsitzenden gemäß der Tagesordnung, Aufstellung einer Rednerliste entsprechend den Wortmeldungen, Vorziehen von Anträgen zur Geschäftsordnung, Zurückweisung eines ungebührlichen, z.B. beleidigenden Wortbeitrages, bei alternativen Anträgen zunächst Abstimmung über den weitergehenden Antrag“. (10.1.2000; AZ: 43-6453.0/13)</p>
<p>Und was die Wahlen angeht: Zwar sind einige Grundsätze in der Elternbeiratsverordnung fixiert (§§ÂÂÂÂÂÂ 17 ff.), und für Wahlen im öffentlichen Bereich (dazu zählt auch die durch Gesetz eingerichtete Elternvertretung) gilt üblicherweise: Die Wahl wird von einer Person geleitet, die selbst nicht kandidiert („Wahlleiter“). Es wird im Regelfall mit Stimmzetteln gewählt (sobald auch nur ein Wahlberechtigter geheime Wahl wünscht, ist auf jeden Fall geheim abzustimmen). Für jede Funktion (z.B. Vorsitz und Stellvertretung) erfolgt ein gesonderter Wahlgang; bei Stimmengleichheit erfolgt ein neuer Wahlgang, sofern nicht vorher für diesen Fall ein Losentscheid beschlossen wurde.</p>
<p>Damit gibt es zwar ein paar Grundregeln, aber das reicht im Konfliktfall nicht aus. Ohne richtige Geschäfts- und Wahlordnung lähmt sich die Elternvertretung selbst, denn dann kommt es (leider) bisweilen schnell zu einem unbefriedigenden, langwierigen Palaver.</p>
<p>Deshalb: Geben Sie sich einen Ruck und beschließen Sie eine „GO“ samt Wahlverfahren (im Muster-Entwurf des LEB sind auch die Wahl-Regularien enthalten).</p>
<p><strong>Die Muster-Geschäftsordnung gibt‘s unter:</strong><br /><strong><a href="http://leb-bw.de/muster-go" target="_blank" rel="noopener">leb-bw.de/muster-go</a></strong></p>
<p>ÂÂÂÂÂÂ </p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<p><strong>Eltern fragen, Michael Rux antwortet</strong></p>
<p><strong>Frage</strong>: Wir haben einen neuen Vorstand im Elternbeirat, eine Art von Polit-Profi, der uns davon überzeugen will, dass wir eine „Geschäftsordnung“ verabschieden. So etwas gibt es in unserem Elternbeirat bisher nicht, bei uns besteht an solchem „Formalkram“ kein Interesse. Sollen wir seinem Wunsch nachgeben?</p>
<p><strong>Michael Rux:</strong> Eigentlich darf es so nicht bleiben! Denn die Elternbeiratsverordnung bestimmt in § 28: „Der Elternbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung“. Das ist eine gesetzliche Pflicht! Mag es bei Ihnen bisher auch immer gut gelaufen sein, so wird sich spätestens bei einem ernsthaften Streit erweisen, dass ein Minimum an Regularien notwendig ist, um auf Dauer miteinander zurechtzukommen. Denken Sie auch daran, dass viele Mitglieder keine „Polit-Profis“ sind und dass es für sie hilfreich sein kann, sich im Konfliktfall an klaren Regeln orientieren zu können.</p>
<p>Da gibt es ein Grundproblem: Im Schulgesetz steht kaum etwas darüber und die Vorschriften über die Sitzungsleitung, das Wahlverfahren und die Abstimmungsgrundsätze in der Elternbeiratsverordnung (§§ 17-20 und §§ 27-29) sind ziemlich dürftig. Insofern ist die Verabschiedung einer Geschäftsordnung nicht nur vorgeschrieben, sondern auch nützlich. Der Landeselternbeirat hat dafür Hilfestellung geleistet. Er hat eine „Muster-Geschäftsordnung“ für die Elternbeiräte im ganzen Land veröffentlicht; sie ist im Eltern-Jahrbuch abgedruckt und Sie können sie auch von der Homepage des LEB herunterladen. Diese Vorlage können Sie unbesorgt übernehmen (und nach Bedarf an die örtlichen Schulverhältnisse und Gegebenheiten anpassen).</p>
<p>Aber Sie wissen ja: Auch wenn die Pflicht im Gesetz steht, kann niemand einen einzelnen Elternbeirat dazu zwingen, weder das Kultusministerium noch die Schulaufsicht oder gar der Landeselternbeirat. Wenn also Ihr Elternbeirat partout keine Geschäftsordnung beschließen will, dann müssen Sie ohne förmlich beschlossene „Regularien“ auskommen. In diesem Fall hat sich die Sitzungsleitung an den „in öffentlichen Angelegenheiten üblichen Grundsätzen“ zu orientieren. Was das ist, hat das Kultusministerium so erläutert: „Damit sind die Verhandlungsgrundsätze angesprochen, die auch in anderen Gremien mit öffentlichen Aufgaben üblich sind und die dort in der Regel in der jeweiligen Geschäftsordnung konkretisiert werden. Hierzu zählen etwa: Eröffnung der Beratung durch den Vorsitzenden gemäß der Tagesordnung, Aufstellung einer Rednerliste entsprechend den Wortmeldungen, Vorziehen von Anträgen zur Geschäftsordnung, Zurückweisung eines ungebührlichen, z.B. beleidigenden Wortbeitrages, bei alternativen Anträgen zunächst Abstimmung über den weitergehenden Antrag“. (10.1.2000; AZ: 43-6453.0/13)</p>
<p>Und was die Wahlen angeht: Zwar sind einige Grundsätze in der Elternbeiratsverordnung fixiert (§§ÂÂÂÂÂÂ 17 ff.), und für Wahlen im öffentlichen Bereich (dazu zählt auch die durch Gesetz eingerichtete Elternvertretung) gilt üblicherweise: Die Wahl wird von einer Person geleitet, die selbst nicht kandidiert („Wahlleiter“). Es wird im Regelfall mit Stimmzetteln gewählt (sobald auch nur ein Wahlberechtigter geheime Wahl wünscht, ist auf jeden Fall geheim abzustimmen). Für jede Funktion (z.B. Vorsitz und Stellvertretung) erfolgt ein gesonderter Wahlgang; bei Stimmengleichheit erfolgt ein neuer Wahlgang, sofern nicht vorher für diesen Fall ein Losentscheid beschlossen wurde.</p>
<p>Damit gibt es zwar ein paar Grundregeln, aber das reicht im Konfliktfall nicht aus. Ohne richtige Geschäfts- und Wahlordnung lähmt sich die Elternvertretung selbst, denn dann kommt es (leider) bisweilen schnell zu einem unbefriedigenden, langwierigen Palaver.</p>
<p>Deshalb: Geben Sie sich einen Ruck und beschließen Sie eine „GO“ samt Wahlverfahren (im Muster-Entwurf des LEB sind auch die Wahl-Regularien enthalten).</p>
<p><strong>Die Muster-Geschäftsordnung gibt‘s unter:</strong><br /><strong><a href="http://leb-bw.de/muster-go" target="_blank" rel="noopener">leb-bw.de/muster-go</a></strong></p>
<p>ÂÂÂÂÂÂ </p>]]></description>
           <author>j.langer@ccml.de (Jürgen Langer)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 2, Dezember 2023</category>
           <pubDate>Tue, 05 Dec 2023 00:00:00 +0100</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Elternvertretungen: Autonom, aber abwählbar?</title>
           <link>https://sib.leb-bw.de/archiv/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2023-24/sib-schuljahr-2023-24-nr-1-oktober-2023/862-elternvertretungen-autonom-aber-abwaehlbar?format=html</link>
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           <media:title type="plain">Elternvertretungen: Autonom, aber abwählbar?</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p><strong>Eltern fragen, Michael Rux antwortet</strong></p>
<p><strong>Frage</strong>: Die sympathische Mutter, die wir letztes Jahr mit großer Mehrheit zur Klassenelternvertreterin gewählt haben, entpuppt sich als echter Ausfall. Offenbar ist sie privat überfordert. „Elternarbeit“ findet bei uns nicht mehr statt. Nur: Wie werden wir sie wieder los? Zurücktreten möchte sie nicht und ihre Amtszeit dauert noch ein Jahr. Ist das ein Fall für die staatliche Schulaufsicht oder muss der Landeselternbeirat eingreifen?</p>
<p><strong>Michael Rux</strong>: Weder noch! Grundlage für die „Elternarbeit“ der Klassenelternvertretung, des Elternbeirats der Schule oder des Landesel- ternbeirats ist ein Verfassungsauftrag: „Die Erziehungsberechtigten wirken durch gewählte Vertreter an der Gestaltung des Lebens und der Arbeit der Schule mit“ (LV Art. 17 Abs. 4). Auch für diese Gremien gilt Artikel des 7 Grundgesetzes: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates“. Aber der Gesetzgeber hat ganz bewusst darauf verzichtet, sein Aufsichtsrecht über die gewählten Elternvertretungen in Gesetzesform zu gießen, und er hat auch unterlassen, die verschiedenen Stufen der Elterngremien einander über- oder unterzuordnen.</p>
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<p>Anders als bei den hierarchisch gegliederten und kontrollierten staatlichen Behörden, denen die Aufsicht über die Schulleitungen und die Lehrkräfte obliegt, genießen die Elterngremien beziehungsweise die Elternvertreterinnen und -vertreter deshalb ein hohes Maß an Autonomie: Da diese Gremien und Personen von den Erziehungsberechtigten in demokratischen Wahlen bestellt werden, besitzen sie so etwas wie ein basisdemokratisches Mandat und können, solange sie sich im legalen, vom Schulgesetz und der Elternbeiratsverordnung gesetzten Rahmen bewegen, das machen, was sie wollen und womit ihre Wählenden, also die Eltern der Schulkinder, sie beauftragen, ohne dass höhere Instanzen eingreifen können. Auch der Landeselternbeirat kann dem Elternbeirat einer Schule oder der Elternvertretung einer Schulklasse nichts vorschreiben.</p>
</div>
</div>
</div>
<p><em>(Weiterlesen im PDF-Download)</em></p>]]></media:description>
                      <media:thumbnail url="https://sib.leb-bw.de/archiv/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2023-24/sib-schuljahr-2023-24-nr-1-oktober-2023/862-elternvertretungen-autonom-aber-abwaehlbar/file" />
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           <description><![CDATA[<p><strong>Eltern fragen, Michael Rux antwortet</strong></p>
<p><strong>Frage</strong>: Die sympathische Mutter, die wir letztes Jahr mit großer Mehrheit zur Klassenelternvertreterin gewählt haben, entpuppt sich als echter Ausfall. Offenbar ist sie privat überfordert. „Elternarbeit“ findet bei uns nicht mehr statt. Nur: Wie werden wir sie wieder los? Zurücktreten möchte sie nicht und ihre Amtszeit dauert noch ein Jahr. Ist das ein Fall für die staatliche Schulaufsicht oder muss der Landeselternbeirat eingreifen?</p>
<p><strong>Michael Rux</strong>: Weder noch! Grundlage für die „Elternarbeit“ der Klassenelternvertretung, des Elternbeirats der Schule oder des Landesel- ternbeirats ist ein Verfassungsauftrag: „Die Erziehungsberechtigten wirken durch gewählte Vertreter an der Gestaltung des Lebens und der Arbeit der Schule mit“ (LV Art. 17 Abs. 4). Auch für diese Gremien gilt Artikel des 7 Grundgesetzes: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates“. Aber der Gesetzgeber hat ganz bewusst darauf verzichtet, sein Aufsichtsrecht über die gewählten Elternvertretungen in Gesetzesform zu gießen, und er hat auch unterlassen, die verschiedenen Stufen der Elterngremien einander über- oder unterzuordnen.</p>
<div class="page" title="Page 3">
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<div class="column">
<p>Anders als bei den hierarchisch gegliederten und kontrollierten staatlichen Behörden, denen die Aufsicht über die Schulleitungen und die Lehrkräfte obliegt, genießen die Elterngremien beziehungsweise die Elternvertreterinnen und -vertreter deshalb ein hohes Maß an Autonomie: Da diese Gremien und Personen von den Erziehungsberechtigten in demokratischen Wahlen bestellt werden, besitzen sie so etwas wie ein basisdemokratisches Mandat und können, solange sie sich im legalen, vom Schulgesetz und der Elternbeiratsverordnung gesetzten Rahmen bewegen, das machen, was sie wollen und womit ihre Wählenden, also die Eltern der Schulkinder, sie beauftragen, ohne dass höhere Instanzen eingreifen können. Auch der Landeselternbeirat kann dem Elternbeirat einer Schule oder der Elternvertretung einer Schulklasse nichts vorschreiben.</p>
</div>
</div>
</div>
<p><em>(Weiterlesen im PDF-Download)</em></p>]]></description>
           <author>j.langer@ccml.de (Jürgen Langer)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 1, Oktober 2023</category>
           <pubDate>Wed, 25 Oct 2023 04:00:00 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Eltern für gute Bildung: Echter Gipfel vor Ort</title>
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           <media:title type="plain">Eltern für gute Bildung: Echter Gipfel vor Ort</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p><strong>Am Hochrhein wird eine Verbesserung von Schule konkret und mit allen Akteuren angegangen</strong></p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Baden-Württemberg spaltet sich zum Beispiel bei der Personalversorgung an Schulen in zwei Gebiete: Städte und ihre Peripherie, die auch bei Lehrkräften beliebte Wohn- und Arbeitsorte sind – und der große Rest. „Länd- licher Raum“ wird dieser Rest gerne genannt und man denkt an Schwarzwald und Alb. Vergessen wird dabei oft der Hochrhein.</p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Diese Spange zwischen Frankreich und Bodensee verfügt mit Basel und Konstanz zwar über beliebte Agglomerationen, doch liegt die Schweiz vor der Haustür, und jenseits des Rheins winkt ein Gehaltsgefüge, das Lehrkräfte hier nicht erreichen. Das Einstiegsgehalt liegt je nach Kanton zwischen 78.000 Franken brutto in der Grundschule bis 113.000 Franken brutto im Gymnasium. Diesseits des Rheins ist das Grund-Anfangsgehalt in der Grundschule knapp 50.000 €, im Gymnasium erhält man zum Berufsstart knapp 7.000 € mehr – ebenfalls jeweils brutto im Jahr. Selbst nach Bereinigung von Faktoren wie Grenzgänger-Besteuerung einerseits und Beamtenstatus oder Familienzuschlag andererseits bleibt beim Wohnen in Deutschland und Arbeiten in der Schweiz bei gleicher Qualifikation ein sattes Plus übrig.</p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Wie macht man Schulen in dieser Region also trotz des vermeintlichen Schlaraffenlandes in Wurfnähe attraktiv? Damit beschäftigen sich seit Jahren die Gesamtelternbeiräte von Weil am Rhein, Lörrach, Grenzach-Wyhlen, Schopfheim und Rheinfelden; sie luden nun zum „Hochrhein-Schulgipfel“. Der 29. September 2023 stand dabei unter der Fragestellung: Wie kann Bildung am Hochrhein attraktiver werden? Und alle Involvierten kamen. Schülerinnen und Schüler, Schulleitungen, Bürgermeister und kommunale Bildungsbedienstete, Schulamt und Regierungspräsidium, Landtagsabgeordnete und der Landeselternbeirat waren vor Ort. In drei Workshop-Runden ging es kreativ um den Grundgedanken: Wenn wir an den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den äußeren Zwängen vor Ort nichts ändern können – was können wir selbst tun, um Bildung attraktiver zu machen, und was ist das genau, attraktive Bildung? Zum ersten Hochrhein-Schulgipfel unterhielt sich „Schule im Blickpunkt“ mit Frank Grimberg, dem Vorsitzenden des Gesamtelternbeirats Rheinfelden.</p>
<p><em>(Weiterlesen per PDF-Download)</em></p>
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</div>]]></media:description>
                      <media:thumbnail url="https://sib.leb-bw.de/archiv/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2023-24/sib-schuljahr-2023-24-nr-1-oktober-2023/861-echter-gipfel-vor-ort/file" />
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           <description><![CDATA[<p><strong>Am Hochrhein wird eine Verbesserung von Schule konkret und mit allen Akteuren angegangen</strong></p>
<div class="page" title="Page 3">
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<div class="column">
<p>Baden-Württemberg spaltet sich zum Beispiel bei der Personalversorgung an Schulen in zwei Gebiete: Städte und ihre Peripherie, die auch bei Lehrkräften beliebte Wohn- und Arbeitsorte sind – und der große Rest. „Länd- licher Raum“ wird dieser Rest gerne genannt und man denkt an Schwarzwald und Alb. Vergessen wird dabei oft der Hochrhein.</p>
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<div class="column">
<p>Diese Spange zwischen Frankreich und Bodensee verfügt mit Basel und Konstanz zwar über beliebte Agglomerationen, doch liegt die Schweiz vor der Haustür, und jenseits des Rheins winkt ein Gehaltsgefüge, das Lehrkräfte hier nicht erreichen. Das Einstiegsgehalt liegt je nach Kanton zwischen 78.000 Franken brutto in der Grundschule bis 113.000 Franken brutto im Gymnasium. Diesseits des Rheins ist das Grund-Anfangsgehalt in der Grundschule knapp 50.000 €, im Gymnasium erhält man zum Berufsstart knapp 7.000 € mehr – ebenfalls jeweils brutto im Jahr. Selbst nach Bereinigung von Faktoren wie Grenzgänger-Besteuerung einerseits und Beamtenstatus oder Familienzuschlag andererseits bleibt beim Wohnen in Deutschland und Arbeiten in der Schweiz bei gleicher Qualifikation ein sattes Plus übrig.</p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Wie macht man Schulen in dieser Region also trotz des vermeintlichen Schlaraffenlandes in Wurfnähe attraktiv? Damit beschäftigen sich seit Jahren die Gesamtelternbeiräte von Weil am Rhein, Lörrach, Grenzach-Wyhlen, Schopfheim und Rheinfelden; sie luden nun zum „Hochrhein-Schulgipfel“. Der 29. September 2023 stand dabei unter der Fragestellung: Wie kann Bildung am Hochrhein attraktiver werden? Und alle Involvierten kamen. Schülerinnen und Schüler, Schulleitungen, Bürgermeister und kommunale Bildungsbedienstete, Schulamt und Regierungspräsidium, Landtagsabgeordnete und der Landeselternbeirat waren vor Ort. In drei Workshop-Runden ging es kreativ um den Grundgedanken: Wenn wir an den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den äußeren Zwängen vor Ort nichts ändern können – was können wir selbst tun, um Bildung attraktiver zu machen, und was ist das genau, attraktive Bildung? Zum ersten Hochrhein-Schulgipfel unterhielt sich „Schule im Blickpunkt“ mit Frank Grimberg, dem Vorsitzenden des Gesamtelternbeirats Rheinfelden.</p>
<p><em>(Weiterlesen per PDF-Download)</em></p>
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</div>]]></description>
           <author>j.langer@ccml.de (Jürgen Langer)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 1, Oktober 2023</category>
           <pubDate>Wed, 25 Oct 2023 03:00:00 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Schlimmer geht's immer – Was tun gegen Unterrichtsausfälle?</title>
           <link>https://sib.leb-bw.de/archiv/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2023-24/sib-schuljahr-2023-24-nr-1-oktober-2023/863-schlimmer-gehts-immer?format=html</link>
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           <media:title type="plain">Schlimmer geht's immer – Was tun gegen Unterrichtsausfälle?</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p>„Da bei meinem jüngsten Sohn dieses Schuljahr 184 Unterrichtsstunden ausgefallen sind, mache ich mir große Sorgen. Durch die beiden monatelangen Schulschließungen haben die Kinder sehr viel versäumt und im Präsenzunterricht ist es ja nun alles andere als optimal. Wie kann ich mich dagegen wehren?“</p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Ein Eltern-Brief an den Landeselternbeirat. Einer von den vielen, die geschrieben werden könnten, würden sie nicht von Resignation oder der Ansicht, man könne ohnehin nichts daran ändern, verhindert werden. Wenig begeistert starren demnach die Eltern auf das Resumé der Ausfallzeiten ihrer Sprösslinge: Mehr als 180 Stunden waren es im hier erwähnten Fall aus der achten Klasse eines Gymnasiums – entsprechend schwer zu zügeln ist die Wut, die in den Eltern hochkommt. Schlimmer als im lau- fenden Schuljahr kann es ja kaum werden. Und doch ist fast gesichert: Es wird noch schlimmer kommen!</p>
<p>Seit wenigstens zwanzig Jahren stehen in je- dem Schuljahr zu wenig Lehrkräfte pro Schul- kind zur Verfügung. Seit wenigstens zwanzig Jahren steigt an allen Schulen die Zahl der ausgefallenen Stunden. Am Anfang wurde das von der Politik gegenüber den Eltern geleugnet. „Es gibt keine belastbaren Zahlen für ausgefallenen Unterricht!“, so noch 2017 der kultuspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Röhm. Die damalige Kultusministerin Susanne Eisenmann blies ins gleiche Horn und bezeichnete entsprechende Klagen von Eltern als übertriebene Einzelfäl- le, die man nicht verallgemeinern könne.</p>
<p>Erst zwei von Elternvertretern organisierte Umfragen im Regierungsbezirk Stuttgart belegten, dass der Unterrichtsausfall noch wesentlich höher war als vermutet – und auch immer noch ist. Bei den vom Kultusministerium danach durchgeführten regelmäßigen Gesamterhebungen in allen Schulen wurden die katastrophalen Zahlen bestätigt. Das Kultusministerium rechnete sie schön, indem „Vertretungsunterricht“ nicht als Entfall, sondern als nahezu vollwertiger Unterricht bezeichnet wurde. Trotzdem war der Entfall nun nicht mehr zu leugnen und es mussten dafür Erklärungen gefunden werden. Alles und jeden machte man verantwortlich, nur nicht die verfehlte Bildungspolitik der verschie- denen Landesregierungen.</p>
<p><em>(Weiterlesen im PDF-Download)</em></p>
</div>
</div>
</div>
</div>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<p>„Da bei meinem jüngsten Sohn dieses Schuljahr 184 Unterrichtsstunden ausgefallen sind, mache ich mir große Sorgen. Durch die beiden monatelangen Schulschließungen haben die Kinder sehr viel versäumt und im Präsenzunterricht ist es ja nun alles andere als optimal. Wie kann ich mich dagegen wehren?“</p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="section">
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<div class="column">
<p>Ein Eltern-Brief an den Landeselternbeirat. Einer von den vielen, die geschrieben werden könnten, würden sie nicht von Resignation oder der Ansicht, man könne ohnehin nichts daran ändern, verhindert werden. Wenig begeistert starren demnach die Eltern auf das Resumé der Ausfallzeiten ihrer Sprösslinge: Mehr als 180 Stunden waren es im hier erwähnten Fall aus der achten Klasse eines Gymnasiums – entsprechend schwer zu zügeln ist die Wut, die in den Eltern hochkommt. Schlimmer als im lau- fenden Schuljahr kann es ja kaum werden. Und doch ist fast gesichert: Es wird noch schlimmer kommen!</p>
<p>Seit wenigstens zwanzig Jahren stehen in je- dem Schuljahr zu wenig Lehrkräfte pro Schul- kind zur Verfügung. Seit wenigstens zwanzig Jahren steigt an allen Schulen die Zahl der ausgefallenen Stunden. Am Anfang wurde das von der Politik gegenüber den Eltern geleugnet. „Es gibt keine belastbaren Zahlen für ausgefallenen Unterricht!“, so noch 2017 der kultuspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Röhm. Die damalige Kultusministerin Susanne Eisenmann blies ins gleiche Horn und bezeichnete entsprechende Klagen von Eltern als übertriebene Einzelfäl- le, die man nicht verallgemeinern könne.</p>
<p>Erst zwei von Elternvertretern organisierte Umfragen im Regierungsbezirk Stuttgart belegten, dass der Unterrichtsausfall noch wesentlich höher war als vermutet – und auch immer noch ist. Bei den vom Kultusministerium danach durchgeführten regelmäßigen Gesamterhebungen in allen Schulen wurden die katastrophalen Zahlen bestätigt. Das Kultusministerium rechnete sie schön, indem „Vertretungsunterricht“ nicht als Entfall, sondern als nahezu vollwertiger Unterricht bezeichnet wurde. Trotzdem war der Entfall nun nicht mehr zu leugnen und es mussten dafür Erklärungen gefunden werden. Alles und jeden machte man verantwortlich, nur nicht die verfehlte Bildungspolitik der verschie- denen Landesregierungen.</p>
<p><em>(Weiterlesen im PDF-Download)</em></p>
</div>
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</div>]]></description>
           <author>j.langer@ccml.de (Jürgen Langer)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 1, Oktober 2023</category>
           <pubDate>Wed, 25 Oct 2023 02:00:00 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Schülerbeförderung – und die Eltern zahlen weiter...</title>
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           <media:title type="plain">Schülerbeförderung – und die Eltern zahlen weiter...</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p><strong>Wie weit ist es her mit Verfassung, Grundgesetz und ratifiziertem Kinderrecht im sich fortschrittlich plakatierenden „The Länd“?</strong></p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Wie weit ist es her mit Verfassung, Grund- gesetz und ratifiziertem Kinderrecht im sich fortschrittlich plakatierenden „The Länd“? Aus dem Kreis der ehrenamtlichen Elternbeiräte in Baden-Württemberg hat sich seit 2014 eine landesweite, spendenunterstützte Elterninitiative (<a href="https://www.elternrechte-bw.de">www.elternrechte-bw.de</a>) gegründet, die sich nach ergebnislosen Verhandlungen mit der Politik seit nunmehr 8 Jahren auch juristisch für die Kostenübernahme der Schülerbeförderung durch das Land einsetzt. Das betrifft unsere Kin- der während der Vollzeitschulpflicht (10 Jahre), Kostenfreiheit für die Familien, so wie in unseren Nachbarbundesländern Hessen, Bayern und Rheinland-Pfalz.</p>
<p>Eklatant waren und sind hierzulande die Verwerfungen und Auswüchse in Schülerbeförderungssatzungen, landauf, landab, ohne Rück- sicht auf verfassungsrechtliche Vorgaben für Bildung und Kinderrechte, lediglich basierend auf einem Paragraphen im Finanzausgleichsge- setz. Die „gewachsenen Strukturen“ in unserem ländlich geprägten Flächenland mit bundesweit beispiellosen 23 Verkehrsverbünden haben den verfassungsrechtlich zugesicherten, chancengerechten Bildungszugang durch extreme Intransparenz bei der Verwendung zweckgebundener Landesmittel durch die kommunalen Behörden und Gremien geradezu konterkariert. Dies scheint politisch jedoch nicht allzu sehr zu stören, solange die Eltern hilflos zahlen.</p>
<p>Wie viele Bildungswege durch diese Hürden – es handelt sich um ein „verkapptes Schulgeld“ – verhindert oder vorzeitig beendet wurden und welcher volkswirtschaftliche Schaden – vom persönlichen Einzelschicksal mal ganz abgesehen – dadurch entstanden ist und entsteht, kann nicht erhoben, sondern nur erahnt werden.</p>
<p><em>(Weiterlesen im PDF-Download)</em></p>
</div>
</div>
</div>
</div>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<p><strong>Wie weit ist es her mit Verfassung, Grundgesetz und ratifiziertem Kinderrecht im sich fortschrittlich plakatierenden „The Länd“?</strong></p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Wie weit ist es her mit Verfassung, Grund- gesetz und ratifiziertem Kinderrecht im sich fortschrittlich plakatierenden „The Länd“? Aus dem Kreis der ehrenamtlichen Elternbeiräte in Baden-Württemberg hat sich seit 2014 eine landesweite, spendenunterstützte Elterninitiative (<a href="https://www.elternrechte-bw.de">www.elternrechte-bw.de</a>) gegründet, die sich nach ergebnislosen Verhandlungen mit der Politik seit nunmehr 8 Jahren auch juristisch für die Kostenübernahme der Schülerbeförderung durch das Land einsetzt. Das betrifft unsere Kin- der während der Vollzeitschulpflicht (10 Jahre), Kostenfreiheit für die Familien, so wie in unseren Nachbarbundesländern Hessen, Bayern und Rheinland-Pfalz.</p>
<p>Eklatant waren und sind hierzulande die Verwerfungen und Auswüchse in Schülerbeförderungssatzungen, landauf, landab, ohne Rück- sicht auf verfassungsrechtliche Vorgaben für Bildung und Kinderrechte, lediglich basierend auf einem Paragraphen im Finanzausgleichsge- setz. Die „gewachsenen Strukturen“ in unserem ländlich geprägten Flächenland mit bundesweit beispiellosen 23 Verkehrsverbünden haben den verfassungsrechtlich zugesicherten, chancengerechten Bildungszugang durch extreme Intransparenz bei der Verwendung zweckgebundener Landesmittel durch die kommunalen Behörden und Gremien geradezu konterkariert. Dies scheint politisch jedoch nicht allzu sehr zu stören, solange die Eltern hilflos zahlen.</p>
<p>Wie viele Bildungswege durch diese Hürden – es handelt sich um ein „verkapptes Schulgeld“ – verhindert oder vorzeitig beendet wurden und welcher volkswirtschaftliche Schaden – vom persönlichen Einzelschicksal mal ganz abgesehen – dadurch entstanden ist und entsteht, kann nicht erhoben, sondern nur erahnt werden.</p>
<p><em>(Weiterlesen im PDF-Download)</em></p>
</div>
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</div>
</div>]]></description>
           <author>j.langer@ccml.de (Jürgen Langer)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 1, Oktober 2023</category>
           <pubDate>Wed, 25 Oct 2023 01:00:00 +0200</pubDate>
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