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       <title>SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 2, Dezember 2023 - Schule im Blickpunkt</title>
       <description><![CDATA[]]></description>
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           <title>SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 2, Dezember 2023 - Schule im Blickpunkt</title>
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           <title>Mehrsprachigkeit als Chance begreifen</title>
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           <media:title type="plain">Mehrsprachigkeit als Chance begreifen</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p><strong>Sprachenvielfalt und ihr EInfgluss auf die kognitive Entwicklung</strong></p>
<p>In einer Welt, die sich ständig weiter vernetzt und globalisiert, gewinnt die Fähigkeit, mehr als eine Sprache zu sprechen, immer mehr an Bedeutung. Insbesondere in Schulen kann die Einführung und Förderung von Mehrsprachigkeit entscheidende Impulse für die kognitive und persönliche Entwicklung von Schülern setzen.</p>
<p>Sprachen sind nicht nur Kommunikationsmittel, sondern auch Fenster zu Kulturen, Denkweisen und Geschichten. Wenn Schüler die Chance erhalten, diese Vielfalt von klein auf zu erkunden, werden sie besser darauf vorbereitet, in einer globalisierten Welt erfolgreich zu sein. Dabei geht es nicht nur darum, sich in verschiedenen Sprachen verständigen zu können, sondern auch darum, verschiedene Perspektiven zu verstehen und wertzuschätzen.</p>
<p><strong>Historischer Rückblick</strong><br />Die Wertschätzung von Mehrsprachigkeit in der Bildung hat eine bemerkenswerte Evolution durchlaufen. Historisch gesehen wurden in vielen Bildungssystemen weltweit vor allem monolinguale Ansätze verfolgt. Nationale Identität, kulturelle Homogenität und oft auch politische Gründe spielten eine Rolle bei der Auswahl der Unterrichtssprache.<br />In Europa mit seinen vielen Nationen und Sprachen auf engem Raum, war die Monolingualität in der Bildung bis ins 20. Jahrhundert hinein weit verbreitet. Der Unterricht fand in der jeweiligen Landessprache statt, andere Sprachen waren „Fremdsprachen“. Doch mit dem Aufkommen der Europäischen Union und dem wachsenden Bewusstsein für die Vorteile von Mehrsprachigkeit begann ein Umdenken. Bilinguale Schulen sind nicht nur in Grenzregionen zur Förderung des Verständnisses zwischen benachbarten Ländern weit verbreitet.</p>
<p>In den letzten Jahrzehnten haben viele Länder ihre Bildungspolitiken überarbeitet und Programme eingeführt, um Mehrsprachigkeit von früher Kindheit an zu fördern. Sprachenvielfalt wird eben nicht mehr nur als Ressource für die individuelle Entwicklung gesehen; auch ihr Wert für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den globalen Austausch ist gemeinhin anerkannt.</p>
<p>Mit der Zeit haben Bildungsforscher und Pädagogen außerdem erkannt, dass Mehrsprachigkeit nicht nur eine kulturelle oder politische Komponente bietet, sondern auch erhebliche kognitive Vorteile mit sich bringt. Auch dieses Bewusstsein hat den Paradigmenwechsel in der Bildungspolitik und -praxis befeuert</p>
<p><em>(Weiterlesen per PDF-Download)</em></p>]]></media:description>
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<p>In einer Welt, die sich ständig weiter vernetzt und globalisiert, gewinnt die Fähigkeit, mehr als eine Sprache zu sprechen, immer mehr an Bedeutung. Insbesondere in Schulen kann die Einführung und Förderung von Mehrsprachigkeit entscheidende Impulse für die kognitive und persönliche Entwicklung von Schülern setzen.</p>
<p>Sprachen sind nicht nur Kommunikationsmittel, sondern auch Fenster zu Kulturen, Denkweisen und Geschichten. Wenn Schüler die Chance erhalten, diese Vielfalt von klein auf zu erkunden, werden sie besser darauf vorbereitet, in einer globalisierten Welt erfolgreich zu sein. Dabei geht es nicht nur darum, sich in verschiedenen Sprachen verständigen zu können, sondern auch darum, verschiedene Perspektiven zu verstehen und wertzuschätzen.</p>
<p><strong>Historischer Rückblick</strong><br />Die Wertschätzung von Mehrsprachigkeit in der Bildung hat eine bemerkenswerte Evolution durchlaufen. Historisch gesehen wurden in vielen Bildungssystemen weltweit vor allem monolinguale Ansätze verfolgt. Nationale Identität, kulturelle Homogenität und oft auch politische Gründe spielten eine Rolle bei der Auswahl der Unterrichtssprache.<br />In Europa mit seinen vielen Nationen und Sprachen auf engem Raum, war die Monolingualität in der Bildung bis ins 20. Jahrhundert hinein weit verbreitet. Der Unterricht fand in der jeweiligen Landessprache statt, andere Sprachen waren „Fremdsprachen“. Doch mit dem Aufkommen der Europäischen Union und dem wachsenden Bewusstsein für die Vorteile von Mehrsprachigkeit begann ein Umdenken. Bilinguale Schulen sind nicht nur in Grenzregionen zur Förderung des Verständnisses zwischen benachbarten Ländern weit verbreitet.</p>
<p>In den letzten Jahrzehnten haben viele Länder ihre Bildungspolitiken überarbeitet und Programme eingeführt, um Mehrsprachigkeit von früher Kindheit an zu fördern. Sprachenvielfalt wird eben nicht mehr nur als Ressource für die individuelle Entwicklung gesehen; auch ihr Wert für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den globalen Austausch ist gemeinhin anerkannt.</p>
<p>Mit der Zeit haben Bildungsforscher und Pädagogen außerdem erkannt, dass Mehrsprachigkeit nicht nur eine kulturelle oder politische Komponente bietet, sondern auch erhebliche kognitive Vorteile mit sich bringt. Auch dieses Bewusstsein hat den Paradigmenwechsel in der Bildungspolitik und -praxis befeuert</p>
<p><em>(Weiterlesen per PDF-Download)</em></p>]]></description>
           <author>j.langer@ccml.de (Jürgen Langer)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 2, Dezember 2023</category>
           <pubDate>Tue, 05 Dec 2023 00:03:00 +0100</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Wenn s bei der deutschen Sprache hapert</title>
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           <media:title type="plain">Wenn s bei der deutschen Sprache hapert</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p><strong>IQB-Bildungstrend 2022</strong></p>
<p>Kinder der neunten Klassen haben ein massives Defizit in Deutsch. Dass dieses Defizit in der aktuellen IQB-Studie weniger angestiegen ist als letztes Mal und weniger stark als in den anderen Bundesländern, sollte nicht über das eigentliche Ergebnis hinwegtäuschen: Baden-Württembergischer Deutschunterricht hat es seit 2009 nicht vermocht, unseren Kindern in den neunten Klassen in den drei getesteten Kompetenzfeldern Lesen, Zuhören und Orthografie zu besseren Ergebnissen zu verhelfen. Ganz im Gegenteil.</p>
<p>Bei der Vorstellung der Ergebnisse auf Einladung von Kultusministerin Theresa Schopper wurde einigermaßen ehrlich mit den Ergebnissen umgegangen. „Erschütternd“ war ein durchaus gebrauchtes Adjektiv. Der Lichtblick im Fach Englisch, der ebenso deutlich sichtbar ist wie die Verschlechterung im Fach Deutsch, wurde zwar erwähnt, aber nicht, um die Deutsch-Ergebnisse kleinzureden.</p>
<p>Dort gab es in genau einer Teilgruppe und -disziplin eine minimale Verbesserung gegenüber der letzten Studie 2015: Neuntklasskinder im Gymnasium haben sich wenigstens im Lesen nicht verschlechtert – sind allerdings immer noch siginifikant unter dem Niveau von 2009.</p>
<p><strong>Jetzt heißt es „Gegensteuern“</strong><br />Man wolle die Zahlen nun transparent verwenden, um entgegenzusteuern, so war zu hören. Allein war derartiges sicherlich auch bereits 2016 nach der letzten dramatischen Verschlechterung zu hören gewesen. Diese Anstrengungen haben jedoch augenscheinlich nichts gebracht, außer einer leichten Abschwächung des Abwärtstrends.</p>
<p>Und dies trotz Corona – das ist wahrscheinlich der eigentliche Erfolg, den es dann doch zu verzeichnen gilt. Denn während zwischen den Erhebungen 2009 und 2015 normaler Schulbetrieb herrschte, gab es unmittelbar vor der nun ausgewerteten Erhebung die bekannten Phasen von Schulschließungen, Fern- und Wechselunterricht. <br />Klarheit verschafft die nun vorliegende Studie übrigens auch über eine bisher gern bemühte Ausrede: In Baden-Württemberg sei die Zunahme der Kinder mit Migrationshintergrund und ihr absoluter Anteil an allen Kindern höher als in vergleichbaren Flächenländern. Diesem durchaus korrekten Faktum war dann aber die Ursache zugeschoben worden, dass man dann hier eben logischerweise mehr Probleme habe.</p>
<p><em>(Weiterlesen per PDF-Download)</em></p>]]></media:description>
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<p>Kinder der neunten Klassen haben ein massives Defizit in Deutsch. Dass dieses Defizit in der aktuellen IQB-Studie weniger angestiegen ist als letztes Mal und weniger stark als in den anderen Bundesländern, sollte nicht über das eigentliche Ergebnis hinwegtäuschen: Baden-Württembergischer Deutschunterricht hat es seit 2009 nicht vermocht, unseren Kindern in den neunten Klassen in den drei getesteten Kompetenzfeldern Lesen, Zuhören und Orthografie zu besseren Ergebnissen zu verhelfen. Ganz im Gegenteil.</p>
<p>Bei der Vorstellung der Ergebnisse auf Einladung von Kultusministerin Theresa Schopper wurde einigermaßen ehrlich mit den Ergebnissen umgegangen. „Erschütternd“ war ein durchaus gebrauchtes Adjektiv. Der Lichtblick im Fach Englisch, der ebenso deutlich sichtbar ist wie die Verschlechterung im Fach Deutsch, wurde zwar erwähnt, aber nicht, um die Deutsch-Ergebnisse kleinzureden.</p>
<p>Dort gab es in genau einer Teilgruppe und -disziplin eine minimale Verbesserung gegenüber der letzten Studie 2015: Neuntklasskinder im Gymnasium haben sich wenigstens im Lesen nicht verschlechtert – sind allerdings immer noch siginifikant unter dem Niveau von 2009.</p>
<p><strong>Jetzt heißt es „Gegensteuern“</strong><br />Man wolle die Zahlen nun transparent verwenden, um entgegenzusteuern, so war zu hören. Allein war derartiges sicherlich auch bereits 2016 nach der letzten dramatischen Verschlechterung zu hören gewesen. Diese Anstrengungen haben jedoch augenscheinlich nichts gebracht, außer einer leichten Abschwächung des Abwärtstrends.</p>
<p>Und dies trotz Corona – das ist wahrscheinlich der eigentliche Erfolg, den es dann doch zu verzeichnen gilt. Denn während zwischen den Erhebungen 2009 und 2015 normaler Schulbetrieb herrschte, gab es unmittelbar vor der nun ausgewerteten Erhebung die bekannten Phasen von Schulschließungen, Fern- und Wechselunterricht. <br />Klarheit verschafft die nun vorliegende Studie übrigens auch über eine bisher gern bemühte Ausrede: In Baden-Württemberg sei die Zunahme der Kinder mit Migrationshintergrund und ihr absoluter Anteil an allen Kindern höher als in vergleichbaren Flächenländern. Diesem durchaus korrekten Faktum war dann aber die Ursache zugeschoben worden, dass man dann hier eben logischerweise mehr Probleme habe.</p>
<p><em>(Weiterlesen per PDF-Download)</em></p>]]></description>
           <author>j.langer@ccml.de (Jürgen Langer)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 2, Dezember 2023</category>
           <pubDate>Tue, 05 Dec 2023 00:02:00 +0100</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Nachteilsausgleich: Mut für Lösungen</title>
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           <media:title type="plain">Nachteilsausgleich: Mut für Lösungen</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p>Herausforderungen bei der Umsetzung des Nachteilsausgleichs</p>
<p>Wenn es um den Nachteilsausgleich für Schüler mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) oder Rechenschwäche geht, steht Bildungsgerechtigkeit auf dem Spiel. Die Gewährung oder Verweigerung von Nachteilsausgleichen kann den Bildungsweg und die Zukunftschancen der betroffenen Schüler erheblich beeinflussen.</p>
<p>Aufgrund einer Uneinheitlichkeit von Informationen zum Thema Nachteilsausgleich bekommen Schüler oft nicht die Unterstützung, auf die sie Anrecht hätten. Eltern benötigen daher fundiertes Hintergrundwissen und die richtigen Anlaufstellen, damit ihre Kinder individuell in der Schule unterstützt werden.</p>
<p><strong>Unterschiedliche Wissensstände</strong><br />Das Wissen zum Thema Nachteilsausgleich ist bei Lehrkräften unterschiedlich ausgeprägt. Dies wird oft noch dadurch verschärft, dass die jeweiligen Webseiten der Schulämter unterschiedliche Informationen im Umgang mit Schülern mit einer LRS oder Rechenschwäche aufweisen.</p>
<p>Auf einigen Websites fehlen z.B. Informationen zum Themenfeld Rechenschwäche, wohingegen es ausführliche Informationen für die Lese-Rechtschreib-Schwäche gibt. Andere Schulämter stellen wiederum ausführliche Checklisten, Vorlagen für die Dokumentation von Nachteilsausgleichen oder Arbeitshilfen zur Verfügung. Manchmal gibt es auch Links zu weiterführenden Informationen, die allerdings ins Leere laufen können.</p>
<p>Kommen z.B. Grundschullehrer oder Realschullehrer auf die Website ihres zuständigen Schulamtes, werden sie folglich unterschiedliche Informationen erhalten – und das, obwohl die Verwaltungsvorschrift für ganz Baden-Württemberg gleichermaßen Anwendung findet. Das mag dazu führen, dass jede Schule die Verwaltungsvorschrift anders umsetzt. Teilweise unterscheidet es sich sogar an den Schulen von Lehrkraft zu Lehrkraft, und so entsteht eine Chancenungleichheit, die Eltern vor enorme Hürden stellt.</p>
<p><em>(Weiterlesen per PDF-Download)</em></p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<p>Herausforderungen bei der Umsetzung des Nachteilsausgleichs</p>
<p>Wenn es um den Nachteilsausgleich für Schüler mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) oder Rechenschwäche geht, steht Bildungsgerechtigkeit auf dem Spiel. Die Gewährung oder Verweigerung von Nachteilsausgleichen kann den Bildungsweg und die Zukunftschancen der betroffenen Schüler erheblich beeinflussen.</p>
<p>Aufgrund einer Uneinheitlichkeit von Informationen zum Thema Nachteilsausgleich bekommen Schüler oft nicht die Unterstützung, auf die sie Anrecht hätten. Eltern benötigen daher fundiertes Hintergrundwissen und die richtigen Anlaufstellen, damit ihre Kinder individuell in der Schule unterstützt werden.</p>
<p><strong>Unterschiedliche Wissensstände</strong><br />Das Wissen zum Thema Nachteilsausgleich ist bei Lehrkräften unterschiedlich ausgeprägt. Dies wird oft noch dadurch verschärft, dass die jeweiligen Webseiten der Schulämter unterschiedliche Informationen im Umgang mit Schülern mit einer LRS oder Rechenschwäche aufweisen.</p>
<p>Auf einigen Websites fehlen z.B. Informationen zum Themenfeld Rechenschwäche, wohingegen es ausführliche Informationen für die Lese-Rechtschreib-Schwäche gibt. Andere Schulämter stellen wiederum ausführliche Checklisten, Vorlagen für die Dokumentation von Nachteilsausgleichen oder Arbeitshilfen zur Verfügung. Manchmal gibt es auch Links zu weiterführenden Informationen, die allerdings ins Leere laufen können.</p>
<p>Kommen z.B. Grundschullehrer oder Realschullehrer auf die Website ihres zuständigen Schulamtes, werden sie folglich unterschiedliche Informationen erhalten – und das, obwohl die Verwaltungsvorschrift für ganz Baden-Württemberg gleichermaßen Anwendung findet. Das mag dazu führen, dass jede Schule die Verwaltungsvorschrift anders umsetzt. Teilweise unterscheidet es sich sogar an den Schulen von Lehrkraft zu Lehrkraft, und so entsteht eine Chancenungleichheit, die Eltern vor enorme Hürden stellt.</p>
<p><em>(Weiterlesen per PDF-Download)</em></p>]]></description>
           <author>j.langer@ccml.de (Jürgen Langer)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 2, Dezember 2023</category>
           <pubDate>Tue, 05 Dec 2023 00:01:00 +0100</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Brauchen wir eine Geschäftsordnung?</title>
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           <media:title type="plain">Brauchen wir eine Geschäftsordnung?</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p><strong>Eltern fragen, Michael Rux antwortet</strong></p>
<p><strong>Frage</strong>: Wir haben einen neuen Vorstand im Elternbeirat, eine Art von Polit-Profi, der uns davon überzeugen will, dass wir eine „Geschäftsordnung“ verabschieden. So etwas gibt es in unserem Elternbeirat bisher nicht, bei uns besteht an solchem „Formalkram“ kein Interesse. Sollen wir seinem Wunsch nachgeben?</p>
<p><strong>Michael Rux:</strong> Eigentlich darf es so nicht bleiben! Denn die Elternbeiratsverordnung bestimmt in § 28: „Der Elternbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung“. Das ist eine gesetzliche Pflicht! Mag es bei Ihnen bisher auch immer gut gelaufen sein, so wird sich spätestens bei einem ernsthaften Streit erweisen, dass ein Minimum an Regularien notwendig ist, um auf Dauer miteinander zurechtzukommen. Denken Sie auch daran, dass viele Mitglieder keine „Polit-Profis“ sind und dass es für sie hilfreich sein kann, sich im Konfliktfall an klaren Regeln orientieren zu können.</p>
<p>Da gibt es ein Grundproblem: Im Schulgesetz steht kaum etwas darüber und die Vorschriften über die Sitzungsleitung, das Wahlverfahren und die Abstimmungsgrundsätze in der Elternbeiratsverordnung (§§ 17-20 und §§ 27-29) sind ziemlich dürftig. Insofern ist die Verabschiedung einer Geschäftsordnung nicht nur vorgeschrieben, sondern auch nützlich. Der Landeselternbeirat hat dafür Hilfestellung geleistet. Er hat eine „Muster-Geschäftsordnung“ für die Elternbeiräte im ganzen Land veröffentlicht; sie ist im Eltern-Jahrbuch abgedruckt und Sie können sie auch von der Homepage des LEB herunterladen. Diese Vorlage können Sie unbesorgt übernehmen (und nach Bedarf an die örtlichen Schulverhältnisse und Gegebenheiten anpassen).</p>
<p>Aber Sie wissen ja: Auch wenn die Pflicht im Gesetz steht, kann niemand einen einzelnen Elternbeirat dazu zwingen, weder das Kultusministerium noch die Schulaufsicht oder gar der Landeselternbeirat. Wenn also Ihr Elternbeirat partout keine Geschäftsordnung beschließen will, dann müssen Sie ohne förmlich beschlossene „Regularien“ auskommen. In diesem Fall hat sich die Sitzungsleitung an den „in öffentlichen Angelegenheiten üblichen Grundsätzen“ zu orientieren. Was das ist, hat das Kultusministerium so erläutert: „Damit sind die Verhandlungsgrundsätze angesprochen, die auch in anderen Gremien mit öffentlichen Aufgaben üblich sind und die dort in der Regel in der jeweiligen Geschäftsordnung konkretisiert werden. Hierzu zählen etwa: Eröffnung der Beratung durch den Vorsitzenden gemäß der Tagesordnung, Aufstellung einer Rednerliste entsprechend den Wortmeldungen, Vorziehen von Anträgen zur Geschäftsordnung, Zurückweisung eines ungebührlichen, z.B. beleidigenden Wortbeitrages, bei alternativen Anträgen zunächst Abstimmung über den weitergehenden Antrag“. (10.1.2000; AZ: 43-6453.0/13)</p>
<p>Und was die Wahlen angeht: Zwar sind einige Grundsätze in der Elternbeiratsverordnung fixiert (§§ÂÂÂÂÂÂ 17 ff.), und für Wahlen im öffentlichen Bereich (dazu zählt auch die durch Gesetz eingerichtete Elternvertretung) gilt üblicherweise: Die Wahl wird von einer Person geleitet, die selbst nicht kandidiert („Wahlleiter“). Es wird im Regelfall mit Stimmzetteln gewählt (sobald auch nur ein Wahlberechtigter geheime Wahl wünscht, ist auf jeden Fall geheim abzustimmen). Für jede Funktion (z.B. Vorsitz und Stellvertretung) erfolgt ein gesonderter Wahlgang; bei Stimmengleichheit erfolgt ein neuer Wahlgang, sofern nicht vorher für diesen Fall ein Losentscheid beschlossen wurde.</p>
<p>Damit gibt es zwar ein paar Grundregeln, aber das reicht im Konfliktfall nicht aus. Ohne richtige Geschäfts- und Wahlordnung lähmt sich die Elternvertretung selbst, denn dann kommt es (leider) bisweilen schnell zu einem unbefriedigenden, langwierigen Palaver.</p>
<p>Deshalb: Geben Sie sich einen Ruck und beschließen Sie eine „GO“ samt Wahlverfahren (im Muster-Entwurf des LEB sind auch die Wahl-Regularien enthalten).</p>
<p><strong>Die Muster-Geschäftsordnung gibt‘s unter:</strong><br /><strong><a href="http://leb-bw.de/muster-go" target="_blank" rel="noopener">leb-bw.de/muster-go</a></strong></p>
<p>ÂÂÂÂÂÂ </p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<p><strong>Eltern fragen, Michael Rux antwortet</strong></p>
<p><strong>Frage</strong>: Wir haben einen neuen Vorstand im Elternbeirat, eine Art von Polit-Profi, der uns davon überzeugen will, dass wir eine „Geschäftsordnung“ verabschieden. So etwas gibt es in unserem Elternbeirat bisher nicht, bei uns besteht an solchem „Formalkram“ kein Interesse. Sollen wir seinem Wunsch nachgeben?</p>
<p><strong>Michael Rux:</strong> Eigentlich darf es so nicht bleiben! Denn die Elternbeiratsverordnung bestimmt in § 28: „Der Elternbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung“. Das ist eine gesetzliche Pflicht! Mag es bei Ihnen bisher auch immer gut gelaufen sein, so wird sich spätestens bei einem ernsthaften Streit erweisen, dass ein Minimum an Regularien notwendig ist, um auf Dauer miteinander zurechtzukommen. Denken Sie auch daran, dass viele Mitglieder keine „Polit-Profis“ sind und dass es für sie hilfreich sein kann, sich im Konfliktfall an klaren Regeln orientieren zu können.</p>
<p>Da gibt es ein Grundproblem: Im Schulgesetz steht kaum etwas darüber und die Vorschriften über die Sitzungsleitung, das Wahlverfahren und die Abstimmungsgrundsätze in der Elternbeiratsverordnung (§§ 17-20 und §§ 27-29) sind ziemlich dürftig. Insofern ist die Verabschiedung einer Geschäftsordnung nicht nur vorgeschrieben, sondern auch nützlich. Der Landeselternbeirat hat dafür Hilfestellung geleistet. Er hat eine „Muster-Geschäftsordnung“ für die Elternbeiräte im ganzen Land veröffentlicht; sie ist im Eltern-Jahrbuch abgedruckt und Sie können sie auch von der Homepage des LEB herunterladen. Diese Vorlage können Sie unbesorgt übernehmen (und nach Bedarf an die örtlichen Schulverhältnisse und Gegebenheiten anpassen).</p>
<p>Aber Sie wissen ja: Auch wenn die Pflicht im Gesetz steht, kann niemand einen einzelnen Elternbeirat dazu zwingen, weder das Kultusministerium noch die Schulaufsicht oder gar der Landeselternbeirat. Wenn also Ihr Elternbeirat partout keine Geschäftsordnung beschließen will, dann müssen Sie ohne förmlich beschlossene „Regularien“ auskommen. In diesem Fall hat sich die Sitzungsleitung an den „in öffentlichen Angelegenheiten üblichen Grundsätzen“ zu orientieren. Was das ist, hat das Kultusministerium so erläutert: „Damit sind die Verhandlungsgrundsätze angesprochen, die auch in anderen Gremien mit öffentlichen Aufgaben üblich sind und die dort in der Regel in der jeweiligen Geschäftsordnung konkretisiert werden. Hierzu zählen etwa: Eröffnung der Beratung durch den Vorsitzenden gemäß der Tagesordnung, Aufstellung einer Rednerliste entsprechend den Wortmeldungen, Vorziehen von Anträgen zur Geschäftsordnung, Zurückweisung eines ungebührlichen, z.B. beleidigenden Wortbeitrages, bei alternativen Anträgen zunächst Abstimmung über den weitergehenden Antrag“. (10.1.2000; AZ: 43-6453.0/13)</p>
<p>Und was die Wahlen angeht: Zwar sind einige Grundsätze in der Elternbeiratsverordnung fixiert (§§ÂÂÂÂÂÂ 17 ff.), und für Wahlen im öffentlichen Bereich (dazu zählt auch die durch Gesetz eingerichtete Elternvertretung) gilt üblicherweise: Die Wahl wird von einer Person geleitet, die selbst nicht kandidiert („Wahlleiter“). Es wird im Regelfall mit Stimmzetteln gewählt (sobald auch nur ein Wahlberechtigter geheime Wahl wünscht, ist auf jeden Fall geheim abzustimmen). Für jede Funktion (z.B. Vorsitz und Stellvertretung) erfolgt ein gesonderter Wahlgang; bei Stimmengleichheit erfolgt ein neuer Wahlgang, sofern nicht vorher für diesen Fall ein Losentscheid beschlossen wurde.</p>
<p>Damit gibt es zwar ein paar Grundregeln, aber das reicht im Konfliktfall nicht aus. Ohne richtige Geschäfts- und Wahlordnung lähmt sich die Elternvertretung selbst, denn dann kommt es (leider) bisweilen schnell zu einem unbefriedigenden, langwierigen Palaver.</p>
<p>Deshalb: Geben Sie sich einen Ruck und beschließen Sie eine „GO“ samt Wahlverfahren (im Muster-Entwurf des LEB sind auch die Wahl-Regularien enthalten).</p>
<p><strong>Die Muster-Geschäftsordnung gibt‘s unter:</strong><br /><strong><a href="http://leb-bw.de/muster-go" target="_blank" rel="noopener">leb-bw.de/muster-go</a></strong></p>
<p>ÂÂÂÂÂÂ </p>]]></description>
           <author>j.langer@ccml.de (Jürgen Langer)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 2, Dezember 2023</category>
           <pubDate>Tue, 05 Dec 2023 00:00:00 +0100</pubDate>
       </item>
          </channel>
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